Es gibt Karten, da braucht es eine Unterschrift unbedingt: Eine Identitätskarte beispielsweise erhält man gar nicht erst ohne eingescannte Unterschrift. Dies ist im Schweizerischen Ausweisgesetz so geregelt. Ähnlich verhält es sich beim Führerschein im Kreditkartenformat.
Unterschrift als Identifikation bei Rückforderung
Bei anderen Karten – z.B. beim Halbtax-Abo der SBB – wird man dazu aufgefordert, diese nach dem Erhalt zu unterschreiben. Fehlt die Unterschrift, beharren Zugbegleiter bei der Kontrolle vielfach darauf, das Abo noch im Zug zu unterschreiben. In den allgemeinen Geschäftsbestimmungen der SBB heisst es dazu: «Der Karteninhaber hat seine Karte sofort nach Erhalt mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben. Jede Karte ist nur mit der Unterschrift des Karteninhabers gültig.» Aber warum ist das so?
Laut SBB-Sprecherin Franziska Frey dient die Unterschrift der Identifikation. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Kunden das Abo zuhause vergessen haben. Sie müssen dann ein Billett lösen und der Zugbegleiter füllt ein Formular aus, welches unterschrieben werden muss. Wenn man am Schalter das Geld zurückfordert, vergleicht der Schaltermitarbeiter die Unterschriften auf dem Abo und dem Formular.
Kaum gebrauchtes Sicherheitsmerkmal
«Not valid unless signed», ungültig ohne Unterschrift. Dies liest man auf Kreditkarten und Maestro-Karten. Bei Kreditkarten leuchtet die Regelung ein: Mit einer Unterschrift kann man eine Zahlung autorisieren. Bei Maestro-Karten wird dies aber mit einem PIN-Code gemacht. «Die Unterschrift ist bei der Maestro-Karte nur eines von insgesamt zehn Sicherheitsmerkmalen», sagt Jürg Schneider vom Kartenherausgeber SIX.
«Hat der Verkäufer Zweifel, ob die Karte wirklich dem Kunden gehört, kann er einen amtlichen Ausweis verlangen und die Unterschriften vergleichen», sagt Jürg Schneider weiter. In der Praxis komme dies jedoch kaum vor. Wirklich zwingend ist hier eine Unterschrift also nicht.
Unterschriftsfeld auf Kundenwunsch
Keinerlei rechtliche Grundlage gibt es bei Kundenkarten wie der Supercard von Coop oder der Cumulus-Karte der Migros. Es gibt bei fehlender Unterschrift auch keinerlei Einschränkungen für die Kunden. Die Migros schreibt auf Anfrage von «Espresso» aber: «Wir haben bei Umfragen immer wieder gehört, dass eine Karte gerne vom Inhaber unterschrieben wird, damit sie als seine Karte erkennbar ist.» Auch Coop sagt: Mit einer Unterschrift wirkt die Karte für viele Kunden wertiger.