Zum Inhalt springen

True Talk «Menschen sollten selbstbestimmt sterben dürfen»

722 Menschen hat Exit Deutsche Schweiz im Jahr 2016 in den Freitod begleitet. Bei «True Talk» erzählt Erica (65), Sterbebegleiterin, wie eine solche Begleitung abläuft, mit welchen Vorurteilen sie immer wieder konfrontiert wird und warum man die Menschen lieben muss, um sie in den Tod zu begleiten.

Seit 1982 begleitet der Verein Exit Deutsche Schweiz kranke Menschen in den Freitod. Dass es in der Schweiz möglich ist, diesen Weg zu gehen, hat für Erica viel mit Würde zu tun – und nichts mit Mord. «Zu einer offenen Gesellschaft gehört für mich dazu, dass nicht die Medizin entscheidet, ob man als alter oder schwerkranker Mensch aus dem Leben scheiden darf, sondern man selber.»

Den Vorwurf, Sterbebegleiter würden im Rahmen ihrer Arbeit Morde begehen, kennt sie zwar, aber «Sterbebegleitung hat nichts mit Mord zu tun. Denn sie findet ja im Einverständnis mit den Betroffenen statt. Ich übernehme keine aktive Rolle, sondern ich bin nur die Überbringerin des Mittels.» Im Zentrum einer Freitodbegleitung steht jedoch immer die emotionale Begleitung des sterbewilligen Menschen sowie dessen Angehörigen.

Das Mittel

«True Talk»

Box aufklappen Box zuklappen

In unserer Webserie «True Talk» werden Menschen, die aufgrund von bestimmten Merkmalen, Eigenschaften oder Vorlieben häufig mit Vorurteilen zu kämpfen haben, mit ebendiesen konfrontiert.

Das Mittel, von welchem Erica spricht, ist das rezeptpflichtige Barbiturat Natrium-Pentobarbital. Es führt zu Atem- und Herzstillstand bei der sterbewilligen Person und muss von dieser selber getrunken- oder per Infusion injiziert werden. Dies ist eines der Kriterien, welches die Sterbebegleitung unbedingt erfüllen muss.

Die Bedingungen

«Sterbebegleitungen sind in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen legal», erzählt Erica. «So darf niemand von einer Begleitung profitieren. Auch muss der Mensch handlungsfähig sein – das Mittel also selber zu sich nehmen können. Er muss verstehen, was er tut und diese Urteilsfähigkeit muss von einem Arzt bestätigt werden. Ausserdem muss ein Mensch unheilbar krank, sein Sterbewunsch autonom und wohlerwogen zustande gekommen sowie über lange Zeit gehegt sein. Man kann nicht einfach heute sagen ‹ich mag nicht mehr› und morgen wird begleitet.» Dass die Angehörigen als Zeugen, Sicherheitsnetz und Stütze so eng wie möglich in diesen Prozess eingebunden werden, ist für Erica ebenfalls enorm wichtig.

Der Tag X

«Am Tag X gehe ich zu den Menschen nach Hause», erzählt Erica. «Zur Sicherheit habe ich immer zwei Dosen des Mittels dabei. Nicht, weil eine nicht reichen würde, sondern damit ich nicht wieder gehen muss, falls mal etwas verschüttet wird. Die sterbewillige Person muss mir noch einmal bestätigen, dass sie wirklich gehen möchte – und nimmt danach das Mittel zu sich, selbstbestimmt und in ihrem eigenen Tempo.» Ist die Familie anwesend, dann hält Erica sich zurück, «aber wenn jemand alleine ist, dann nehme ich ihn auch in den Arm oder halte seine Hand, wenn er das möchte. Und dann schläft die Person friedlich ein».

Das Danach

Nach einer Begleitung geht Erica oft in die Natur und verabschiedet sich in Ruhe noch einmal von der Person, die sie soeben aus dem Leben (und aus dem Leiden) begleitet hat. «Ich bin dann noch einmal ganz bei diesem Menschen. Manchmal weine ich auch», erzählt sie.

Und wenn das einmal nicht mehr klappt? Was, wenn die Arbeit auf das Leben übergreift? «Dann muss man den Mut haben, eine Pause zu machen. Nur wer stabil in einem vollen Leben steht, kann den Menschen und dem Tod gerecht werden.»

Meistgelesene Artikel