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Inkassobüros Post vom Inkassobüro: Das sind Ihre Rechte!

Inkassobüros arbeiten beim Geldeintreiben häufig in einem rechtlichen Graubereich. Wer von einem Inkassobüro eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommt, sollte Ruhe bewahren und die Forderung genau prüfen.

Inkassobüros sind keine staatlichen, sondern private Unternehmen, die im Auftrag verschiedener Unternehmen deren Forderungen eintreiben. In der Regel auf Erfolgsbasis und ohne zu prüfen, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist.

Harscher Ton, ungerechtfertigte Zusatzkosten

Viele Inkassobüros gehen mit zweifelhaften Methoden ans Werk. Zur ursprünglichen Forderung werden hohe Gebühren und Spesen verrechnet. Die Mahnungen sind in harschem Ton abgefasst, säumige Schuldner werden mit irreführenden Formulierungen eingeschüchtert («Es entstehen Ihnen weitere Kosten.») oder mit der Drohung, dass Informationen zum Zahlungsverhalten an Banken, Arbeitgeber oder Vermieter gelangen («Was Ihnen Probleme bei der Stellen- oder Wohnungssuche bereiten könnte.»).

Das Ziel: Schuldner sollen dazu gedrängt werden, entweder sofort zu zahlen oder eine Abzahlungsvereinbarung zu unterschreiben, in welcher sie dann die umstrittenen Spesen und Kosten anerkennen.

Aggressive Praktiken von Inkassobüro

Eine Schuldnerin wird seit Jahren von der Intrum AG mit Telefonanrufen, Briefen und Mails bedrängt. Die Forderungen gehen auf einen Privatkonkurs zurück, der vor über 25 Jahren eröffnet wurde. Obwohl gerichtlich festgestellt wurde, dass bei der Frau nichts zu holen ist und sie unter dem Existenzminimum lebt, übt Intrum weiter Druck auf sie aus. Das Inkassounternehmen rechtfertigt das Vorgehen damit, dass sich die Vermögensverhältnisse monatlich ändern können.

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Schauen Sie Mahnungen genau an

Diese Gebühren dürfen laut Gesetz nicht auf einen Schuldner überwälzt werden:

  • Kundenkosten und Dossier-Eröffnungskosten
  • «Verzugsschaden nach Art. 106 OR»
  • Bearbeitungsgebühren, Umtriebsentschädigung, Rechtsberatungskosten
  • Bonitätsprüfungskosten, Adressverfolgungskosten
  • Gebühren für die Löschung von Verlustscheinen

Neben der Grundforderung ist einzig der Verzugszins geschuldet. Dieser beträgt laut Gesetz fünf Prozent. In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Gläubigers kann jedoch ein höherer Verzugszins vorgesehen sein. Mahngebühren sind geschuldet, wenn dies in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen so vorgesehen ist.

Lassen Sie sich vom Inkassobüro nicht einschüchtern!

Einschüchterungen, Belästigungen und Drohungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Sie schulden einem Inkassobüro keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und sind auch nicht verpflichtet, irgendwelche Unterlagen herauszugeben. Wenn Sie eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten, suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem ursprünglichen Gläubiger.

Unterbreiten Sie dem ursprünglichen Gläubiger einen realistischen Zahlungsvorschlag. Informieren Sie dann das Inkassobüro, damit es seine Mahnungen einstellt.

Hat der Gläubiger seine Forderung an ein Inkassobüro abgetreten (zediert), so müssen Sie sich ausschliesslich ans Inkassobüro halten. Beachten Sie dazu die folgenden Tipps:

  • Verkehren Sie aus Beweisgründen ausschliesslich schriftlich oder per Mail mit einem Inkassobüro. Zusicherungen am Telefon lassen sich später nicht beweisen.
  • Verlangen Sie eine Kopie der Originalrechnung. Lassen Sie die Forderung und zusätzlich erhobene Spesen bei einer seriösen Schuldenberatung überprüfen.
  • Unterschreiben Sie keine vorformulierten Abzahlungsvereinbarungen eines Inkassobüros. Schon gar nicht, wenn man Ihnen «Rabatte» anbietet. Meist enthalten solche Vereinbarungen zusätzliche Kosten und Gebühren, die nicht geschuldet sind. Mit einer Unterschrift anerkennen Sie diese Gebühren.
  • Ist die Grundforderung berechtigt, bezahlen Sie diesen Betrag sowie den Verzugszins. Bestreiten Sie alle ungerechtfertigten Kosten und Spesen schriftlich. Lassen Sie sich im Zweifelsfall bei einer Schuldenfachstelle beraten. Adressen von seriösen Schuldenfachstellen finden Sie auf der Website des Dachverbandes Schuldenberatung Schweiz , oder auf der Website der Berner Schuldenberatung .

Zum Ausdrucken:

Konsumenten dürfen wissen, was über sie gespeichert ist

Inkassobüros verfügen über riesige Datensammlungen. Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten bei einem Inkassobüro über Sie gespeichert sind. Sie können das Inkassobüro mit einem eingeschriebenen Brief auffordern, Ihnen schriftlich Auskunft zu geben, welche Daten zu welchem Zweck über Sie gespeichert sind und woher diese Daten stammen. Das Inkassobüro muss Ihnen innert 30 Tagen antworten. Falsche Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden.

Wenn Sie keine Auskunft erhalten oder das Inkassobüro eine Löschung falscher Daten verweigert, können Sie sich beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten beschweren. Das Muster eines Auskunftsbegehrens und weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Website des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dort erfahren Sie auch, welche Daten wie lange gespeichert bleiben dürfen.

«Kassensturz» vom 14.01.20

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Legende: Colourbox

Inkassofirma sabotiert Schuldensanierung

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