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Schweiz Jörg Kachelmann ist freigesprochen

Das Landgericht Mannheim hat den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nach Auffassung der Richter reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus.

Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel. In dem Urteil hiess es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach schien er erleichtert.

Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und sass 132 Tage lang in Untersuchungshaft. Der von grossem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Jörg Kachelmann machte vor Gericht keine Aussage

Jörg Kachelmann
Legende: Ist nun freigesprochen Jörg Kachelmann bei seiner Ankunft vor dem Mannheimer Gericht. Reuters

Jörg Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten liessen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. «Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt.» Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.

Der Fall Jörg Kachelmann – eine Chronologie

 8./9. Februar 2010: Vor seiner Abreise zu den Olympischen Spielen in Vancouver, wo Kachelmann für das Fernsehen berichtet, kommt es zum Streit mit seiner langjährigen Freundin, einer süddeutschen Radio-Moderatorin, die ihn daraufhin wegen Vergewaltigung anzeigt.

25. Februar 2010: Das Amtsgericht Mannheim erlässt einen Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann. Er soll seine Exfreundin vergewaltigt und mit einem Messer bedroht haben.

20. März: Jörg Kachelmann wird am Flughafen in Frankfurt verhaftet. Kachelmann kam aus Vancouver zurück, von wo er für das deutsche Fernsehen über die Olympischen Spiele berichtet hatte. Er weist die Vergewaltigungsvorwürfe zurück.

15. Mai 2010: Die Ex-Freundin des Schweizers hat laut dem «Spiegel» zwei Punkte ihrer Aussage zurückgenommen - es ging u.a. um angebliche anonyme Schreiben über die Untreue Kachelmanns. Den Vorwurf der Vergewaltigung hält sie aber aufrecht.

17. Mai 2010: Die Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage gegen Kachelmann wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung. Er soll seiner ehemaligen Geliebten ein Messer an den Hals gehalten und sie vergewaltigt haben.

5. Juni 2010: Der «Spiegel» veröffentlicht Passagen aus einem Gutachten, die Zweifel an den Aussagen des mutmasslichen Opfers nähren.

29. Juli: Jörg Kachelmann kommt nach vier Monaten aus der Untersuchungshaft frei.

6. September:  Vor dem Landgericht Mannheim beginnt der Prozess gegen Kachelmann. Dieser kündigt an, während den Verhandlungen zu schweigen. Wenige Minuten nach Beginn wird der Prozess vertagt. Kachelmanns Anwälte stellen Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. Die Anträge werden später zurückgewiesen.

13. September: Laut Anklage soll Kachelmann seine damals 37- jährige Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Kachelmannwährend des ganzen Verfahrens.

15. September: Der Notruf des mutmasslichen Opfers wird vorgespielt. Als erster Zeuge tritt der ermittelnde Kripobeamte auf. Ein Kriminaltechniker schildert die Spurensicherung am Tatort.

29. September: Polizistinnen schildern, wie es der Frau während der Vernehmungen ging. Sie zweifeln nicht an ihrer Glaubwürdigkeit.

4. Oktober: Der Vater der Frau und eine Exfreundin Kachelmanns sagen unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

27. Oktober: Nach insgesamt mehr als 20 Stunden wird die Vernehmung der ehemaligen Geliebten abgeschlossen.

10. November: Es kommt zu einer heftigen Auseinandersetzung um die Rolle der Medien. Anlass ist ein Exklusivvertrag, den eine Zeugin vor ihrer Vernehmung mit einer Illustrierten abgeschlossen hat.

29. November: Kachelmann wechselt überraschend seine Verteidiger -Reinhard Birkenstock und Klaus Schroth beenden das Mandat, es übernimmt der Hamburger Strafverteidiger Johann Schwenn.

8. Dezember: Schwenn beantragt, die Redaktionen der Zeitschriften «Bunte» und «Focus» durchsuchen zu lassen. Er wirft den Blättern vor, sie wollten mit «gekauften Zeuginnen» den Prozess beeinflussen.

13. Dezember: Der Münsteraner Rechtsmediziner Bernd Brinkmann wird als Zeuge gehört. Die Frau könnte sich die Blutergüsse an den Beinen selbst zugefügt haben, legen seine Untersuchungen nahe.

20. Dezember: Ein Experte des Landeskriminalamts wird zu den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen vernommen. Die DNA-Spuren am Griff des Messers lassen sich nicht eindeutig zuordnen. Weder an der Spitze noch am Rücken der Klinge sind DNA-Spuren nachweisbar.

21. Januar 2011: Jörg Kachelmann moderiert wieder Wettersendungen bei Privatradios.

9. Februar: Weitere rechtsmedizinische Ergebnisse sprechen eher für Kachelmann: Nach Ansicht zweier Gutachter könnte sich Kachelmanns frühere Geliebte die Verletzungen selbst zugefügt haben.

31. März: Staatsanwälte berichten, die Frau habe die Ermittler zunächst belogen: Sie habe erst am Tattag aus einem anonymen Schreiben erfahren, dass Kachelmann eine Beziehung zu einer anderen Frau habe. Computerdaten ergaben jedoch ein anderes Bild. Am Tatverdacht ändert das laut Staatsanwaltschaft aber nichts.

18. Mai: Die Staatsanwaltschaft hält am Vorwurf der Vergewaltigung fest. Die Aussagen der 38-jährigen Ex-Geliebten hätten einen «hohen Erlebnisbezug».

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