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Arena «Abstimmungs-Arena» zur Individualbesteuerung

Am 8. März findet die Abstimmung über die Individualbesteuerung statt. Damit entscheidet das Stimmvolk, ob verheiratete Personen in Zukunft separat besteuert werden sollen. Ist die Vorlage der richtige Weg zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» oder schafft sie nur neue Ungerechtigkeiten?

Verheiratete Paare sollen künftig einzeln eine Steuererklärung ausfüllen und separat besteuert werden – das will das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung. Bei einer Annahme der Vorlage wäre der Steuertarif für alle Personen gleich, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben. Die viel thematisierte Heiratsstrafe» würde abgeschafft. Zur Entlastung von Familien ist in der Vorlage vorgesehen, dass der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von aktuell 6’800 auf künftig 12'000 CHF erhöht wird. Die Vorlage hätte finanzielle Folgen für den Bund: Er würde jährlich 630 Mio. Franken weniger an Steuern einnehmen.

Mögliche Gewinner und Verlierer der Reform

Der Bundesrat und das Parlament sowie die SP, FDP, Grüne und GLP stehen hinter der Vorlage. Laut dem Pro-Lager beseitige die Steuerreform die Benachteiligung verheirateter Paare aufgrund ihres Zivilstands. Zudem fördere sie die Gleichstellung, indem sie zur Unabhängigkeit beider Partner beitrage und es für Zweitverdienende, oft Frauen, attraktiver werde, mehr zu arbeiten.  

Die SVP, Die Mitte, die EVP und die EDU, sowie eine klare Mehrheit von 21 Kantonen lehnen die Vorlage ab, da sie neue Ungerechtigkeiten schaffe. Die SVP kritisiert, dass die Vorlage traditionelle Familienmodelle benachteilige, weil Einverdiener-Ehen mit der Individualbesteuerung mehr bezahlen als Doppelverdiener-Ehen. Die Gegner warnen weiter vor einem Bürokratieaufwand, weil Steuerverwaltungen jährlich ca. 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen prüfen müssten.

Ist die Individualbesteuerung der richtige Weg, um die Heiratsstrafe abzuschaffen, oder werden damit neue Ungerechtigkeiten und Mehraufwände geschaffen?

Sandro Brotz begrüsst am 13. Februar 2026 in der «Abstimmungs-Arena» als Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage:

Gegen die Vorlage treten an:

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