Sonstiges Recht - Wenn das eigene Bild in der Werbung auftaucht
Gion Linder hat vor drei Jahren am Oktoberfest in München ein Foto seiner Kollegen gemacht. Dieses Foto hat er daraufhin mit dem Einverständnis seiner Kollegen mithilfe eines Bilderdienstes ins Internet gestellt. Nun macht ein Schwulen-Club mit diesem Bild auf einem Flugblatt Werbung für eine Party.
Dies darf er nicht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo. Der Veranstalter der Party muss dafür sorgen, dass keine weiteren Flugblätter in Umlauf geraten. Ausserdem muss das Bild von allen anderen Werbeträgern entfernt werden. Unter Umständen haben die Kollegen von Gion Linder auch Anspruch auf eine Entschädigung.
In diesem Fall handelt es sich um eine Verletzung des sogenannten Rechts am eigenen Bild. Dieses Recht besagt, dass ein Dritter nicht ohne Einwilligung des Betroffenen ein Bild weiter verwenden darf. Dies gilt insbesondere auch für kommerzielle Zwecke wie Werbung.
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