Eine herbe Niederlage für Prinzessin Caroline von Hannover: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Donnerstag ihre Beschwerde gegen die Missachtung ihres Privatlebens zurückgewiesen. Debattiert wurde über Fotos aus dem Jahr 2002. Diese zeigen Caroline und Ernst August von Hannover während ihres Keniaurlaubs. Die Bilder wurden ohne Einverständnis der Prinzessin geknipst.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Zwar rügte der Europäische Gerichtshof 2004 den Abdruck der Bilder als «Verstoss gegen die Achtung des Privatlebens». Trotzdem gaben deutsche Gerichte der Regenbogenpresse grünes Licht zur Publikation. Die Richter in Strassburg kamen bei der erneuten Verhandlung zu folgendem Urteil: Durch die Publikation der Bilder sei Carolines Privatsphäre nicht verletzt worden. Es fehle an «aussergewöhnlichen Umständen, die ein Verbot der Veröffentlichung rechtfertigen würden». Prinzessin Caroline kann gegen das Urteil Berufung einlegen.