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Recht auf Betreuungsurlaub «Bekomme ich frei, damit ich meinen Partner betreuen kann?»

Seit diesem Jahr haben Angestellte Anspruch auf einen so genannten Betreuungsurlaub, wenn sie Angehörige oder kranke Kinder betreuen müssen. «Espresso» sagt, wer wie viele arbeitsfreie Tage zugute hat.

Die Rechtslage kurz erklärt:

  • Angestellte, die zu Hause kranke oder verunfallte Angehörige betreuen, bekommen dafür seit diesem Jahr einen gesetzlich geregelten, bezahlten Betreuungsurlaub .
  • Dieser bezahlte Betreuungsurlaub beträgt maximal drei Tage pro Krankheitsfall und maximal 10 Tage pro Jahr.
  • Während dieser Zeit haben Angestellte Anspruch auf den vollen Lohn.
  • Es kann sein, dass in einem Gesamtarbeitsvertrag für diese Fälle ein längerer Betreuungsurlaub vorgesehen ist. Unzulässig ist, wenn der Gesamtarbeitsvertrag einen kürzeren Betreuungsurlaub vorsieht.
  • Als Angehörige» gelten zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, Ehepartner aber auch Lebenspartner/-innen. Bisher hatten nur Ehe- oder eingetragene Partner/-innen Anspruch auf bezahlte freie Tage.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeden Donnerstag eine Rechtsfrage. Haben Sie eine Frage? Schreiben Sie uns!

  • Anspruch auf den dreitägigen Betreuungsurlaub haben auch Eltern, deren Kind krank ist. Hier allerdings gibt es keine jährliche Obergrenze wie bei der Pflege von Angehörigen.
  • Für Eltern, die ihr schwer krankes Kind betreuen, gilt eine weitergehende Regelung: Sie können innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten einen maximal 14-wöchigen, bezahlten Betreuungsurlaub in Anspruch nehmen. Dabei ist es möglich, dass sich die Eltern den Betreuungsurlaub aufteilen.
  • Voraussetzung ist allerdings, dass ein Kind schwer krank ist und sich die Eltern deshalb intensiv um ihr Kind kümmern müssen. Als schwere Erkrankung gilt zum Beispiel, wenn sich der Verlauf oder der Ausgang der Krankheit nur schwer oder gar nicht voraussagen lässt.
  • Beanspruchen Eltern einen Betreuungsurlaub, haben sie in dieser Zeit Anspruch auf Taggelder der Erwerbsersatzordnung (EO). Diese betragen 80% des durchschnittlichen Lohnes vor dem Betreuungsurlaub, maximal aber 196 Franken pro Tag.
  • Angestellte sind während einem Betreuungsurlaub vor einer Kündigung geschützt.

Espresso, 04.11.2021, 08:13 Uhr

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