1. Welcher Kanton ist zuständig?
Was für ein Stipendium man in der Schweiz erhält, ist auch Glückssache. Denn für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien und Darlehen) sind die Kantone zuständig. Und die vergeben unterschiedlich viel zu unterschiedlichen Bedingungen.
Stipendien beantragt man in der Regel im Wohnsitzkanton der Eltern. Nur wenn man bereits eine Ausbildung abgeschlossen und zwei Jahre in einem Kanton gelebt und gearbeitet hat, kann man dort Stipendien beantragen. Auslandschweizerinnen und -schweizer wenden sich an ihren Heimatkanton, Flüchtlinge mit Eltern im Ausland an ihren Wohnsitzkanton.
Darauf haben sich die meisten Kantone in einer Vereinbarung geeinigt: Das sogenannte Stipendienkonkordat regelt seit 2008 einige Minimalstandards der Stipendienvergabe.
2. Was steht im Kleingedruckten?
Hat man den zuständigen Kanton gefunden, muss man das jeweilige Stipendiengesetz und die dazugehörige Verordnung genau studieren.
Besonders wichtig sind Bestimmungen…
- …zum Nebenerwerb: Wer zu viel verdient, kann den Stipendienanspruch verlieren.
- …zur Rückzahlung: Stipendien werden meist aufgrund einer Prognose der eigenen und elterlichen Verhältnisse vergeben. Weicht die Realität am Ende davon ab, kann es sein, dass man bereits bezogenes Geld wieder zurückzahlen muss.
- …zur Meldepflicht: Wer wichtige Änderungen (etwa in den finanziellen Verhältnissen) zu spät oder nicht meldet, riskiert Rückforderungen.
- …zur Studiendauer: Wer schon zu lange studiert, erhält oftmals kein Stipendium.
«Man sollte das Kleingedruckte genau lesen, auch wenn es sehr klein gedruckt ist», fasst Andrea zusammen. Sie war während ihres Biologiestudiums Stipendiatin des Kantons Solothurn. Nun ist sie Schuldnerin: Weil sie zu viel gearbeitet hat, muss sie 20'000 Franken Stipendien zurückzahlen.
3. Wo gibt es sonst noch Geld?
Das Schweizer Stipendienwesen ist ein Flickenteppich. Neben den Kantonen helfen teils auch Gemeinden, Universitäten und Stiftungen, wenn das Geld für einen Ausbildung fehlt.
Aber wie findet man solche Geldquellen? Grundsätzlich gilt: Überall nachfragen – bei der Wohngemeinde, dem Ausbildungsort, dem kantonalen Stipendienamt. Weiter gibt es Listen von Beratungsstellen – etwa der ETH Zürich , der Fachhochschule St. Gallen oder von Basel-Stadt oder von Educaswiss . Ausserdem gibt es das eidgenössische Stiftungsverzeichnis .
Bezieht man aus mehreren Quellen Stipendien, gilt zudem: Im Voraus abklären, ob man das den jeweiligen Stellen melden muss.
4. Welche Beratung bringt etwas?
Beratungsstellen gibt es viele. Dabei gilt: Vorsicht vor zahlungspflichtigen Angeboten. Viele seriöse Beratungen sind kostenlos, viele Informationen gratis im Netz zu finden.
Bevor man also knappes Geld für eine Stipendienberatung ausgibt, sollte man es bei den öffentlichen Stellen versuchen: bei den Kantonen , Berufsberatungen oder Hochschulen (etwa in Zürich , Bern , Basel oder St. Gallen ). Dort gibt es oft auch Möglichkeiten, zinslose Darlehen zu beziehen – zu besseren Konditionen als bei privaten Anbietern.
Immer gilt dabei der Tipp von Studienberaterin Brigitte Ortega: Möglichst früh ein Budget machen, sich beraten lassen und Anträge stellen. Denn oft muss man lange auf einen Bescheid warten.