Dass der Nachbar einer «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Bern keine Katzen mag, ist noch zurückhaltend ausgedrückt. Um seinen Garten hermetisch vor Tieren abzuriegeln, hat er einen Stacheldraht um sein Grundstück montiert.
«Er lässt nicht mit sich reden»
Der Mann drohe sogar, die Katze zu töten, sollte er sie noch einmal auf seinem Grundstück erwischen. Gespräche mit dem Nachbarn hätten nichts gebracht, schreibt die verzweifelte Katzenbesitzerin. «Ist es eigentlich erlaubt, auf einem privaten Grundstück einen Stacheldraht zu montieren?», möchte sie von «Espresso» wissen.
Bauvorschriften regeln nur Höhe und Abstand
Die Antwort auf ihre Frage wird die Frau kaum beruhigen: Ein Grundeigentümer darf sein Haus einzäunen, wie er möchte – solange er die Bauvorschriften einhält, also die Höhe und den Grenzabstand.
Im Gesetz gibt es keine Vorschriften, mit welchem Material man sein Grundstück abgrenzen darf. Dass ein privater Hausbesitzer dazu Stacheldraht verwendet, mag Kopfschütteln auslösen, verboten ist es jedoch nicht.
Drohungen sind strafbar
Aber: Der Hausbesitzer muss seinen Zaun kontrollieren und warten. Verletzt sich ein Mensch oder ein Haustier an einem losen Stück, so haftet der Hausbesitzer für den entstandenen Schaden.
Gegen den rabiaten Nachbarn kann die Katzenbesitzerin dennoch vorgehen. Denn: Mit seiner Drohung, die Katze zu töten, sollte er sie noch einmal in seinem Garten erwischen, hat er sich strafbar gemacht. Eine Drohung ist keine Bagatelle: Laut Gesetz droht eine Geldstrafe oder Gefängnis bis zu drei Jahren.
Vielleicht schlichtet der Gemeindepräsident
Und: Die Katzenhalterin kann tätig werden, bevor ihrer Katze etwas passiert. Sie kann den Nachbarn auf dem nächsten Polizeiposten anzeigen.
Ein Strafverfahren wird die nachbarliche Beziehung natürlich zusätzlich belasten. Aus diesem Grunde ist es ratsam, vor diesem Schritt noch einmal das Gespräch zu suchen. Am besten mit einer neutralen Vermittlungsperson. In Gemeinden helfen in solchen Situationen gelegentlich die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident.