Die Einreichung
Vom 2. September bis zum 16. September 2019 um 12:00 Uhr sind SongwriterInnen, ProduzentInnen, KünstlerInnen und TexterInnen eingeladen, ihren Song für die Schweiz am «Eurovision Song Contest» 2020 einzureichen. Die Songs sind, wie schon im letzten Jahr, nicht öffentlich zugänglich.
Der Selektionsprozess
In einem mehrstufigen Verfahren werden das 100-köpfige Zuschauer-Panel und die 20-köpfige internationale Fachjury die Song-Einsendungen und Künstler bewerten. Die letztendliche Entscheidung, wer mit welchem Song die Schweiz beim «Eurovision Song Contest» 2020 vertreten wird, treffen ebenfalls diese beiden Panels. Wie bei den internationalen «ESC»-Shows zählen die Stimmen zu je 50 Prozent.
Die Veröffentlichung
Den Siegersong und Künstler geben SRF, RTS, RSI und RTR zu einem späteren Zeitpunkt bekannt.
Das Projekt «Eurovision Song Contest» 2020 realisieren SRF, RTS, RSI und RTR gemeinsam.