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Porträtaufnahmen der Experten
Legende: Stephan Kinzl, Kurt Pfändler und Erika Ziltener SRF
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Schadenersatz bekommen «Gibt es auch für unpassende Gelenke Schadenersatz?»

Stephan Kinzl, Kurt Pfändler und Erika Ziltener haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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Stefan Kinzl
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
Schadenanwälte Bern

Kurt Pfändler
Rechtsanwalt
Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
advo5 Rechtsanwälte

Erika Ziltener
Leiterin Beratungsstelle Patientenstelle Zürich
Präsidentin Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

Chatprotokoll

Bei einem Streitfall kommt es oft zu Gutachten. Gibt es "versicherungsfreundlichere" und "patientenfreundlichere" Gutachten. Was ist, wenn ein Gutachten von einem Arzt erstellt wird, der auch Vertrauensarzt der Krankenkasse ist?

Erika Ziltener: Bereits bei der Auswahl gelten bestimmte Kriterien, bsp. wird darauf geachtet, dass der Gutachter nicht im gleichen Kanton praktiziert. Bevor ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, wird aber immer zuerst die Befangenheit abgeklärt.

Ich bin der Ueberzeugung dass man bei mir eine falsche Diagnose gemacht hat. Sie lautet Schizophrenie. Wie kann ich das ohne kostenfolgen für mich, seriös und unabhängig überprüfen lassen.

Erika Ziltener: Wir empfehlen Ihnen eine Zweitmeinung einzuholen oder Ihre Krankengeschichte oder das weitere Vorgehen im «Café Med» zu besprechen.

Sind Probleme (Allergien?) mit dem Amplatzer-PFO-Verschluss-Device (25mm) damals St. Jude, heute Abbot bekannt? Dieser wurde mir 2006 eingesetzt. Bald darauf begannen Missempfindungen (Brennen und Muskelsteifigkeit in den Extremitäten). Heute auch Muskelschwäche in den Beinen. Verschiedene Abklärungen, auch neurologische und rheumatologische, haben keine eindeutige Diagnose gebracht. Ganze linke Hand:Dupuytren.Herz: Rhythmusstörungen, Vorhofwand verdickt und mit Bindegewebe.Hashimoto.Osteoporose

Erika Ziltener: Ihre Fragestellung beurteile ich für dieses Forum als zu komplex. Ich empfehle Ihnen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden.

Zwerchfell - OperationVor ca. 10 Jahren wurde mir die Diagnose gestellt, dass ich einen Zwerchfellbruch habe. (ca. 12-15 cm) Die Untersuchungen wurden gemacht auf Grund, immer wieder auftretenden Schmerzen im linken unteren Bauch (höhe Bauchnabel) Mein Hausarzt teilte mir dann mit, dass man dies operieren kann, jedoch die OP recht komplex sei. Ich verzichtete dann darauf. Im Jahr 2017 als mich der Schmerz vermehrt störte, beschloss ich die ganzen Untersuchungen nochmals zu machen. Nach diversen Untersuchungen die selbe Diagnose, Zwerchfellbruch mit der Empfehlung eine OP durchzuführen. Gemäss Chirurg habe sich die Technik verbessert und eine OP sei unproblematisch. Nach einigem zögern willigte ich zu, und so wurde ich im November 2018 operiert. Nach ca. sechs Wochen später ging ich zum Chirurg zur Abschlusskontrolle. Ich teilte dem Arzt mit, dass es mir eigentlich gut ergehe, jedoch der Schmerz im Unterbauch noch immer vorhanden sei. Er gab mir zur Antwort, dass er mir nicht garantieren könne, dass dieser Schmerz vorbei gehe. Inzwischen sind 13 Monate vergangen und ich habe mich damit abgefunden, dass ich wohl mit diesem mit diesem immer wieder auftretenden Schmerz leben muss.MUSS ICH DAS??

Stephan Kinzl: Hier handelt es sich primär um eine medizinische Frage, die ich als Jurist nicht zu beantworten vermag. Ich würde Ihnen deshalb empfehlen, eine fachärztliche Zweitmeinung einzuholen, ob die Indikation zum damaligen operativen Eingriff auch vom Beurteiler geteilt wird, wie er Ihre nach wie vor bestehenden Beschwerden einschätzt und welche therapeutischen Optionen Ihnen zur Verfügung stehen. Von Interesse wäre ferner die Frage, ob Sie der Operateur seinerzeit korrekt und vollständig aufgeklärt hat.

