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Legende: Keystone / Gian Ehrenzeller
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Arena «Abstimmungsarena» zur Freiheits-Initiative

Greift der Staat in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person ein, muss diese zustimmen – das fordert die Freiheitsinitiative. Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit sei bereits heute ein Grundrecht, sagt das Nein-Lager.

Während der Corona-Pandemie ergriff der Bundesrat teils einschneidende Massnahmen mit dem Ziel, die Schweizer Bevölkerung vor dem Virus zu schützen. Teil davon war unter anderem die Zertifikatspflicht. Vor diesem Hintergrund wurde die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» von einem Komitee rund um die Freiheitliche Bewegung Schweiz eingereicht.

Initiativkomitee will Rechtssicherheit

Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass für Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Jeder Mensch solle frei über seinen Körper bestimmen können und die Politik und Pharmaindustrie solle nicht darüber entscheiden, ob beispielsweise Impfungen oder implantierbare Mikrochips in den Körper kommen. Zudem darf eine Person, die einen Eingriff verweigert, künftig gemäss Initiativtext weder bestraft noch beruflich oder sozial benachteiligt werden.

Laut Initiativkomitee könnte das Parlament bei einem Ja Rechtssicherheit schaffen und gesetzlich festlegen, was körperliche und geistige Unversehrtheit bedeutet. Zudem dürften die Grundrechte beispielsweise nicht mehr vom Impfstatus abhängig gemacht werden.

Nein-Lager warnt vor unklaren Folgen

Das Nein-Lager betont, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit gemäss Bundesverfassung bereits heute gilt – auch für Impfungen. Der Bund könne das Grundrecht zwar einschränken, allerdings nur aus sehr wichtigen Gründen und unter ganz bestimmten Bedingungen, so die Gegnerinnen und Gegner der Freiheitsinitiative. Ausserdem warnen sie vor den Folgen, welche die Initiative für die Arbeit der Justiz und Polizei haben könnte, etwa für Eintrittsuntersuchungen im Strafvollzug.

Ist die körperliche und geistige Unversehrtheit in der Schweiz bereits ein Grundrecht? Oder braucht es mehr Rechtssicherheit? Und hätte ein Ja zur Initiative Folgen für die Arbeit der Polizei und Justiz?

Zu diesen Fragen begrüsst Sandro Brotz am 10. Mai 2024 in der «Abstimmungsarena» als Befürworter der Initiative:

Gegen die Initiative treten an:

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