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Trotz Gehbehinderung: 91-Jährige muss vortraben

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Trotz Gehbehinderung: 91-Jährige muss vortraben

Laufzeit 4 Minuten 10 Sekunden. , Nicole Roos

Die Pensionskasse der Stadt Zürich verlangte von der Mutter von Espresso-Hörerin Maya Ernst eine Bestätigung, dass sie noch lebt. Dies musste die Wohngemeinde Fehraltorf bestätigen. Diese bestand darauf, dass die 91-Jährige stark gehbehinderte Frau persönlich bei der Gemeinde vorbei kommt.

Als Maya Ernst bei der Einwohnerkontrolle die Lebensbestätigung für ihre Mutter holen will, hiess es, die 91-Jährige müsse persönlich vorbei kommen. «Ich kann das nicht nachvoll ziehen. Fehraltorf ist eine kleine Gemeinde, jeder kennt jeden. Meine Mutter wohnt in einer Alterswohnung, bezahlt Miete, Steuern und erhält Hilfe von der Spitex. Es wäre doch ein einfaches im Computer zu sehen, dass sie noch lebt.» Doch die Mitarbeiterin der Einwohnerkontrolle blieb hart. Die 91-jährige Frau musste persönlich vorbei kommen.

Marcel Wehrli, Gemeindeschreiber von Fehraltorf rechtfertig sich damit, dass der Gemeinde ihre Sorgfaltspflicht verletze, wenn sie keine korrekte amtliche Bestätigung ausstelle. «Wir haben bei den Lebensbescheinigungen die Regelung der Stadt Zürich übernommen. Auch in Zürich müssen die Leute persönlich vorbei kommen.» Anders sei der Fall, wenn jemand bettlägerig im Pflegeheim sei. In diesem Fall könne man die Auskunft auch telefonisch einholen. Die Mutter von Maya Ernst lebe in einer Alterswohnung, in der das Reglement vorschreibe, dass die Bewohner mobil sein müssten. Darum sei es verhältnismässig gewesen, dass die 91-Jährige habe vorbeikommen müssen.

Solche Lebensbescheinigungen benötige die Pensionskasse, um zu kontrollieren, ob nur Anspruchsberechtigte Leistungen erhalten, schreibt Ernst Welti, Geschäftsführer der Pensionkasse der Stadt Zürich in einer Stellungnahme. «Wir verlangen Lebensbescheinigungen nur bei über 90-Jährigen und dies nur alle 4 Jahre.» Manche Pensionskassen seien in dieser Hinsicht viel strenger. Anders sei es bei Rentenbezügern im Ausland, diese müssten jedes Jahr ein amtlich beglaubigtes Schreiben einreichen, damit sie die Rente weiterhin erhalten. Missbrauchsfälle seien zwar selten, aber sie kämen vor, so Welti.

Auch beim Schweizerischen Pensionskassenverband ASIP sind die Lebensbescheinigungen ein Thema. «Die Bescheinigung sollte für den Versicherten möglichst einfach zu bekommen sein», sagt Hanspeter Konrad, Direktor der ASIP. Doch um eine amtliche Beglaubigung von der Wohngemeinde komme man heute nicht herum. Darum fordert der Verband, dass künftig der Rentenanspruch von den Pensionskassen direkt beim zentralen Rentenregister der AHV abgefragt werden könnte. «Das würde die Versicherten entlasten.» Zur Zeit seien die Diskussionen aber noch in Gang.

Maya Ernst blieb also nichts anderes übrig, als die Mutter mit dem Auto ins Gemeindehaus zu chauffieren. «Für meine Mutter war das eine grosse Belastung, sie war nach diesem Besuch total geschafft», sagt Maya Ernst. Immerhin war die Bestätigung gratis.

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