Dezember 2011 fiel ich auf Glatteis auf den Rücken, worauf im Januar 2012 ein Röntgen in der Klinik erfolgte. Der Radiologe hielt fest, dass nichts gebrochen sei. Ich hatte massive Schmerzen und im Oktober wurde festgestellt, dass ein Brustwirbel gebrochen war. Der Radiologe musste seinen Bericht schriftlich ergänzen. Die Versicherung hat sämtliche Ansprüche abgelehnt und die vom Anwalt vorgeschlagene Wahl des Gutachters abgelehnt. Sie würden sich auf das Gutachten der Unfallversicherung stützen

Erika Ziltener: Hierzu stellen sich verschiedene Fragen, die von einer Fachperson sorgfältig geprüft werden müssten. Z.B. Die lautet die Beurteilung im Gutachten, weshalb die Diagnose nicht gestellt wurde, wie die Behandlung bei sofortiger Diagnosestellung gewesen wäre usw. Wir empfehlen Ihnen die vollständige Patientinnendokumentation zu besorgen und die medizinischen Vorabklärungen an einer Patientenstelle tätigen zu lassen.

Guten Abend, ich habe im März 2018 einen eingriff machen lassen, den ich leider bis heute bereue. Es geht um eine Malformation, Venenmissbildung in der Rechten Wade. Seit dem Eingriff habe ich eine Taube Fusssole und durchgehende Schmerzen. Diese kann ich nur mit Targin 20mg eindämmen. Zusätzlich kann ich meine Arbeit "Schreiner" nur noch kurzzeitig ausführen, momentan 40%. Nun meine Frage: vor jedem eingriff muss man ja "dasFormular" unterschreiben wegen Risiko usw...heisst das jetzt. Pech?

Erika Ziltener: Wir empfehlen Ihnen die medizinischen Vorabklärungen von einer Patientenstelle durchführen zu lassen. Hierzu ist die vollständige Patientendokumentation inklusive Aufklärungsprotokoll (falls vorhanden) nötig. Diese können Sie selber besorgen oder die Patientenstelle damit beauftragen.

Nach einer Routine-OP am Bauch entstanden Komplikationen. Ich lag 4 Monate auf der Intensivstation, musste 15 Mal operiert werden. Erlitt einen Herzstillstand. Wurde vom Chirurgen angeschrien und vom Pflegepersonal als Junckie beschimpft, da ich wegen Atemnot mich nicht beruhigen konnte, da meine Lunge mit Wasser gefüllt war und sie es übersahen. Beim Umlagern wurde eine Drenagee aus dem Bauch herausgerissen. Mein Hausarzt ist der Meinung, dass ich Pech hatte!! Kann ich da etwas unternehmen?

Erika Ziltener: Ja, Sie können die medizinischen Vorabklärungen von einer Patientenstelle durchführen lassen. Aufgrund der Abklärungen lässt sich beurteilen, ob es sich um einen möglichen Behandlungsfehler oder eine Komplikation handelt. Die weiteren Schritte müssten danach beurteilt werden.

Oberschenkel Bruch bei Arbeitsunfall nicht für schuldig erklärt. nun meine Frage, wie kann ich Schadenersatz oder Genugtuung anfordern? Muss ich dies über die Polizei klären weil es jetzt über die Staatsantwaltschaft geht oder kann ich dies über die Versicherung machen?

Kurt Pfändler: Ob der Arbeitgeber haftbar ist, etwa weil er notwendige Sicherheitsvorkehren nicht eingehalten hat, muss abgeklärt werden. Das kann via Strafverfahren oder Suva-Sicherheitsabklärung erfolgen. Auf jeden Fall sollten Sie sich dabei fachkundig beraten lassen. Über rechtsberatung-up.ch können Sie sich für eine Beratung anmelden. Zwei spezialisierte Anwälte beraten Sie 45 min. zu einem günstigen Preis von CHF 100.00. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird eine solche Beratung übernommen, ebenso wie die weitere Vertretung durch einen fachkundigen Anwalt.

