Ich will ausziehen. Wie gehe ich vor?
Zunächst gilt es: Rausfinden, was du genau willst. Willst du in der Stadt wohnen? In einer WG? Was ist dein Budget? Wenn du das alles herausgefunden hast, kannst du dich auf die Suche begeben. In der Textbox unten findest du Adressen, bei welchen du deine Suche starten kannst.
Was verspricht am meisten Erfolg bei meiner Wohnungssuche?
Geht es nach Walter Angst vom Mieterverband Zürich, dann ist das Ausschlaggebende vor allem das persönliche Netzwerk. Es gilt, seinem Umfeld ein wenig «auf die Nerven zu gehen» und alle zu informieren, dass man gerade auf der Suche ist. Durch Mund-zu-Mund-Information kommt es öfters vor, als man denkt, schlussendlich zu einem trauten Heim zu kommen.
Gibt es irgendwelche Tipps, bei denen ich gegenüber anderen Suchenden vorne liegen kann?
Hans Rupp von der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich gibt einen heissen Tipp, an dem man sich orientieren kann. Er sagt, es lohne sich zu schauen, wo genau gebaut wird und dann anschliessend bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.
Es lohnt sich zu schauen, wo gebaut wird. Und dort direkt nachzufragen.
Vor allem bei Genossenschaften kann es dann sein, dass man seine Chancen auf günstigen Wohnraum massiv erhöhen kann, wenn man direkt nachfragt.
Ich habe meine Wohnung gefunden und besichtigt. Wie gehe ich bei der Bewerbung vor?
Nach einer Besichtigung bekommt man oftmals vor Ort ein Formular, das es auszufüllen gilt.
Wichtige Dokumente sind: Betreibungsauszug (kannst du direkt bei deiner Gemeinde bestellen), ein Motivationsschreiben und allgemein ein hübsches Dossier, das du jederzeit hervorzücken kannst. Was sonst noch so zu den vollständigen Bewerbungs-unterlagen gehört, findest du unter anderem hier .
Schnelligkeit ist überdies auch die Devise: Denn oftmals werden Verwalter dermassen mit Bewerbungen überflutet, dass sie sich nur aus den ersten bereits die besten Bewerber heraussuchen.
Wie sieht es rechtlich aus: Was muss ich bei der Bewerbung angeben und was nicht?
Angaben wie Name, Adresse oder Geburtsdatum dürfen immer ermittelt werden. Ausserdem auch Nationalität, Einkommen (in Kategorien von 10‘000-Franken-Schritten) oder Haustiere. Alle Details findest du im aufschlussreichen Merkblatt, das vom Schweizerischen Mieterverband in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Datenkommission entstanden ist (unter: «Unterlagen & Tools»).
Welche Fragen dürfen Vermieter im Anmeldeformular NICHT stellen?
Es gibt immer wieder Fragen, die zu weit gehen: Vermieter dürfen beispielsweise potenzielle Mieter nicht nach chronischen Krankheiten befragen. Des Weiteren gibt es Fragen, die nur unter bestimmten Rahmenbedingungen zulässig sind. Zum Beispiel: Anzahl Zimmer und Wert der bisherigen Wohnung.
Bei solchen Fragen darf man übrigens ungeniert flunkern, sagt Walter Angst: «Ein Feld leer lassen sieht in solchen Fällen immer schlimmer aus.»