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«Ferien ohne Ärger» Mietauto-Firmen machen Kasse mit angeblichen Schäden

Nach Ferien mit dem Mietauto soll man für Kratzer bezahlen, die man nicht verursacht hat. Solche Fälle landen regelmässig auch beim Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. Die Mietautofirmen seien meist am längeren Hebel, sagt er. Man kann jedoch Vorkehrungen treffen, damit es nicht dazu kommt.

Man ist müde von der Reise, die Schlange am Schalter ist lang, das gebuchte Auto dreckig: Viele Kunden nehmen es bei der Entgegennahme des Mietautos nicht allzu genau. Ein «Espresso»-Hörer sagt: «Was will man machen? Man ist froh, wenn man das Auto endlich hat und weiterreisen kann.» Dies stellte sich in seinem Fall bei der Rückgabe als Fehler heraus.

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Unter Zeitdruck unterschrieben

Als der Hörer eine Woche später das Mietauto zurückgeben wollte, wies ihn die Mitarbeiterin auf einen kleinen Kratzer auf der Motorhaube hin. Die Zeit drängte, um den Flug noch zu erwischen, und so unterschrieb der Mieter das Protokoll, ohne sich einer Schuld bewusst zu sein. «Was soll so ein Kratzer schon kosten», dachte er sich.

Einige Zeit später wurden ihm umgerechnet 500 Franken von der Kreditkarte abgebucht. Bei einem anderen «Espresso»-Hören waren es wegen einem ähnlich kleinen Kratzer sogar 1500 Franken. Hier hatte sich der Mieter geweigert, das Rückgabeprotokoll zu unterschreiben. Genützt hat ihm das nichts. Auch als er einen Anwalt einschaltete, blieb die Mietwagenfirma stur. «Das Geld ist weg», bleibt als Fazit.

Längere Streitigkeiten mit Mietautofirmen

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In solchen Fällen sind die Chancen nicht gross, wieder an das Geld zu kommen, konstatiert auch der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Franco Muff. Er habe jedoch auch schon erlebt, dass nach längerem Hin und Her wieder Geld zurück erstattet worden sei. So ein langwieriger Streit lohne sich aber eigentlich nur bei grösseren Summen.

Selbstbehalt auf jeden Fall ausschliessen

Es lohnt sich auf jeden Fall, den Selbstbehalt bei der Vollkaskoversicherung (CDW) für Mietwagen auszuschliessen. Dies lässt sich gegen einen Aufpreis über eine Zusatzversicherung beim Autovermieter regeln. In der Regel ist es jedoch billiger, eine entsprechende Versicherung bereits vor Reiseantritt in der Schweiz abzuschliessen. Reisebüros, Versicherungen oder Kreditkartenfirmen bieten einen Ausschluss des Selbstbehalts an.

Bei Abholen und Rückgabe genug Zeit einberechnen

Wichtig sei es dann vor Ort, sich genug Zeit zu nehmen, spricht Reiseombudsmann Franco Muff auch aus Erfahrung. Auch wenn man von der Reise müde sei, solle man sich das Auto genau ansehen, und allfällige Kratzer oder Dellen in das Protokoll schreiben lassen. Ansonsten habe man kaum Chancen, sich zu wehren. Er werfe persönlich auch immer einen Blick auf die Reifen und den Ölstand, so Muff weiter.

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier .

Auch bei der Rückgabe dabei sein

Wenn immer möglich, sollte man zum Ende der Mietdauer auch genug Zeit einberechnen und nicht einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen. So lässt sich kaum kontrollieren, welche Schäden im Nachhinein vermerkt werden. Wenn es nicht anders geht, zum Beispiel bei einer Abgabe des Wagens in der Nacht, sollte man das Auto fotografieren. So hat man im Zweifel immerhin etwas in der Hand.

Für den Fall, dass es bei der Abnahme zu Unstimmigkeiten über Kratzer oder Dellen kommt, sollte man dies so im Protokoll festhalten, und erst dann unterschreiben. Dies garantiert zwar nicht, dass der Schaden nicht verrechnet wird. Bei Streitigkeiten hat man so jedoch bessere Karten, als wenn der Schaden per Unterschrift akzeptiert wird, oder das Protokoll nicht unterschrieben wird.

Serie: «Bueche, packe, gnüsse»

Die Kurzserie des Konsumentenmagazins «Espresso» zum Sommerferien-Anfang:

27.06.16: Ärger mit überbuchten Flügen

28.06.16: Reisen mit Haustieren

29.06.16: Telefonieren im Flugzeug und die Kosten

30.06.16: Datenroaming: Was gibt es für Möglichkeiten?

01.07.16: Alles ums Mietauto (siehe oben)

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