Nach Sturz habe ich Oberschenkelknochen gebrochen. Nagel wurde einoperiert. 8 Monate später ist der Nagel gebrochen. Neue Operation 5 Std. Nagel mit Hüftgelenk ersetzt.Aussage,die Firma bestehe nicht mehr.Was kann ich tun? danke

Erika Ziltener: Patientinnendokumentation besorgen oder eine Patientenstelle damit beauftragen. Es sollte geklärt werden, ob es sich um einen Materialschaden, einen Behandlungsfehler oder eine Komplikation handelt.

Guten Abend, meine Frau hat vor rund 4.5 Jahren einen Oberschenkelhalsbruch erlitten und musste dann eine künstliche Hüfte haben. Trotz Osteoporose wurde eine gekrümmte Kurschaftprothese eingebaut, welche im Spitalbett 3 Tage nach der OP rausgebrochen ist. Es musste dann eine Revision gemacht werden. Im Anschluss an diese OP war meine Frau 2 Monate auf der Intensivstation und gesamthaft vier Monate im Spital. Sie hat nach wie vor nicht genug Kraft im entsprechenden Bein. Kann man klagen

Kurt Pfändler: Das kann so noch nicht beantwortet werden. Die Behandlung von Osteoporose-Patienten mit Brüchen ist oft schwierig. Wenn Sie eine Abklärung wünschen, so verursacht dies einen erheblichen Aufwand. Wir würden Ihnen empfehlen, eine Patientenorganisation aufzusuchen, die Schweizerische Patientenorganisation SPO oder die Patientenstelle. Bei der SPO wird eine Vorabklärung zu einem günstigen Tarif von CHF 1500 angeboten. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, wird dies übernommen.

Guten Abend. Ich habe bei einem Arbeitsunfall meine Hand verloren. Momentan läuft über meine Unfallversicherung eine Prüfung des Integritätsschadens; Ist über meinen ehemaligen Arbeitsgeber Schadensersatzforderung möglich? Herzlichen Dank für eine Antwort! MfG

Kurt Pfändler: Für den Verlust der Hand erhalten Sie von der Unfallversicherung eine Integritätsentschädigung. Ausserdem ist Ihr Lohnausfall abgedeckt. Weitere Ansprüche - etwa die Einschränkung in der Hausarbeit oder eine weitergehende Genugtuung - können Sie nur gegen den Arbeitgeber geltend machen, wenn vom Betrieb Sicherheitsvorschriften verletzt wurden.

Guten Abend. Bei mir wurde eine elektive Operation ohne Patientenaufklärung durchgeführt.

Kurt Pfändler: Das ist nicht zulässig. Der Arzt muss von sich aus über alle wesentlichen Fragen informieren. Ist die OP notwendig? Gibt es Alternativen ohne Operation? Wie sind die Heilungsaussichten in beiden Fällen etc. Als Patientin müssen Sie allerdings auch nachfragen, wenn der Arzt nicht von sich aus informiert. Ihr Arzt hat wohl nicht korrekt gearbeitet. Die Frage ist aber, ob es negative Konsequenzen hatte, ob Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Wenn Sie bei korrekter Information nicht operiert hätten, so hat Ihnen der Arzt die Wahl verunmöglicht.

mir wurde 2007 ein falsches Huftgelenk eingesetz. 2013 wurde ich darüber informiert und ich habe eine Offenlegungserklärung unterschrieben. Mein Aezt wollte mich nicht mer operieren und nun zu hohe Chrom und Kobalt Werte, was kann ich tun? Denn ich habe nun sehr starken Schwindel und Magenprobleme.

Erika Ziltener: Ihre Ausführungen werfen Fragen auf. Wir empfehlen Ihnen diese mit einer Fachperson zu besprechen. Die Patientenstelle Zürich bietet am 17.01. den ganzen Tag kostenlose Kurzberatungen an. Vielleicht haben Sie Gelegenheit dort Ihre Angelegenheit zu besprechen.

