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«Schlauer i d’Wuche» Wettbewerbe: Teilnahme darf an Bedingungen geknüpft werden

Kaufzwang als Bedingung für alle, welche bei einem Wettbewerb mitmachen wollen, ist seit 2019 erlaubt.

Eine Hörerin des SRF-Konsumentenmagazins reibt sich die Augen: Gerne hätte sie am Wettbewerb eines Reiseveranstalters mitgemacht. Doch dann entdeckt sie folgende Information: «Wie kannst du teilnehmen? Buche ganz einfach bis 31.05.2022 deine nächste Reise bei uns». Sie dachte, dass solche Teilnahme-Bedingungen eigentlich verboten sind und wendet sich an «Espresso».

2019 wurde das Gesetz geändert

Ueli Grüter ist Jurist und Dozent an der Hochschule Luzern. Er erklärt: «Das damalige Lotteriegesetz wurde 2019 mit dem Spielbankengesetz fusioniert, es entstand das Geldspielgesetz.» Neu sei es tatsächlich so, dass man bei Wettbewerben keine Gratisteilnahme mehr anbieten müsse. «Die einzige Ausnahme gilt für Medien. Diese müssen eine Gratisteilnahme möglich machen, egal ob TV, Radio oder auch eine Zeitung», so Grüter.

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Dass die grundsätzliche Möglichkeit einer Gratisteilnahme noch immer in den Köpfen von Konsumentinnen und Konsumenten ist, kann der Fachmann gut verstehen: «Lange Zeit haben ja auch Sendungen wie «Espresso» solche Fälle aufgenommen und bei Widerhandlung darüber berichtet.» Auch er habe immer wieder mal Stichproben gemacht. Aber eben, das sei noch vor 2019 gewesen.

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Espresso, 23.05.22, 08:13 ; 

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