Mehrere Fluggesellschaften müssen diverse Flüge absagen und die Passagiere auf andere Flüge umbuchen. Das kann ärgerlich sein, wenn man beispielsweise erst einen Tag später am Ferienort ankommt. Eine Entschädigung haben die Passagiere aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zugute.
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«Für entgangene Hotelübernachtungen oder Musical-Tickets gibt es keine Entschädigung», sagt Simon Sommer, Fluggastrechtsspezialist bei der Plattform cancelled.ch. Anders sei es, wenn man wegen einer Umbuchung eine zusätzliche Hotelnacht am Flughafen benötige, diese müsse von der Fluggesellschaft übernommen werden.
Umbuchung akzeptieren oder Geld zurück
Grundsätzlich gibt es bei Umbuchungen nur zwei Varianten: Man akzeptiert den neuen Flug oder verlangt das Geld zurück. Eine Entschädigung gebe es nur, wenn eine Umbuchung weniger als 14 Tage vor dem Flug erfolge und keine höhere Gewalt vorliege, sagt Sommer: «Der Grund für die Umbuchung muss im Machtbereich der Airline liegen. Das kann ein technischer Defekt sein, oder zu wenig Kabinenpersonal.»
Bei schlechtem Wetter oder bei einem Streik von Fluglotsen handle es sich um höhere Gewalt und es gebe keine Entschädigung.