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Aktuell Das grosse ABC der Bandnamen: Was ist erlaubt – und was nicht?

«Kakkmaddafakka», «!!!», «King Gizzard and the Lizard Wizard»... Einen guten Bandnamen zu finden, ist gar nicht mal so einfach. Wir haben uns gefragt: Auf was muss man aufpassen, wenn man seiner Band einen Namen geben will – und wo sind die Grenzen? SUISA-Rechtsexperte Martin Korrodi gibt Auskunft.

Darf ich meine Band nach einer existierenden Marke oder Produkt benennen?

Beispiel: Ich mag den FC Basel, bin aber keine Fussballerin. Meine Band darf ich so nennen, oder?

Das sagt Martin Korrodi, Rechtsexperte bei der SUISA: «Wenn die Marke allerseits bekannt und markenrechtlich geschützt ist, hat man keine Chance. Bei einer nicht so bekannten Marke aus einem komplett anderen Bereich bestehen hingegen gewisse Möglichkeiten.»

Fasnacht
Legende: Wer als «FC Basel» Musik machen möchte, braucht natürlich auch das passende Kostüm... Keystone

Das heisst im Klartext: Bei bekannten Marken wie Coca Cola und FC Basel gibt es keine Chance. Das sind geschützte Namen. Wenn man sich aber wie die Marke einer Gartensäge benennen möchte, musst du folgendes abklären: In welcher Kategorie wurde die Marke eingetragen? Gibt es Schnittstellen? Wenn es keine Überschneidungen gibt, kann man sich also getrost wie seine Lieblings-Gartensäge nennen. (Hier eine Auswahl verschiedener Gartensägen.)

Darf ich Musik unter dem Namen meiner besten Freundin machen?

Beispiel: Yvonne Müller kenne ich schon, seit wir in der Primarschule beste Freundinnen waren. Darf ich mir ihr zu Ehren diesen Namen als Künstlernamen zulegen?

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... gibt's in der FAQ der SUISA. Die SUISA ist die Schweizer Musik-Urheberrechts-gesellschaft.

Das sagt Martin Korrodi: «‹Yvonne Müller› ist ein so allgemeiner Name, dass man sich – sofern sich der Inhalt der Musik nicht eindeutig und offensichtlich auf besagte Yvonne bezieht und damit persönlichkeitsverletzende Probleme entstehen – dieses Pseudonym durchaus zulegen dürfte.»

Das heisst im Klartext: Yvonne Müller geht. Aber: sobald du über die Kleidung von Yvonne singst und Yvonne das nicht mag, könnte sie rechtlich dagegen vorgehen. Komplexer wird es dann, wenn der Name nicht so häufig ist, wie es zum Beispiel beim Namen «Danias» der Fall wäre.

Was, wenn ich den gleichen bürgerlichen Namen habe, wie ein bereits etablierter Künstler?

Beispiel: Angenommen, mein richtiger Name ist James Blake oder Beatrice Egli. Darf ich mich dann auch als Künstler so nennen, obwohl es bereits einen Musiker gibt, der unter diesem Namen Musik macht?

James Blake
Legende: Kein Grund zum Trübsal blasen, James. Dein Name ist safe! SRF

Das sagt Martin Korrodi: «Der bürgerliche Name ist zu unterscheiden vom gewerblichen Gebrauch eines Namens. Möchte man den eigenen Namen gewerblich verwenden, gilt es immer zuerst abzusichern, ob der Name nicht schon öffentlich und international registriert ist.»

Das heisst im Klartext: Musik unter dem Namen «James Blake» kannst du nur dann veröffentlichen, wenn «James Blake» nicht schon ein geschützter Name ist – was er in diesem Fall leider ist. Identitätskrise hallo!

Was, wenn eine Band in einem anderen Land den genau gleichen Namen hat, wie meine eigene?

Beispiel: Alle guten Bandnamen sind eh schon besetzt. Dann kann ich doch easy Musik unter dem Namen «White Shadows» machen – auch wenn es in Estland bereits eine solche Band gibt, oder?

Das sagt Martin Korrodi: «Bei Registerrecht gilt Eintragungspriorität. Das heisst: Wer sich zuerst einträgt, darf auch die entsprechende Markenbezeichnung verwenden. Hat diesen Namen nie jemand registriert oder nur in gewissen Territorien – also zum Beispiel nur im eigenen Heimatland –, dann steht dem nichts im Wege.»

Das heisst im Klartext: Wenn die «White Shadows» nur in Estland registriert sind, darfst du deine Band gerne so nennen. Problematisch wird es erst, wenn du das Album deiner Band ebenfalls in Estland veröffentlichen möchtest. Dann musst du dir für dieses Land gegebenenfalls einen neuen Namen zulegen. Darum tritt beispielsweise die Französische Band Air als «Air (French Band)» in den USA auf. Kein Witz.

Darf ich mich «Wolfgang Amadeus Mozart» nennen?

Beispiel: Mein Berliner Hipster-Electro-Projekt braucht einen hippen Namen. Warum nicht «Wolfgang Amadeus Mozart»? Der ist ja eh schon lange tot – und wird sich kaum beschweren.

Das sagt Martin Korrodi: «Im Namen von Mozart wird zwar niemand wegen Wettbewerbsverstössen klagen, aber trotzdem besteht die Gefahr, dass sich die Wettbewerbsbehörde meldet. Schliesslich ist das unlauterer Wettbewerb, wenn man sich mit dem Namen einer berühmten Person schmückt.»

Red Hot Chilli Pipers
Legende: Die Red Hot Chilli Pipers. Fast wie RHCP – einfach ein bisschen anders. (Sie schreiben sich nämlich mit 2 L's) Official

Das heisst im Klartext: Mach es lieber nicht. Du kannst zwar den Umweg über eine leicht abgeänderte Version gehen («Wolvgang Amadäus Motzzart», anyone?), aber auch ein solcher Namen kann zum Problemfall werden, weil die Verwechslungsgefahr weiterhin besteht. Andererseits gäbe es da aber auch das Beispiel der Dudelsack-Truppe Red Hot Chilli Pipers, die seit Jahren konsequenzenlos musizieren darf...

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