«Es hat mir zu viele Journalisten bei der Verhandlung. Ausserdem will ich nicht mit meiner Schicksalsgeschichte, sondern mit meiner Kunst im Vordergrund stehen. Deshalb bin ich nicht vor Ort», begründet Beat Schlatter (54) gegenüber «G&G» seine Abwesenheit am Bezirksgericht Meilen. Beim Angriff im März 2015 wurde er im Gesicht und am Oberkörper schwer verletzt und musste für einige Tage im Spital behandelt werden.
Angriff auf Beat Schlatter war keine Bagatelle
Laut Staatsanwaltschaft bestand Lebensgefahr für Beat Schlatter. Deshalb klagt sie den 41-jährigen Beschuldigten auch wegen schwerer Köprerverletzung an. Schlatter ist nicht das einzige Opfer des psychisch gestörten Mannes: Er schlug in der selben Woche zwei weitere Personen zu Boden.
Das Bezirksgericht Meilen fällte am Dienstag noch kein Urteil. Dieses wird frühstens im Juni veröffentlicht, wie das Gericht gegenüber «G&G» mitteilt.