Betrifft: Kniegelenksersatz. Bezieht sich die Haftpflicht nur auf fehlerhafte künstliche Gelenke oder sind auch unpassende Gelenke ein Grund zur Klage. Nach dem Auswechseln des Gelenks immer noch Schmerzen und Fehlstellung am Knie

Stephan Kinzl: Sowohl als auch. Sofern es sich um ein fehlerhaftes Implantat handelt, kann eine Haftung aus Produktehaftung resultieren. Wurde demgegenüber eine grundsätzlich funktionierende Prothese falsch eingesetzt oder wurde gar eine falsche Prothese gewählt, kann eine Haftung des Arztes resultieren. Es kommt also sehr darauf an, was genau die Probleme verursacht. Die von Ihnen erwähnte Fehlstellung des Knies deutet aber eher auf einen ärztlichen Behandlungsfehler als auf einen Produktefehler hin. Falls Sie diese Fragen geklärt haben möchten, wenden Sie sich am besten an eine Patientenorganisation (wie den Schweizerischen Patientenschutz SPO oder die Patientenstelle), dort kann eine erste Triage vorgenommen werden.

Guten Abend. Ich wende mich bezüglich meiner Mutter an Sie. Sie wurde letztes Jahr wegen eines Beinbruchs operiert. Doch das Bein wurde schräg. Im August wurde sie ein zweites Mal operiert. Man entfernte ihr Hüftknochen und transplantierte ihr diesen ans Knie. Doch das Bein ist noch genau gleich schräg wie vorher, was es vor den beiden Operationen nicht war. Die Ärzte sagen, dies sei alles richtig so. Sie könnten da auch nichts machen. Das kann doch nicht sein, vor allem weil sie Schmerzen hat.

Kurt Pfändler: Wir würden Ihnen empfehlen, eine Zweitmeinung einzuholen. Wenden Sie sich an eine Patientenorganisation, die spo.ch oder patientenstelle.ch

Guten Abend,ich kämpfe seit 8 Jahren mit Hilfe eines RA für mein Recht.Es wurden 3 Gutachten erstellt, darunter ein FMH Gutachten darin wird eine rudimentäre KG dokumentiert und anhand dieser konnte keine eindeutige Beurteilung gemacht werden.Mein RA kontaktierte die Berufshaftpflichtvers.und diese lehnte eine Entschädigung ab, mit der Begründung der FMH dass die Behandlung lege artis erfolgte.Die 2 anderen Gutachten sagen etwas anderes.Mein RA möchte das Dossier schliessen, was kann ich tun

Kurt Pfändler: Wir würden Ihnen empfehlen, eine Zweitmeinung bei einem spezialisierten Anwalt oder einer Fachanwältin einzuholen. Sie können sich an www.rechtsberatung-up.ch wenden am besten anrufen unter 0800 707 277.

Guten Abend bei einer Rückeninfiltration wurde mir ein agresives Bakterium verabreicht, die Zürich Haftplicht lehnt jedoch jeglichen Schadenersatz ab. War vom 19.Juni - 2.August im Spital.

Kurt Pfändler: Die Haftbarkeit für Infekte ist ein heikles Thema. Die Tatsache, dass Sie einen Infekt erlitten, belegt noch keinen Fehler der verantwortlichen Medizinalpersonen. Wenn eine Sorgfaltspflichtverletzung belegt werden kann, was schwierig sein dürfte, dann sieht es anders aus. Wenn nicht desinfiziert wird z.B., so wäre das fahrlässig. Ich würde Ihnen empfehlen, den Fall bei der SPO prüfen zu lassen.

Vor rund 2 Jahren emphahl mir ein Arzt am Unispital in ZH meine mittelschwere bis schwere undichte Aortenklappe zu operieren. Mann empfahl mir eine Aortenklappenrekonstruktion. Alle Voruntersuchungen deuteten klar daraufhin, dass die OP erfolgreich sein sollte. Wenn nicht, dann wird während der OP eine Ersatzklappe eingesetzt. Dies passierte jedoch nicht. 2 Tage nach der OP stellte man via Ultraschall fest, dass die Herzklappe nach wie vor mittelschwer bis schwer undicht war. Was kann ich tun?

Erika Ziltener: Sofern das nicht bereits erfolgt ist, sollten Sie Ihren Operateur auf die Operation und Ihre Fragen ansprechen. Weshalb dieser allenfalls die Operation nicht wie geplant durchgeführt hat bzw. ob er die Ersatzklappe eingesetzt hat und weshalb die Herzklappe nach wie vor undicht ist. Die andere Möglichkeit besteht darin, eine Patientenstelle mit den medizinischen Vorabklärungen zu beauftragen.

