Katharina Sulzer ist zweifache Grossmutter und regt sich auf. Sie soll ein kostenpflichtiges Abo für eine Pornoseite abgeschlossen haben. «So ein Abo habe ich nie abgeschlossen! Trotzdem erhalte ich entsprechende Rechnungen, das belastet mich sehr», erklärt Frau Sulzer gegenüber «Kassensturz». Die Rechnung stellt die Firma Obligo AG.
Für ihre Kreuzworträtsel sucht die 78-Jährige oft Wörter im Internet. Und zwar mit ihrem Handy. Wegen eines Tippfehlers sei sie plötzlich auf einer Pornoseite gelandet. Doch wie die Seite verlassen? «Ich bin nicht so internetaffin und drückte auf mehrere Buttons, bis ich wieder draussen war».
Ein paar Wochen später flattert die Rechnung für das Porno-Abo ins Haus. «Ich werde diese Rechnung niemals bezahlen, ich gab nie meine Handynummer ein», hält Katharina Sulzer fest. Obligo stellt diese Darstellung infrage: «Dass es ohne Besuch einer Webseite und Eingabe einer gültigen Handynummer zu einer Rechnungsstellung kommt, ist technisch unmöglich. Ob dies Frau Sulzer selber war oder eine Drittperson, die über ihr Handy verfügt hat, kann und muss Obligo nicht beurteilen. Ein Vorwurf an die Adresse von Obligo ist jedenfalls haltlos.»
Reklamationen über Obligo-Rechnungen gibt es seit Jahren. Viele Betroffene meldeten sich beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco, dieses gelangte an die Strafverfolgungsbehörden. Es ging um den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und Pornografie.
Für den Konsumenten war ersichtlich, wann er ein Abo abschloss.
Doch im vergangenen September sprach das Bezirksgericht March (SZ) den Geschäftsführer der Obligo AG in allen Punkten frei und hielt fest: «Für den Konsumenten war ersichtlich, wann er ein Abo abschloss, es war klar ersichtlich, dass nach den 3-Gratis-Tagen eine Abogebühr anfällt, dass er den Bestellvorgang abbrechen kann, er wurde auf die Kündigungsmöglichkeiten hingewiesen und erhielt nach durchlaufenem Bestellvorgang eine Bestätigung seiner Bestellung, wiederum mit Hinweis, dass nach den 3-Gratis-Tagen ein kostenpflichtiges Abo aktiviert wird.»
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Strafverfahren wegen Pornografie
Das Seco wie auch die welsche Konsumentenschutzorganisation FRC akzeptieren das Urteil nicht und gelangten an die nächste Instanz. Derweil gibt es eine neue Entwicklung im Fall: Die Staatsanwaltschaft Schwyz nimmt nun die Online-Dienstleister in den Fokus, also die Pornoseiten-Betreiber, wie Staatsanwalt Fabian Steiner gegenüber SRF bestätigt: «Bei diesen Strafverfahren gegen mehrere Firmen geht es um mögliche Widerhandlung gegen die Preisbekanntgabe-Verordnung und den Straftatbestand der Pornografie. Dies aus dem Grund, dass diese Webseiten nicht über genügende Sperrmassnahmen verfügen und somit an unter 16-Jährigen den Zugang zu Pornografie gewähren».
Doch die Firmen haben Ihren Sitz oft im Ausland. Ein Problem: «Dieser Umstand erschwert die Ermittlungen massiv. Denn wir können Erkenntnisse nur via Rechtshilfe erheben und sind auf die Kooperation mit den Behörden vor Ort angewiesen», erklärt Staatsanwalt Fabian Steiner.