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Obligo vor Gericht: Seriöse Rechnungsstellerin oder «Pornofalle»?
Aus Espresso vom 28.09.2022. Bild: SRF
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Verfahren vor Gericht Obligo: «Pornofalle» oder seriöse Zahlungsdienstleisterin?

Staatsanwaltschaft und Seco werfen der Inkassofirma unlautere Geschäfte vor. Obligo dementiert, man arbeite sauber.

Update vom 13. Oktober 2022: Freispruch – und Weiterzug

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Das zuständige Bezirksgericht March gibt auf Anfrage von «Espresso» bekannt, dass der Angeklagte in allen Punkten freigesprochen worden sei – so laute das sogenannte Urteilsdispositiv.

Eine Begründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Geklagt hatten unter anderem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC. Beide sagen auf Anfrage von «Espresso», dass sie das Urteil weiterziehen werden. Das Seco hat nach eigenen Angaben «bereits Berufung angemeldet». Für FRC ist das Urteil eine Enttäuschung. Es würden sich weiterhin regelmässig Betroffene melden im Zusammenhang mit den Geschäftspraktiken von Obligo.

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Obligo-Prozess: Update vom 13.10.22
aus Espresso vom 13.10.2022. Bild: SRF
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Obligo ist eine der Firmen, zu der immer wieder Meldungen eingehen bei den SRF-Konsumentenmagazinen «Espresso» und «Kassensturz». Meist geht es um Rechnungen für pornografische Inhalte, um Abos für erotische Fotos oder Pornofilme. Die Hörer und Zuschauerinnen fühlen sich überrumpelt und verschaukelt. Sie hätten nie ein solches Abo gelöst, beteuern sie.

Aus Scham zahlen sie dann nicht selten doch. Der Verdacht liegt in der Luft, dass hier bewusst ein fieses Spiel gespielt wird und die Leute in eine Porno-Abofalle gelockt wurden.

Bei den Beschwerden «ganz oben»

Obligo und deren Vorgängerfirma «PayPay» sind aber auch seit Jahren schon im Visier des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Auch heute noch liege Obligo bei der Anzahl der Beschwerden «ganz oben», sagte ein Jurist des Seco am Dienstag vor dem Bezirksgericht March in Lachen (SZ). Zusammen mit der Westschweizer Konsumentenschutzorganisation FRC und weiteren Betroffenen hatte das Seco vor einigen Jahren gegen die Inkassofirma geklagt.

Unlauterer Wettbewerb und Pornografie

Das Verfahren zog sich in die Länge, wurde mehrfach eingestellt und nach Beschwerden der Kläger wieder aufgenommen. Schliesslich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Verantwortliche der Firma, die ihre Adresse im Kanton Schwyz hat, Rigi Klösterli.

Vor Gericht stand dann aber nur noch ein Mann, ein 74-jähriger pensionierter Anwalt. Er ist der einzige Verwaltungsrat von Obligo. Der mitangeklagte, frühere Geschäftspartner verstarb im letzten Sommer.

Vorgeworfen wurde dem Obligo-Verantwortlichen mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und mehrfache Pornografie, da offenbar auch Jugendliche unter 16 Jahren mit den Inhalten in Kontakt gekommen sind.

Gratis-Pornos als Köder

Unlauter ist laut Anklageschrift vor allem die Art und Weise, wie die Abo-Abschlüsse zustande kommen. Die Sexbranche ködere Leute beim Online-Surfen mit Gratis-Angeboten, wie etwa drei Tage freien Zugang zu Nacktbildern oder Pornofilmen. Und wenn sich jemand hier durchklicke und den Knopf für den Gratis-Zugang drücke, schliesse er bereits einen Vertrag für ein Abo ab. Wer es nach drei Tagen nicht kündigt, der müsse zahlen.

Das werde den Betroffenen beim Bestellvorgang aber nicht klar gemacht. Für die Anklage ist deshalb klar: Das ist Irreführung.

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Bei diesem unseriösen Geschäft spanne Obligo mit den – meist im Ausland sitzenden – Pornoanbietern zusammen. Und um an die Adressen der Betroffenen zu kommen, würden auch noch Callcenter im Boot sitzen und jene Firma, welche bei Obligo für die Technik besorgt ist.

Obligo-Chef: «Wir stecken nicht unter eine Decke»

Der Angeklagte wies beim Prozess alle Vorwürfe von sich und wiederholte, was er auch schon früher gesagt hat: Obligo sei nur Rechnungsstellerin, nichts anderes. Man arbeite seriös, die Abläufe seien korrekt. Es würden nur jene eine Rechnung bekommen, die ein Abo gewollt hätten. Aber: Für den Bestellvorgang wie auch für die Inhalte der Abos sei man nicht verantwortlich. «Es stimmt nicht, dass wir alle unter einer Decke stecken», sagte er vor dem Richter. Sein Anwalt doppelte nach, man sei sicher, dass auch bei den Anbietern die Bestellabläufe sauber seien.

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Urteil folgt

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Der Verteidiger forderte einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe über rund 16'000 Franken. Ein Urteil gab es nach dem Prozess noch nicht. Der Richter kündigte das Urteilsdispositiv für die nächsten Tage oder Wochen an. Die schriftliche Begründung folgt später.

Espresso, 28.09.22 + 13.10.22, 08:13 Uhr

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