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Umwelt und Verkehr Tipps für das Reisen mit Haustieren

Tollwut-Impfung, Heimtierausweis, richtige Kennzeichnung: Wer sein Haustier auf Reisen ins Ausland mitnimmt, muss einige wichtige Punkte beachten – im schlimmsten Fall wird einem bei der Rückkehr sonst die Wiedereinreise verwehrt.

Nicht allen Haustierbesitzern fällt es leicht, den Vierbeiner während der Ferien daheim zu lassen. Und es spricht eigentlich auch nichts dagegen, sein Haustier in die Ferien mitzunehmen.

«Das gilt vor allem für Hunde», sagt Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz. Katzen auf der anderen Seite hätten Mühe mit Ortswechseln. «Sofern die Katze nicht eine besonders starke Bindung zu ihrem Besitzer hat, sollte sie zu Hause bleiben.»

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Soll das Tier wirklich mit?

Aber selbstverständlich kann es auch für den Hund alles andere als lustig sein in den Ferien. Eine Städtereise im Mittelmeerraum? Schlechte Idee, findet Tierschützerin Helen Sandmeier: «In Städte, wo es im Sommer extrem heiss ist, sollte man Hunde nicht mitnehmen.»

Überhaupt sollte man sich vor den Ferien gut überlegen, ob man sein Tier mitnehmen will, ergänzt Eva van Beek vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV: «Je nach Destination und Plänen fühlt sich der Hund bei Bekannten wohler.»

Über die Grenze nur mit Tollwut-Impfung

Wer sich dennoch entscheidet, seinen Vierbeiner auf die Reise mitzunehmen, braucht – sobald es über die Grenze geht – einen gültigen Heimtierausweis. Das Tier muss zudem mit einem Chip oder mit einer Tätowierung richtig gekennzeichnet sein.

«Und vor allem braucht es eine Tollwut-Impfung», erklärt Eva van Beek vom BLV. «Das gilt auch, wenn man nur kurz über die Grenze nach Deutschland geht, denn die Schweiz ist seit 1998 Tollwut-frei – und will es auch bleiben.» Die Tollwut-Impfung muss mindestens drei Wochen vor der Ausreise gemacht worden sein. Ohne Impfung können Sie unter Umständen nicht mehr mit Ihrem Tier in die Schweiz einreisen.

«Ganz tierisch»

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Von der Anschaffung eines Haustiers, über Tiermedika- mente bis zum Tod des Tieres. In dieser Serie berichtete «Kassensturz/Espresso» über alle wichtigen Themen rund um Haustiere. Weiter

Noch strenger sind die Auflagen bei Reisen in Tollwut-Risikogebiete: In solchen Fällen müssen Besitzer mittels Bluttest nachweisen, dass die Antikörper der Tollwut-Impfung wirklich wirken. Zudem muss beim BLV eine Wiedereinreise-Bewilligung eingeholt werden.

Was gilt im Ferienland?

Es sind aber nicht nur die Aus- bzw. Wiedereinreise-Regeln der Schweiz, die Haustierhalter berücksichtigen sollten: Selbstverständlich gilt es, sich auch über die Vorschriften im Ferienland zu informieren.

Gewisse Länder verlangen neben der Tollwut-Impfung auch Impfungen gegen Parasiten – und in einigen europäischen Ländern gilt eine Maulkorb-Pflicht für Hunde. Der Bund empfiehlt, sich direkt bei der Vertretung des jeweiligen Landes zu erkundigen – also beim Konsulat oder auf der Botschaft. «Man sollte sich wirklich auf alle Seiten gut absichern», empfiehlt Eva van Beek vom BLV.

Aus Sicht des Schweizer Tierschutzes ebenso selbstverständlich sein sollte, dass man sich über die Lokalitäten am gewünschten Ferienziel schlau macht. Helen Sandmeier rät, so früh als möglich abzuklären, ob der Hund in die Restaurants und an den Strand mitkommen kann.

Reisen im Flugzeug

Die meisten Tierhalter dürften ihren Vierbeiner wohl im Auto oder im Zug mit in die Ferien nehmen. Hier sollte man genügen Pausen einplanen, damit sich das Tier immer wieder bewegen und versäubern kann.

«Ferien ohne Ärger»

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Nützliche Tipps, damit Sie Ihre Reise und Ferien geniessen können, finden Sie hier .

Falls Sie eine Reise mit dem Flugzeug planen, sollten Sie mit der Fluggesellschaft früh genug abklären, welche Bestimmungen gelten: Je nach Destination und Gewicht darf Ihr Tier sogar in der Kabine mitfliegen. Es gibt auch klare Vorgaben in Bezug auf den Transport-Behälter des Tieres.

Die Fluggesellschaft Swiss hält sich beispielsweise an die Richtlinien der internationalen Luftfahrtbehörde IATA. Zudem müssen Tiere in gewissen Ländern nach der Ankunft am Flughafen zuerst mehrere Monate in Quarantäne.

Bei Flugreisen sollte man sich noch stärker Gedanken zum Tierwohl machen. «Eine Flugreise ist sicher nicht undenkbar», erklärt Helen Sandmeier vom Schweizer Tierschutz, «auch wenn Fliegen beispielsweise für einen Hund Stress bedeutet». Wichtig sei, dass man das Tier so früh als möglich an die Transportkiste gewöhne.

Serie: «Bueche, packe, gnüsse»

Die Kurzserie des Konsumentenmagazins «Espresso» zum Sommerferien-Anfang:

27.06.16: Ärger mit überbuchten Flügen

28.06.16: Reisen mit Haustieren

29.06.16: Telefonieren im Flugzeug und die Kosten

30.06.16: Datenroaming: Was gibt es für Möglichkeiten?

01.07.16: Alles ums Mietauto

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