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Obligo-Rechnungen Strafverfahren gegen mehrere Online-Dienstleister

Die Online-Dienstleister bieten umstrittene Abos für Sexvideos an. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Katharina Sulzer ist zweifache Grossmutter und regt sich auf. Sie soll ein kostenpflichtiges Abo für eine Pornoseite abgeschlossen haben. «So ein Abo habe ich nie abgeschlossen! Trotzdem erhalte ich entsprechende Rechnungen, das belastet mich sehr», erklärt Frau Sulzer gegenüber «Kassensturz». Die Rechnung stellt die Firma Obligo AG.  

Für ihre Kreuzworträtsel sucht die 78-Jährige oft Wörter im Internet. Und zwar mit ihrem Handy. Wegen eines Tippfehlers sei sie plötzlich auf einer Pornoseite gelandet. Doch wie die Seite verlassen? «Ich bin nicht so internetaffin und drückte auf mehrere Buttons, bis ich wieder draussen war».  

Ein paar Wochen später flattert die Rechnung für das Porno-Abo ins Haus. «Ich werde diese Rechnung niemals bezahlen, ich gab nie meine Handynummer ein», hält Katharina Sulzer fest. Obligo stellt diese Darstellung infrage: «Dass es ohne Besuch einer Webseite und Eingabe einer gültigen Handynummer zu einer Rechnungsstellung kommt, ist technisch unmöglich. Ob dies Frau Sulzer selber war oder eine Drittperson, die über ihr Handy verfügt hat, kann und muss Obligo nicht beurteilen. Ein Vorwurf an die Adresse von Obligo ist jedenfalls haltlos.» 

Stellungnahme Obligo AG 

Box aufklappen Box zuklappen

Die Firma Obligo AG wollte vor der Kamera keine Stellung nehmen. Schriftlich hält sie fest: 

«Dass es ohne Besuch einer Webseite und Eingabe einer gültigen Handynummer zu einer Rechnungsstellung kommt, ist technisch unmöglich. Der Bestellvorgang ist stets so konzipiert, dass nicht nur eine Handynummer angegeben werden muss, sondern dass diese Nummer auch via SMS, das vom Dienstanbieter an diese Nummer versendet wird, gegenüber diesem bestätigt werden muss. Die Nummer muss also zwingend in Betrieb sein. Dass Konsumenten im Nachhinein behaupten, gar kein Abo abgeschlossen zu haben, ist eine ebenso oft gehörte wie widerlegte Ausrede. Solche mitunter kreativen (Kreuzworträtsel) Ausreden werden vor allem bei Abos für pornografische Angebote – die übrigens nur einen kleinen Teil der von Obligo abgerechneten Dienstleistungen ausmachen – beobachtet.

Werden in Einzelfällen Handynummern tatsächlich von unbefugten Personen verwendet bzw. missbraucht, kann dies von den Dienstleistungsanbietern oder von Obligo unmöglich erkannt werden. Wird vom Konsumenten nach der Rechnungsstellung ein Missbrauch glaubhaft geltend gemacht, wird die gestellte Rechnung storniert.» 

Obligo schreibt weiter, mit dem Gerät von Katharina Sulzer sei nachweislich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen und Inhalte konsumiert worden.

Reklamationen über Obligo-Rechnungen gibt es seit Jahren. Viele Betroffene meldeten sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, dieses gelangte an die Strafverfolgungsbehörden. Es ging um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und Pornografie.  

Für den Konsumenten war ersichtlich, wann er ein Abo abschloss.
Autor: Bezirksgericht March

Doch im vergangenen September sprach das Bezirksgericht March (SZ) den Geschäftsführer der Obligo AG in allen Punkten frei und hielt fest: «Für den Konsumenten war ersichtlich, wann er ein Abo abschloss, es war klar ersichtlich, dass nach den 3-Gratis-Tagen eine Abogebühr anfällt, dass er den Bestellvorgang abbrechen kann, er wurde auf die Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen und erhielt nach durchlaufenem Bestellvorgang eine Bestätigung seiner Bestellung, wiederum mit Hinweis, dass nach den 3-Gratis-Tagen ein kostenpflichtiges Abo aktiviert wird.» 

Service:

Strafverfahren wegen Pornografie 

Das Seco wie auch die welsche Konsumentenschutzorganisation FRC akzeptieren das Urteil nicht und gelangten an die nächste Instanz. Derweil gibt es eine neue Entwicklung im Fall: Die Staatsanwaltschaft Schwyz nimmt nun die Online-Dienstleister in den Fokus, also die Pornoseiten-Betreiber, wie Staatsanwalt Fabian Steiner gegenüber SRF bestätigt: «Bei diesen Strafverfahren gegen mehrere Firmen geht es um mögliche Widerhandlung gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung und den Straftatbestand der Pornografie. Dies aus dem Grund, dass diese Webseiten nicht über genügende Sperrmassnahmen verfügen und somit an unter 16-Jährigen den Zugang zu Pornografie gewähren».   

Doch die Firmen haben Ihren Sitz oft im Ausland. Ein Problem: «Dieser Umstand erschwert die Ermittlungen massiv. Denn wir können Erkenntnisse nur via Rechtshilfe erheben und sind auf die Kooperation mit den Behörden vor Ort angewiesen», erklärt Staatsanwalt Fabian Steiner.  

 

 

Kassensturz, 23.05.23, 21:05 Uhr

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