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Bytes/Pieces Einfachere Handyüberwachung für die Schweizer Polizei

Die Schweizer Polizei hat seit heute mehr Spielraum (und mehr Spielzeuge) bei der Überwachung von Verdächtigen. Und das ist nicht ganz unproblematisch, sagen Kritiker.

Seit dem 1. März 2018 hat die Schweizer Polizei mehr Werkzeuge in der Hand, wenn es darum geht, Verdächtige zu überwachen und zu überführen. Ab sofort tritt die neue Version eines Gesetzes in Kraft, das einen recht lustigen Namen trägt: BÜPF.

What the Büpf?

Das «Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs», so der lange und langweilige Name des BÜPF, ist so etwas wie das Regelwerk für unsere Hüter von Recht und Ordnung – also Polizei und Staatsanwaltschaft. Es besagt, was sie alles dürfen um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.

Seit heute haben sie dafür ein paar neue Asse im Ärmel. Zum Beispiel:

  • Staatstrojaner: Mit einer Software können Polizisten bei Verdächtigen auf Computer und Handy eindringen und alle Gespräche mithören – ohne, dass es der Nutzer bemerkt. Staatstrojaner sollen aber nur zur Aufklärung von besonders schweren Straftaten eingesetzt werden.
  • IMSI-Catcher: Geräte, die sich als Handyantennen ausgeben und so alle Handys im Umkreis von ein paar hundert Metern erkennen und abhören können, sind ab heute offiziell erlaubt. Davor wurden sie zwar auch schon eingesetzt, zum Beispiel zum Suchen vermisster Personen. «Der Einsatz von IMSI-Catchern hat bisher aber in einem juristischen Graubereich stattgefunden», sagt Kritiker Erik Schönenberger von der «Digitalen Gesellschaft Schweiz». Mehrere Schweizer Firmen stellen solche IMSI-Catcher her und exportieren sie in die ganze Welt. SRF Virus hat bereits darüber berichtet.

Ein Eingriff in die Privatsphäre?

Doch nicht alle finden die Revision des BÜPF gut. Allen voran die «Digitale Gesellschaft». Die Schweizer NGO setzt sich für Grund- und Menschenrechte im Internet ein und findet, das BÜPF gehe zu weit.

Stellungnahme KaPo Zürich

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Die Kantonspolizei Zürich sagt auf Anfrage: «Wir setzen IMSI-Catcher stets im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein, meistens zur Suche von vermissten Personen. Wenn sie auf richterliche Anordnung hin eingesetzt werden, dann ist die gerichtliche Transparenz stets gegeben. Das heisst, die Person oder Institution, die den Einsatz anordnet, hat Zugriff auf alle Daten und auch auf deren Verwendungszweck. Von mangelnder Justizöffentlichkeit kann also nicht die Rede sein.»

Staatstrojaner würden die Privatsphäre von Schweizer Bürgern verletzen, sagt Geschäftsführer Erik Schönenberger. Und IMSI-Catcher könnten nun auch für andere Dinge missbraucht werden, etwa für eine «unsichtbare Ausweiskontrolle» an Demonstrationen. Ein IMSI-Catcher könne der Polizei zum Beispiel helfen, alle Teilnehmer einer 1. Mai Demo oder eines Fussballspiels zu identifizieren.

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