Plötzlich kommt eine alte Arztrechnung zum Vorschein, die man noch nicht bei der Krankenkasse eingereicht hat. Genau das, ist einem «Espresso»-Hörer passiert. Und er hat sich gefragt, wieviele Jahre man eigentlich Zeit hat, das Geld für Arztrechnungen bei der Krankenkasse zurück zu verlangen.
Darauf gibt es zwei Antworten. Je nachdem, ob die Grundversicherung oder die Zusatzversicherung einer Krankenkasse zahlen muss, ist die Frist anders.
Frist von fünf Jahren bei Grundversicherung
Die meisten Arztbesuche zahlt die Grundversicherung der Krankenkasse. Zum Beispiel, wenn man wegen einer Grippe zum Hausarzt geht. In diesem Fall hat man fünf Jahre Zeit, um die Arztrechnung der Krankenkasse zu schicken. Oder sogar ein wenig mehr. Paul Rhyn, Pressesprecher des Krankenkassen-Verbands Santésuisse erklärt: «Die fünf Jahre laufen ab dem Datum, an dem man die Arztrechnung von der Post zugestellt bekommen hat.» Normalerweise sei das ein Tag nach Rechnungsdatum.
Frist von zwei Jahren bei Zusatzversicherung
Bei Leistungen, die die Zusatzversicherung bezahlt, ist die Frist kürzer: Man muss die Arztrechnung innert zwei Jahren an die Krankenkasse schicken. Als Stichtag für diese Zwei-Jahres-Frist gilt der Tag, an dem man die Behandlung angefangen hat.