Grüezi Mitenand. Im 2011 hatte ich eine Hirnblutung, eine Woche später im Spital zusätzlich einen Hirnschlag, der den Sehnerv im Hirn für das li. Gesichtsfeld zerstörte. In der Nacht als die Sehstörungen anfingen liess ich einen Arzt kommen und dieser reagierte nicht, sagte nur, dass könne bei einer Hirnblutung passieren und ich hätte ja am Montag die nächste Angiographie. Von Do bis Mo unternahm niemand etwas. Es war dann ein zusätzlicher Hirnschlag. Wäre dies ein Haftpflichtfall? Vielen Dank

Erika Ziltener: Ob es sich um einen Haftpflichtfall handelt, lässt sich ohne Patientinnendokumentation nicht beurteilen. Jedoch empfehlen wir Ihnen die medizinischen Vorabklärungen durchführen zu lassen. Besorgen Sie die vollständige Patientinnendokumentation und wenden Sie sich an eine Patientenstelle.

Ich habe drei Fragen: Kann ein Gutachten nach zwei Jahren noch verwendet werden? Kann ein Arzt Innere Medizin,Rheumatologie ein Gutachten erstellen über Angiologie, Orthopädie und Gastroentrologie? Hatte Diagnose Dysharmonie des Rektums, Aneurysma Artheria illiaca comunis 3,2 cm es kam zur Ruptur und niemand von über 14 Aerzten hätte mich an die Angiologie weitergeleitet. War das nicht Sorgfaltspflichtverletzung? Besten Dank für Ihre Antwort.

Kurt Pfändler: Ihre Fragen kann ich nicht eindeutig beantworten, der Sachverhalt ist wohl zu komplex für diesen Chat. Gutachten können auch nach zwei Jahren noch ihren Wert haben, wenn sie die Situation nicht verändert hat. Ob ein Arzt alle sich stellenden Fragen beantworten kann, scheint eher fraglich. Hier hilft Ihnen wohl nur eine sorgfältige medizinische Zweitmeinung. Wenden Sie sich an eine Patientenorganisation.

Ich hatte im Februar 2017 eine Tumorperation, Mundbodenkarzinom. Mir wurden alle Zähne des Unterkiefers entfernt, die halbe Zunge durch den Muskel meines linken Oberschenkels erstetzt. Besuchte lange die Logopädie, und kann einigermassen wieder gut sprechen. Beim Austritt hiess es, dass ich ca. 3 Monate keine feste Nahrung essen kann. Mit dem kann ich ja leben, aber ich ernähre mich seit dem nur durch die Magensonde! Sieht so eine 0815 OP aus, wie mir gesagt wurde?

Erika Ziltener: Bei Ihrer schweren Erkankung handelte es sich keinesfalls um eine 0815-Operation. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Ernährungsprobleme mit einer Fachärztin zu besprechen oder allenfalls eine Zweitmeinung einzuholen.

Ich wurde nach einem misslungenen Hüftprothesenersatz zum Vertrauensarzt der Aerztehaftpflicht geschickt. Der belog mich bei seinem Pfahlbaueruntersuch, entwendete mir Rö-Bilder (Beweisstücke). Ich machte illegale Tonträgeraufnahmen. Er machte in seinem Bericht berufspflichtwidrige Lügenangaben. Die Versicherung benützt das, um mir miesen Schadenersatz zu offerieren. Würden Sie von diesem Az Schadenersatz fordern? Oder bei FMH melden?

Kurt Pfändler: Ich würde Ihnen empfehlen, einen Arzthaftpflicht-Anwalt beizuziehen und mich beraten zu lassen. Sie können sich bei UP-Rechtsberatung einen Anwalt empfehlen lassen (0800 707 277). Allenfalls kann dann nochmals über die Höhe des Schadenersatzes verhandelt werden. Die UP-Rechtsberatung ist interessiert an den Namen von unsorgfältigen Gutachtern. Ob eine Meldung an die kantonale Gesundheitsdirektion oder die Ärztegesellschaft gemacht werden soll, wird zu prüfen sein.

