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Schweiz Karl Dall: Angebliches Vergewaltigungsopfer geht in Berufung

Der deutsche Entertainer Karl Dall (73) muss voraussichtlich wieder wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor Gericht.

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Dall freigesprochen
Aus Tagesschau vom 09.12.2014.
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Nachdem das Bezirksgericht in Zürich ihn letztes Jahr freigesprochen hatte, habe das mutmassliche Opfer Berufung eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit.

Die 43 Jahre alte ehemalige Journalistin beschuldigt den Entertainer, sie im September 2013 in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen zu haben. Dall hatte stets seine Unschuld beteuert. Im Dezember 2014 kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine hinreichenden Beweise vorlägen.

Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet
Autor: Karl Dalls Anwalt

Karl Dalls Anwalt Marc Engler sagte der Deutschen Presse-Agentur, bisher hätten sowohl die 43-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft vorsorglich Berufung eingelegt, um die Frist einzuhalten. Die schriftliche Urteilsbegründung liege noch gar nicht vor. «Ich bin zuversichtlich, dass die Staatsanwaltschaft nach Studium des begründeten schriftlichen Urteils auf die Berufung verzichtet.»

Sie könne die Berufung vor dem Obergericht des Kantons Zürich aber auch alleine durchsetzen, sagte Engler. Gegen ein Urteil des Obergerichts wäre wiederum Beschwerde beim Bundesgericht möglich.

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