Das Landgericht Frankfurt wies Kachelmanns Klage auf Ersatz von Gutachterkosten in Höhe von knapp 16'000 Franken am Montag ab.
Kachelmanns ehemalige Geliebte hatte den Schweizer Wetterexperten im Februar 2010 wegen Vergewaltigung angezeigt. Nach dem Freispruch im Strafprozess im Mai 2011 hatte Kachelmann vor dem Zivilgericht auf Ersatz von Gutachterkosten geklagt. Die Begründung: Die Radiomoderatorin habe ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn ins Gefängnis zu bringen.
Kachelmann: Freispruch im Strafverfahren
Anders als im Strafprozess musste Kachelmann im Zivilverfahren allerdings selbst darlegen und beweisen, dass seine Ex-Geliebte bei ihren Vorwürfen die Unwahrheit gesagt hat.
Im Strafverfahren hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann 2011 zwar nach dem Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen – zugleich aber betont, dass dies nicht mit dem Nachweis einer falschen Beschuldigung durch die Klägerin verbunden sei.