Nach Abschluss einer Schulterprothesen Einsetzung (2013), steckte der Professor für Anästhesie den Schmerzkatheter und die zu hochkonzentrierte Flüssigkeit lief ins Hirn. Komatös wurde ich 12 Stunden später in die Intensivstation überführt, ohne einen Bericht zum Vorfall. Drei Tage später erwachte ich - habe mich ins Leben zurückgekämpft und versuche mit Hirnschäden und massiven Schlafproblemen klar zu kommen. Einen unabhängigen Gutachter gegen eine Koryphäe ist kaum zu finden..!

Erika Ziltener: Wir empfehlen Ihnen die medizinischen Vorabklärungen durchführen zu lassen. Besorgen Sie die Patientinnendokumentation oder beauftragen Sie eine Patientenstelle damit. Falls möglich können Sie auch am 17.01. von einer kostenlosen Kurzberatung an der Patientenstelle profitieren.

Vor Jahren hatte ich einen Unfall mit einer Schulterverl. "Tossy 3". In einem Spital wurde ich von einem Fingerchirurgen operiert. Da das Ergebnis der OP nicht gut war, musste ich von einem Schulterspez. 4 x nachoperiert werden, div. Therapien brachten nichts. Der Arzt hatte mir nach der OP mitgeteilt, dass das Spital nicht die richtige Drahtdimension am Lager hatte & er zudem eine neue Methode angewendet habe, er hat die OP nicht wie vereinbart gemacht. Habe ich Möglichkeiten? V-verzicht i.O

Stephan Kinzl: Ich würde es zumindest näher überprüfen lassen. Im Arzthaftungsrecht gilt ein sog. objektiver Fahrlässigkeitsbegriff, d.h. das Mass der aufzuwendenden Sorgfalt des behandelnden Arztes bestimmt sich nach objektiven, nicht nach subjektiven Kriterien. Wagt sich z.B. ein Chirurg an eine Operation, die er nicht beherrscht, haftet er aus Uebernahmeverschulden. Er kann sich auch nicht damit entlasten, er hätte eine schlechte Tagesform gehabt. Gleiches gilt auch für die Spitäler: wenn sie eine Behandlung (z.B. eine Operation) anbieten, ohne mit dem dafür notwendigen Material oder Personal ausgerüstet zu sein, werden sie haftbar. Wenden Sie sich am besten an eine Patientenorganisation, damit die eine erste Triage vornehmen kann.

Vor 5 Jahre habe ich ein agressives Bakterium im rechten Auge erwischt, (duch die Kontaklinze) Bakterium hat Hornhaut angegriffen und stark beschädigt. Heute habe ich eine Narbe auf der Hornaut und eine Sehstärke von ca. 30 % (auf einem Auge). Damaliger Hausarzt hat eine Fehldiagnosse gemacht und ein Virus diagnostiziert und mir ein Antibiotika verschrieben, statt mich sogleich zu einem Spezialist zu schicken. Meine Frage ist ob ich eine Chance auf Schadenersatz hätte wegen der Fehldiagnosse?

Erika Ziltener: Ihre Schilderung wirft Fragen auf, die besprochen werden müssten. Sie könnten die Patientinnendokumentation besorgen, mit einer Fachperson die Angelegenheit besprechen und/oder eine Patientenstelle mit der Klärung der offenen Fragen beauftragen.

Hallo.Nach Wurzelbehandlung in einem Stockzahn traten 3 Jahre Komplikationen auf: z.t. heftige Zahnschmerzen, Kieferhöhlenentzündungen(hatte das vorher nie),Spannungskopfschmerzen,starke Nackenschmerzen.Habe Physiotherapie,Akupunktur gemacht, hat alles nur leicht gelindert,aber tägliche Schmerzen gingen nie komplett weg.Dann endlich Zahn entfernt und es wurde ein winziges Metallteil von einem Zahninstrument in der Wurzelkanalfüllung gefunden: Pfusch. Wie sind Chancen auf Schadensersatz?

Kurt Pfändler: Das kann ohne zahnmedizinische Zweitmeinung nicht klar beantwortet werden. Ja, es könnte wohl unsorgfältige Behandlung gewesen sein. Aber sicher ist das nicht. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie das über einen spezialisierten Anwalt abklären lassen.

