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Ausserordentliche IV-Rente kann man sich nicht ins Ausland auszahlen lassen
Aus Espresso vom 12.12.2022. Bild: Keystone/Martin Ruetschi
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Renten-Export IV-Gesetz macht Auswanderungspläne zunichte

Ein Mann möchte zu seiner Freundin nach Thailand auswandern. Doch er erhält dort keine ausserordentliche IV-Rente mehr.

Schweizerinnen und Schweizer können sich ihre ordentliche AHV- oder IV-Rente auch im Ausland auszahlen lassen und ihren Wohnsitz frei auswählen. Im Gegensatz dazu bleibt dem Empfänger einer ausserordentlichen IV-Rente die Auszahlung des Geldes im Ausland gemäss IV-Gesetz verwehrt. Dies, obwohl der Staat bei den Ergänzungsleistungen viel Geld sparen könnte.

IV-Rentner: «Das ist ungerecht»

Ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» erhält seit zehn Jahren eine ausserordentliche IV-Rente. Der psychisch kranke Mann möchte sich, wie viele andere AHV- und IV-Rentner, seine Rente im Ausland auszahlen lassen und zu seiner Partnerin und ihren Kindern nach Thailand auswandern. Das geltende IV-Gesetz verhindert aber die Umsetzung seiner Auswanderungspläne.

«Ich empfinde es als ungerecht, dass ich meine IV-Rente nicht exportieren darf», erklärt Wolfgang Holle (Name von der Redaktion geändert) gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Der IV-Rentner betont, dass es ihm gesundheitlich bei seiner Familie deutlich besser gehe. Er kämpft seit Jahren für sein Anliegen, erntet dabei aber neben viel Verständnis immer ein «unmöglich».

Staatliche Unterstützung, keine Versicherungsleistung

Begründet wird diese Unmöglichkeit mit der Tatsache, dass es sich bei der ausserordentlichen IV-Rente von Wolfgang Holle nicht um eine Versicherungsleistung im eigentlichen Sinn, sondern um eine staatliche Unterstützung handle, genauso wie bei den Ergänzungsleistungen. Dies, weil der bereits in jungen Jahren erkrankte Wolfgang Holle nicht mindestens drei Jahre Beiträge in die IV einbezahlt hat. 

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Wer keine oder nur ungenügend IV-Prämien geleistet hat, der bekommt unter Umständen eine ausserordentliche IV-Rente, kann diese aber – genauso wenig wie Ergänzungsleistungen – nicht ins Ausland auszahlen lassen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Staat, sollte Herr Holle das Land verlassen, keine Ergänzungsleistungen mehr bezahlen müsste und so viel Geld sparen könnte.

SP-Nationalrätin will Gesetzesänderung

Die  St. Galler SP-Nationalrätin Barbara Gysi hat Verständnis für den Frust des IV-Rentners. Die Sozialpolitikerin will es aber nicht beim Verständnis bleiben lassen: Sie plant im Nationalrat einen Vorstoss, um das IV-Gesetz zu ändern und in Zukunft solche Situationen zu verhindern. Kurzfristig gebe es für Wolfgang Holle zwar keine Praxisänderung, aber ein Hoffnungsschimmer sei vielleicht trotzdem eine gute Botschaft für ihn.

 

Espresso, 12.12.22, 08:13 Uhr

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