Die Vertreter der Zeitung hätten sich entschuldigt und Schadensersatz zugesagt, teilte der Anwalt des monegassischen Paares, Mark Thomson, am Dienstag nach der Verhandlung in London mit. Die Höhe des Schadensersatzes solle später festgelegt werden.
Bericht über «erzwungene Hochzeit»
Charlène und Albert II. hatten im Juli 2011 in einer prunkvollen Zeremonie in Monaco geheiratet. Zwei Tage später veröffentlichte die «Sunday Times» einen Bericht, dass Charlène zur Hochzeit gezwungen worden sei.
Die aus Südafrika stammende Ex-Schwimmerin habe nicht mehr heiraten wollen, nachdem sie von einem dritten unehelichen Kind Alberts erfahren habe. Charlène habe fliehen wollen, Albert aber habe ihren Pass am Flughafen von Nizza beschlagnahmen lassen, hiess es in dem Bericht.
Schmerz und Schaden
«Keine dieser Anschuldigungen ist wahr», betonte der Anwalt des Paares vor Gericht. Der Bericht habe den Frischvermählten Schmerz und Schaden zugefügt.