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Trinkgeld Zügelmänner: «Bekommt der Chef auch Trinkgeld?»

Bekommt auch der Chef ein Trinkgeld oder muss er es den Angestellten überlassen?

Die Rechtslage kurz erklärt:

Trinkgelder sind in der Schweiz überall im Preis inbegriffen. Dennoch belohnen viele Kundinnen und Kunden einen freundlichen Service im Restaurant oder eine gute Leistung eines Handwerkers mit einem Trinkgeld – « …da, nö öppis für Sie!».

Lesen Sie hier, ob Angestellte das Extra für sich behalten dürfen und was bezüglich der Sozialversicherungen gilt:

  • Rechtlich gesehen gehörten Trinkgelder den Angestellten und nicht dem Betrieb. Will heissen: Eine Betriebsinhaberin, ein Betriebsinhaber darf die Trinkgelder der Angestellten nicht einsammeln und für den Betrieb oder für sich verwenden.
  • Diese Regel gilt auch, wenn die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber im Team mitarbeitet. In diesem Fall muss die Chefin, der Chef seine Trinkgelder auf die Angestellten verteilen oder in die Trinkgeld-Kasse werfen.
  • Damit alle Angestellten Trinkgelder bekommen, auch solche, die nicht «an der Front» arbeiten, darf ein Arbeitgeber ein Reglement aufstellen mit einem Verteilschlüssel. Er darf dieses Reglement aber nicht selbst erlassen, sondern muss die Angestellten einbeziehen.

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Rechtsexpertinnen Raphaela Reichlin und Gabriela Baumgartner
Legende: Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin Quelle: SRF Oscar Alessio / Roberto Crevatin

Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten .

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

  • Gibt es in einem Betrieb ein Reglement zur Verwendung von Trinkgeldern, dürfen Angestellte Trinkgelder nicht für sich behalten, sondern müssen sie abgeben. Ansonsten verletzen sie ihre Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber und müssen mit Sanktionen rechnen.
  • Trinkgelder gehören laut Steuergesetz zum Einkommen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Werden in einem Betrieb die Trinkgelder eingezogen und verteilt, so erscheinen diese Beträge auf der Lohnabrechnung. Ist das nicht der Fall, müssten Angestellte über ihre Trinkgelder Buch führen und sie in der Steuererklärung angeben.
  • Weil Trinkgelder zum Lohn gehören sind, müssen sie auch bei der AHV deklariert werden. Dies kann im Sinne der Angestellten sein. Dann etwa, wenn die Trinkgelder einen wesentlichen Teil des Lohnes ausmachen. Denn: Der deklarierte Lohn ist die Basis für die Berechnung und damit die Höhe von Unfalltaggeldern und Renten.

Espresso, 06.04.23, 08:13 Uhr

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