Zum Inhalt springen

Eurovision Song Contest Schweizer ESC-Chef: «Mitspracherecht des Publikums zeigt Erfolg»

Nach vier Pleiten in Folge gelten seit 2011 neue Regeln für die Wahl des Schweizer ESC-Vertreters: Er wird nicht mehr allein von einer Fachjury auserkoren, sondern vom TV-Publikum mitbestimmt. Und siehe da: Seither hat es die Schweiz zweimal in den Final geschafft.

Auswahlverfahren seit 2011

Box aufklappen Box zuklappen

Wer von den (durch eine Fachjury und Online-Usern ausgewählten) Schweizer ESC-Kandidaten an den Final reisen darf, entscheidet seit vier Jahren eine Jury gemeinsam mit dem TV-Publikum in einer Entscheidungsshow. Das Urteil von Experten und Zuschauer zählt zu jeweils 50 Prozent. Bis 2010 lag die Entscheidung ausschliesslich beim Schweizer Fernsehen.

DJ Bobo, Paolo Meneguzzi, die Lovebugs und Michael von der Heide haben eines gemeinsam: Sie alle scheiterten zwischen 2007 bis 2010 beim Eurovision Song Contest. Keiner von ihnen schaffte es in den Final.

Erst Anna Rossinelli zog 2011 in den ESC-Final ein – und jetzt, 2014, Sebalter. Mag es vielleicht daran liegen, dass das Publikum seit vier Jahren mitentscheidet, wer für die Schweiz beim ESC antritt? «Die neue Art, wie wir den Künstler aussuchen, das Mitentscheidungsrecht der Schweizer Bevölkerung funktioniert», resümiert ESC-Delegationsleiter Sven Sarbach im Interview mit «glanz & gloria».

Natürlich gehöre auch etwas Glück dazu, um es in den Final zu schaffen. Aber eine Quote von 50:50 – Sinplus (2012) und Takasa (2013) schafften den Einzug in den Final nicht – zeige doch, dass das neue Auswahlverfahren ein Erfolg sei. «Auf diese Weise findet man ganz offensichtlich ein Lied, das auch Europa gefällt.»

Meistgelesene Artikel