In einer Mitteilung des Gerichts hiess es, dass «auf Antrag einer Gläubigerin gegen Roberto Zerquera-Blanco als Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen» wurde. Der 77-Jährige sei nicht zu einem Termin erschienen, an dem er seine Vermögensverhältnisse offenlegen sollte – trotz Ladung durch den Gerichtsvollzieher.
Die «Bild am Sonntag» hatte berichtet, seit einer Woche bestehe der Haftbefehl, weil Blanco seiner Exfrau Mireille rund 180'000 Franken Unterhalt schulde.
Eine Verhaftung ist nach Gerichtsangaben nur dann möglich, wenn Mireille Blanco diese auch tatsächlich beantragt. Das sei aber bislang nicht der Fall. «Roberto Zerquero-Blanco ist nicht zur Verhaftung ausgeschrieben», teilte das Gericht mit. Zudem würde eine Verhaftung unterbleiben, wenn die Vermögensauskunft abgegeben ist oder die geschuldeten Zahlungen erfolgt sind.