Gegen Jan Ullrich ist gemäss Oberstaatsanwalt Stefan Haffter «eine Strafuntersuchung wegen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand eröffnet worden». Der Tour-de-France-Sieger von 1997 müsse wegen dieser Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, sagte Haffter.
Jan Ullrich mit 1,4 Promille Alkohol im Blut
Der Wahlschweizer Ullrich hatte am 19. Mai in Mattwil (TG) einen Unfall verursacht, bei dem zwei Personen verletzt worden waren . Ein Atemlufttest hatte ergeben, dass der 40-Jährige mit rund 1,4 Promille Alkohol im Blut unterwegs war. Das Ergebnis einer Blut- und Urinprobe steht noch aus.