Der Millionärs-Sohn Carl Hirschmann hat am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht zugegeben, dass er eine Frau auf einer Toilette eines Clubs sexuell genötigt hatte. Er habe zwar gemerkt, dass sie nicht supermotiviert gewesen sei. «Aber ich merkte nicht, dass sie nicht wollte», sagte der 32-Jährige. Erst im Nachhinein sei ihm klar geworden, dass er die Frau zu etwas gezwungen habe.
Hirschmann akzeptiert den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen sexueller Nötigung und ist damit ein verurteilter Sexualstraftäter. Einsicht zeigte er auch in Bezug auf eine Ohrfeige und die von ihm ausgesprochene Drohung, intime Bilder einer Ex-Gespielin ins Internet zu stellen, wenn sie eine Anzeige gegen ihn nicht zurückziehe.
Einen anderen Fall von mutmasslich erzwungenem Oralsex stritt Hirschmann aber auch am Dienstag vehement ab. Er sei damals, auf der Terrasse seines Clubs «Saint Germain», «massiv alkoholisiert» gewesen. Er habe diese Frau aber keinesfalls zu etwas gezwungen und auch nicht verprügelt. Die Anklage wirft ihm vor, die junge Frau gewürgt, an den Haaren gerissen und geschlagen zu haben.
Der Staatsanwalt fordert für Hirschmann eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten ohne Bewährung. Das sind drei Monate weniger, als er vor Bezirksgericht gefordert hatte. Zu den Gründen für die Reduktion des Strafantrags wird er sich am Nachmittag äussern.
Carl Hirschmann: Sake-Vertrieb, Kunstsammler, Herrenmagazin
Hirschmann wirkte am ersten Prozesstag in sich gekehrt und nachdenklich. Obwohl er von seinem verstorbenen Vater 120 Millionen Franken geerbt hat, verläuft sein Leben nicht wirklich nach Wunsch. Seit einigen Wochen ist er Vater einer Tochter. Die Mutter lebt mit
dem Kind allerdings in der Ukraine, während Hirschmann mit einer anderen Frau in London seine Zeit verbringt.
Er versucht sich als Vertreiber von Sake, japanischem Reiswein, als Kunstsammler, er will ein Herrenmagazin gründen und sitzt zudem im Stiftungsrat der Hirschmann-Stiftung, die Bildungsprojekte unterstützt. Richtig in Gang kommen seine Geschäfte allerdings nicht. In seiner Situation sei es schwierig, etwas anzureissen. «Niemand wagt es, mit mir Geschäfte zu machen.»
Der Psychiater, der Hirschmann ADHS-Symtpome bescheinigt, sagte während seiner Ausführungen, dass der Beschuldigte nur dann eine kleinere Rückfallgefahr entwickle, wenn er von seiner «promiskuitiven und augenblicksgebundenen Lebensführung» abrücke.
Hirschmann-Urteil wird erst am Mittwoch erwartet
Der Gerichtspräsident will Staatsanwalt, Verteidiger und Geschädigtenvertreter noch am Dienstag Nachmittag plädieren lassen. Die Verhandlung dürfte sich deshalb bis in den späteren Abend hinziehen. Ein Urteil wird am Dienstag noch nicht gefällt.
Hirschmann war vom Bezirksgericht Zürich in erster Instanz zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt worden. 14 Monate sollte er absitzen, die restlichen 19 Monate wurden mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesetzt.
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