Ich habe im Dezember 2017 eine Zahnkrone...Zahn Nr. 36..machen lassen. Seit dem 1 Tag hatte ich dann Zahnweh bis Sept.18..Nach x-mal Röntgen stellte man im Sept.18 dann 3-Dimensional fest, dass die Füllung der Wurzelbehandlung das Loch verfehlt hat.Nun musste die Krone mit Zahn weg und es wird ein Implantat eingesetzt werden. Frage: wie steht es um die Kostenfrage und Schmerzensgeld ?

Kurt Pfändler: Ob dem Zahnarzt eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist, die zu einer Haftbarkeit führt, muss genau abgeklärt werden. Wenden Sie sich an die Rechtsberatung für Unfallopfer und Patienten (Tel. 0800 707 277). Nicht jeder ungünstig verlaufende Fall begründet eine Haftung. Die Hürden sind in der Praxis oft hoch.

Ich wurde im Juni 2017 operriert. Gallenblase sowie der Blinddarm wurden entfernt. Beim aufwachen nach der Narkose hatte ich unheimlich starke und einen grossen Druck im Brustkorb bekam auch Sauerstoff. Die Schmerzen und der Druck treten immer wieder auf und kann mich dann für eine halbe Stunde nicht mehr bewegen. Nach Äbklärung mit dem Arzt, muss ich immer bei einer solchen Attacke ein Temesta nehmen. Bin zur Zeit auch nicht voll arbeitfähig. Bin ziemlich ratlos.

Erika Ziltener: Wenn ich Ihre Schilderung richtig interpretiere leiden Sie immer noch an den Folgen der Operation ohne, dass eine Besserung in Sicht ist. Allenfalls hilft Ihnen eine Zweitmeinung weiter. Ob es sich um einen Behandlungsfehler oder eine Komplikation handelt, müsste abgeklärt werden.

Wie ist es möglich, dass die IV, Patienten von der USZ Augenklinik begutachten lassen darf, ohne die Erfolge dieser Klinik zu prüfen. Den Patienten bei Problemen dann einfach dem Schicksal überlässt?

Kurt Pfändler: Die USZ Augenklinik darf als Gutachterstelle ohne weiteres beigezogen werden, falls es nicht um eine Behandlung im USZ geht. Die Klinik hat grundsätzlich einen sehr guten Ruf. Ein Gutachter ist für die weitere Behandlung in aller Regel nicht zuständig. Er soll aber festhalten, ob eine Behandlung notwendig ist und was behandelt werden soll. Lassen Sie sich bei einer Patientenorganisation beraten.

Meiner Frau wurde im Dezember ein Hirntumor operiert. Dabei haben die Aerzte ihr ein wichtiges Blutgefäss verletzt. Sei dann liegt sie regungslos da und die Heilungsaussichten sind fraglich. Könnte dies ein Fall für die Haftpflicht sein?

Erika Ziltener: Nur aufgrund Ihrer Ausführungen lässt sich die Frage der Haftpflicht nicht beurteilen. Jedoch empfehlen wir Ihnen die Abklärung eines möglichen Behandlungsfehlers. Dies auch, weil sich ein tragischer Verlauf besser verarbeiten lässt, wenn Sie als Angehöriger wissen wie es dazu gekommen ist.

Guten Abend, ich hatte vor 3 Jahren eine Nasenoperation. Durch den Verband an kam es zu einer Entzündung und er eine Nasenflügel wurde angegriffen, Narben sind dadurch sichtbar, zudem ist auf der einen Seite der Nase eine Wölbung sichtbar die. Wann verjährt ein solcher Fall? Danke und MfG

Stephan Kinzl: Bei der Verjährung kommt es grundsätzlich darauf an, wer die Behandlung erbracht hat. Ist die Behandlung in einem öffentlich-rechtlichen Spital (z.B. Kantonsspital, auch Unispitäler) erfolgt, sind die Verjährungsfristen am kürzesten, je nach Kanton 1 bis 2 Jahre (ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers). Erfolgt die Behandlung in einem Privatspital oder durch einen Privatarzt (z.B. sog. Belegsärzte), dann beträgt die Verjährung noch 10 Jahre, das wird sich allerdings nächstes Jahr ändern. Die Prüfung der Verjährungsfrage ist relativ heikel, ich empfehle hier rechtlichen Beistand (z.B. die Rechtsberatungsstelle Unfall und Patient).

