Gestern wurde in Basel das Urteil gegen Carl Hirschmann ausgesprochen: Es geht um viel Geld, wenig Knast und einen enttäuschten Carl Hirschmann. Nach der Schlägerei im Sommer 2008, bei der Carl Hirschmann eine junge Frau geohrfeigt und ihrem Freund die Nase gebrochen hatte, ist das Urteil nun gesprochen.
Carl Hirschmann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 300 Franken (54'000 Franken) und einer Zahlung von 5000 Franken Genugtuung an das Opfer verurteilt. Weiter hat ihm der Richter nahe gelegt, die angefangene psychologische Behandlung weiterzuführen. Wenig Knast und viel Geld, also. Ob das Opfer mit den 1000 Franken Genugtuung und den 4000 Franken Behandlungs- und Gerichtskosten von Hirschmann zufrieden ist, ist nicht bekannt.
Bekannt hingegen ist, dass Hirschmann dem Kläger 60`000 Franken angeboten hatte, damit dieser die Klage zurückziehe. Carl Hirschmann lässt über seinen PR-Berater Sacha Wigdorovits ausrichten, dass er von dem Urteil «sehr enttäuscht» sei und hat Rekurs gegen das Urteil angekündigt.
Zwei weitere Anklagen gegen Carl Hirschmann
Wie heute bekannt wurde, muss sich der Enkel des Jet-Aviation-Gründers in zwei weiteren Fällen vor Gericht verantworten. Carl Hirschmann ist in mindestens zwei Fällen wegen sexueller Nötigung angezeigt. Aufgrund dieser Anzeigen war der knapp 30-jährige Hirschmann Anfang des Jahres auf offener Strasse verhaftet und für drei Tage in Untersuchungshaft gesetzt worden.