Klar ist: Bei Strafen bis zu einem Jahr ist der Vollzug in Halbgefangenschaft möglich. Das heisst, der Verurteilte kann tagsüber einer normalen Arbeit ausserhalb der Anstalt nachgehen und muss nur für den Abend und die Nacht hinter Gitter.
Nur Halbgefangenschaft?
Die Halbgefangenschaft ist allerdings an verschiedene Bedingungen geknüpft. Der Betroffene muss nachweisen, dass er einen Arbeitsplatz mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 Prozent hat. Bei selbständig Erwerbenden muss der Firmensitz ausserdem in der Schweiz liegen. Im Kanton Zürich, wo der Spross der Jet-Aviation-Dynastie seine Strafe voraussichtlich antreten muss, werden Halbgefangenschaften in Winterthur verbüsst.
Offener statt geschlossener Vollzug
Sollte Carl Hirschmann die Voraussetzungen für Halbgefangenschaft nicht erfüllen, wird er seine Strafe vermutlich im offenen Vollzug verbringen. Dieser zeichnet sich – im Gegesatz zum geschlossenen Vollzug – durch fehlende Umschliessungsmauern und eine erweiterte Urlaubs- und Ausgangsregelung aus. Der offene Vollzug ist dann möglich, wenn keine Fluchtgefahr oder Gefahr erneuter Straffälligkeit besteht.
Auslieferungsgesuch an Grossbritannien?
Bleibt die Frage, ob Carl Hirschmann seine Freiheitsstrafe überhaupt antreten wird. Denn der 33-Jährige lebt seit zwei Jahren in London. Sollte Hirschmann nicht freiwillig zurückkommen, müsste die Schweiz ein Auslieferungsgesuch an Grossbritannien stellen. Die Briten gewähren eine Auslieferung bei schweren Straftaten – darunter auch bei «Notzucht».