Alterslimiten beim Verkauf von Feuerwerk
Wer Feuerwerk verkauft, muss verschiedene Alterslimiten berücksichtigen: Leichtes Feuerwerk darf ab 12 Jahren abgegeben werden, schweres dagegen erst ab 18 Jahren. Für Feuer-Spielzeug wie Knallfrösche oder bengalische Zündhölzer gibt es gar keine Limiten.
Die Rechtsfrage
Kann man verpasste Turnstunden, die man schon im Voraus bezahlt hat, nachholen? DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo gibt Antwort.