Für das Auslösen der Sirene ist immer die Kantonspolizei der betroffenen Region verantwortlich. Eine Ausnahme gibt es: Bei Unfällen in Atomkraftwerken beschränkt sich die Aufgabe auf das Drücken des Knopfes. Denn wann, wo und ob die Sirenen losgehen, entscheidet dann die Nationale Alarmzentrale (NAZ) . Sobald die NAZ den Entschluss für eine Alarmierung in einer Region gefällt hat, sendet sie der zuständigen Kantonspolizei einen Alarmierungsauftrag.
Die Polizei bietet sofort die Sirenenwärter der betroffenen Region auf, die dann auf den Dächern neben den Sirenen Stellung beziehen. Zum festgelegten Zeitpunkt drückt die Kantonspolizei dann den Schalter, der das Sirenengeheul startet. Der Sirenenwart ist dabei eine «mechanische» Absicherung: Falls die Betätigung per Fernsteuerung nicht funktioniert, kann er sie manuell auslösen oder bei einem Defekt reparieren.
So ist die Alarmierung der betroffenen Region doppelt abgesichert. Der Sirenenwart kommt aber nur bei der Alarmierung wegen der Gefahr durch Radioaktivität zum Einsatz, da in allen anderen Fällen kaum Zeit vorhanden ist, ihn aufzubieten.