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Sonstiges Recht Darf man meinen Scherenschnitt kopieren?

Ich stelle kleinere Kunstwerke her. Eine Auswahl meiner Werke zeige ich auf meiner Website. Unter anderem eine Auswahl meiner kunstvollen Scherenschnitte. Kürzlich habe ich einer dieser Scherenschnitte als Folie in einem Shop ans Schaufenster geklebt entdeckt. Ich bin konsterniert. Ist das erlaubt?

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Darf ein Ladenbesitzer meinen Scherenschnitt kopieren?
aus Espresso vom 19.09.2013. Bild: ZVG
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden.

«Espresso» Hörerin Ursula Ragez-Fuchs staunte beim «Lädele» nicht schlecht: Auf dem Schaufenster eines Souvenir-Shops klebt zur Dekoration ein kunstvoller Scherenschnitt.

Ein Scherenschnitt, den Ursula Ragez hergestellt hat. Ragez ist Künstlerin und stellt regelmässig Fotos ihrer vielfältigen Werke auf ihre Homepage. Offenbar hat nun der Souvenir-Shop eines ihrer Motive heruntergeladen und auf Folie kopiert. Ursula Ragez-Fuchs ist konsterniert und möchte wissen: «Ist das rechtlich erlaubt?»

Kunstwerke sind geschützt

Der Souvenir-Shop schmückt sich mit fremden Federn – und begibt sich damit auf juristisches Glatteis.

Kunstwerke wie der Scherenschnitt von Ursula Ragez-Fuchs sind durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass nur der Künstler selber bestimmen darf, wie und durch wen sein Werk verwendet und veröffentlicht werden darf.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein Kunstwerk besonders wertvoll oder von hoher künstlerischer Qualität ist. Damit ein Werk unter den gesetzlichen Schutz fällt, muss es individuell gestaltet sein.

Alle Rechtsfragen

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Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeweils am Mittwoch in «Espresso» eine Rechtsfrage. Alle Antworten.

Durch das Urheberrecht geschützt sind alle Arten von Kunstwerken, geistige Werke wie zum Beispiel Musik, literarische oder wissenschaftliche Texte, Übersetzungen, Bearbeitungen, tänzerische Choreographien oder auch Computerprogramme.

Ohne Einwilligung droht Ärger

Wer nun einen fremden Text oder ein Musikstück verwenden möchte, muss dazu die Einwilligung des Künstlers einholen. Erlaubt ist die Nutzung eines Werkes einzig, wenn das Original bearbeitet wird und so ein neues Werk entsteht.

Bei einem Musikstück wäre es also zulässig, sich von einer Melodie inspirieren zu lassen. Die ursprüngliche Melodie muss aber beim neuen Lied derart in den Hintergrund treten, dass der individuelle Charakter nicht mehr erkennbar ist.

Auch bei Texten gilt eine Ausnahme: Auszüge aus bereits veröffentlichten Texten dürfen genutzt werden, allerdings nur als Zitat. Autor und die Quelle müssen korrekt angegeben werden.

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar

Wer sich wie der Souvenir-Shop im Internet arglos bedient, kann sich gewaltige Schwierigkeiten einhandeln.

Die Künstlerin Ursula Ragez-Fuchs kann dem Souvenier-Shop per Gericht die Nutzung ihres Scherenschnitts verbieten und sogar eine Entschädigung für die unberechtigte Nutzung verlangen.

Zudem riskiert der Souvenir-Shop eine Busse. Wer das Urheberrecht anderer verletzt, macht sich strafbar.

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