Ich habe die Herzklappe nach einem Jahr dann im Unispital in Bern ersetzen lassen. Dort teilte man mir mit, dass man eigentlich in meinem Alter eine Herzklappe nicht mehr rekonstruiert sondern ersetzt. Zudem habe ich erfahren, dass man noch nie eine solche schlecht durchgeführte Herzklappenrekonstruktion festgestellt hat. Ich gehe davon aus, dass ich doch gar keine Chance habe, gegen diese Fehlleistungen der 1. OP am Unispital in ZH rechtlich vorzugehen?

Kurt Pfändler: Leider äussern sich die Nachbehandler oft kritisch, sind dann aber nicht bereit, schriftlich den bemängelten Fehler zu benennen. Ob dem USZ wirklich Sorgfaltspflichtverletzungen vorzuwerfen sind, die kausal einen Gesundheitsschaden oder finanziellen Schaden verursachten, kann nur eine neutrale Begutachtung klären. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (das ist z.B. bei Visana und Helsana oft in der Krankenkasse inbegriffen), dann empfehlen ich Ihnen, einen spezialisierten Anwalt beizuziehen, der die Sache für eine erste Beurteilung einem beratenden Arzt vorlegt. Wenn Sie das selber bezahlen müssen, dann ist zu überlegen, ob Ihnen eine erste Grobabklärung Kosten von mehreren 1000 Franken wert ist.

Guten Abend, ich war hochgradig kurzsichtig, vertrug meine Kontaktlinsen nicht mehr, mit Brille konnte nicht richtig auskorrigiert werden. Als ich den grauen Star bekam , liess ich mich operieren. Ich wollte mit dem Arzt noch über die Korrektur sprechen, wurde aber abgewiesen, ich sah noch 10 und 25 %mit Korrektut und konnte nicht mehr allein gehen. Nach der Operation sehe ich jetzt ca 15 und 45 %. Nur sehe ich jetzt in die Nähe praktisch nichts mehr. Muss der Arzt mir Hilfsmittel bezahlen?

Erika Ziltener: Die Hilfsmittel muss Ihnen der Arzt nicht bezahlen. Ob bei Ihnen ein Behandlungsfehler mit einem bleibenden Gesundheitsschaden passiert ist, mit Schadenersatzanspruch, müsste abgeklärt werden. Hierzu müssten Sie die vollständige Patientinnendokumentation besorgen und eine Fachstelle mit den medizinischen Vorabklärungen beauftragen. Die Patientenstelle bietet am 17.1. den ganzen Tag kostenlose Kurzberatungen an. Vielleicht ist das eine Möglichkeit für Sie.

Grüezi...Im Nov. 17 musste ich eine Zahnkrone einsetzen; inkl. Wurzelbehandlung. Am 1. Tag nachdem die Krone drinnen war hatte ich Zahnweh. X.Röngten wurde gemacht und auch 3-Demensional..endlich im Sept. 18 sah man, dass die Füllung der Wurzel sich nicht im Löchlein befand sondern daneben; der Nerv war noch aktiv ! Jetzt wird ein Implantat gesetzt. Frage: Wie ist die Kostenfrage und Schmerzensgeld ?

Erika Ziltener: Wenn der Zahnarzt einen Fehler gemacht hat, sie deswegen einen bleibenden Gesundheitsschaden erlitten haben und beides bewiesen werden kann, kann gegebenenfalls eine Schadenersatzforderung erfolgreich sein. Hierzu müssten die Abklärungen von einer Fachstelle getätigt werden.

Kann ein Rechtsanwalt direkt die Haftpflicht Versicherung preiszugeben verlangen ?

Kurt Pfändler: Anders als bei Strassenverkehrsunfällen haben Sie gegenüber der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung eines Arztes kein direktes Forderungsrecht. Es kommt vor, dass sich ein Arzt weigert, seine Haftpflichtversicherung bekanntzugeben. Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, ist es meist kein Problem, dass die Versicherung eingeschaltet wird. Weigert sich der Arzt trotzdem, kann über die Gesundheitsdirektion herausgefunden werden, wo der Arzt versichert ist.

Chat-Admin: Der Experten-Chat ist beendet. Danke für spannenden Fragen! Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf https://www.srf.ch/sendungen/puls/schadenersatz-lawinenretter-hallo-puls-medizinbionik

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