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Urteilsfähig trotz Demenz? «Was heisst ‹urteilsfähig›?»

Elisabeth Järmann und Lisbeth Stocker haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat und am Telefon

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Elisabeth Järmann

Gerontologische Fachfrau SGIPA

Alzheimervereinigung Kanton Zürich

Lisbeth Stocker

Gerontologische Fachfrau SGIPA

Alzheimervereinigung Kanton Zürich

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Dr. Oliver Kellner

Psychiater

Bülach

Irene Taimako

Zugehende Beratung / Case Management

Alzheimervereinigung Aargau

Marianne Wolfensberger

Juristin

Schweizerische Alzheimervereinigung

Chatprotokoll

was ist urteilsfähig?

Elisabeth Järmann: Das Infoblatt "Urteilsfähigkeit bei Demenz" informiert Sie umfassend über das Thema. Bei der Schweizerischen Alzheimervereinigung können Sie das Infoblatt bestellen: 024 426 06 06 oder info@alz.ch

Guten Abend, unser Vater ist 83 Jahre alt und lebt seit ca. 5 Jahren mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Wir (5 Söhne) stellen seit längerer Zeit eine schleichende, zunehmende Vergesslichkeit fest. Er erzählt teilweise 5x die gleiche Geschichte innert kurzer Zeit. Zudem entwickelt er bei gewissen Themen Fantasien. So behauptet er, dass wir ihm den Autoschlüssel gestohlen haben oder Benzin abpumpen, um ihn am Fahren zu hindern. Was können wir tun, um eine mögliche Demenz zu diagnostizieren?

Elisabeth Järmann: Das Gespräch mit dem Hausarzt suchen und mit ihm die häusliche Situation besprechen.

Macht es noch sinn patientenverfügung machen, wen meine mutter nicht mehr urteilsfähig ist?

Lisbeth Stocker: Ob eine Person urteilsfähig ist, ist immer in Bezug auf eine konkrete Situation zu beurteilen. Die Person muss fähig sein, sich ein Bild von der Realität zu machen und den Sinn und Nutzen sowie die Wirkungen des Handelns zu beurteilen. Ich empfehle Ihnen mit dem Hausarzt zu sprechen. Mehr Informationen zu Urteilsfähigkeit finden sie im Infoblatt der Alzheimervereinigung unter: www.alz.ch

Braucht es einen Vorsorgeauftrag, solange ein noch Ehepartner vorhanden ist. Kann der Ehepartner für einen dezenten Partner alles Nötige entscheiden ?

Elisabeth Järmann: Ohne Vorsorgeauftrag können Ehegatten und eingetragene Partner/innen bei den alltäglichen Angelegenheiten für ihre urteilsunfähigen Partner/Innen handeln. Wir empfehlen Ihnen das Infoblatt: Urteilsfähigkeit bei Demenz: www.alz.ch

ist Demenz heilbar?

Lisbeth Stocker: Die Krankheit Demenz ist noch nicht heilbar. Insbesondere nicht-medikamentöse Therapien wie auch medikamentöse Therapien können viel zum Wohlbefinden von Menschen mit Demenz beitragen.

Kann ich auch in einer Patientenverfügung festhalten was ich nach einer Demenzdiagnose nocht möchte oder eben nicht.

Elisabeth Järmann: Wir empfehlen Ihnen eine Beratung bezüglich der Patientenverfügung, z.B. beim Roten Kreuz, Curaviva oder auch bei der Pro Senectute. Unter www.alz.ch finden Sie Infoblätter zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.

Was ist der Unterschied zwischen Demenz und Alzheimer?

Lisbeth Stocker: Demenz ist der Oberbegriff. Alzheimer ist eine Form von Demenz. Sie ist die häufigste Form cirka 60% von allen Demenz-Erkrankten haben eine Alzheimer Demenz.

guten abend, unser geschäftsführer 73 jährig vergisst ständig wichtige geschäftliche sachen. es kommt auch vor, dass er wärend einer besprechung das büro verlässt und vergisst, dass man dort auf ihn wartet. was raten sie uns als mitarbeiter? was können wir tun? freundliche grüsse

Elisabeth Järmann: Wir raten Ihnen, mit dem GF das Gespräch zu suchen und ihm mitzuteilen, dass Sie besorgt sind um seine Gesundheit. Bei www.alz.ch finden Sie die Broschüre, Vergesslichkeit, eine Abklärung hilft weiter.

Aufgrund welcher Selbsttests kann man abschätzen ob bereits Demenz vorliegt?

Lisbeth Stocker: Ich empfehle das Gespräch mit ihrem Hausarzt. Mehr Informationen finden sie in der Broschüre "Vergesslich - eine Abklärung" hilft weiter unter: www.alz.ch

Guten Abend, sieht man Demenz in einem Kopf-mri (rönggen)?

Elisabeth Järmann: Eine Demenzabklärung umfasst meist eine interdisziplinäre Abklärung. Unseres Wissens wird keine Demenzdiagnose aufgrund nur eines Röntgenbildes diagnostiziert.

Soll Demenzkranke ihre Diagnosen erfahren?

Elisabeth Järmann: Wir empfehlen über die Abklärung zu sprechen.

Ist es so dass ohne Vorsorgeauftrag bei nicht diagnostizierter Demenz, aber klaren Anzeichen, die KESB eingreifen kann , obwohl Angehörige vor Ort sind?

Lisbeth Stocker: Nur auf Grund einer Meldung wird die KESB aktiv. Jede Person kann eine Meldung an die KESB machen, und dann ist die KESB verpflichtet die Situation zu prüfen.

Guten Abend. Mein Vater ist seit diesem Sommer aufgrund seiner Demenz klar nicht mehr urteilsfähig und im Pflegeheim. Meine Mutter hat bei seinen Bankkonti die Vollmacht. Sie möchte nun die Vollmacht auch an uns Kinder weitergeben, falls Ihr etwas zustossen würde und sie auch handlungs-/oder urteilsunfähig wäre. Ist dies rechtlich gesehen möglich, dass meine Mutter sozusagen als Beistand die Vollmachten weitergeben kann?

Elisabeth Järmann: Nehmen Sie mit einem Notar Kontakt auf. Empfehlenswerte Broschüre von der Schweizerischen Alzheimervereinigung, www.alz.ch: Mit einem Vorsorgeauftrag die Zukunft planen.

Wie kann ich mich mit gezielten Fragen oder "Tests" selbst vergewissern, dass (meine Mutter) effektiv an Demenz leidet? In den letzten Monaten habe ich sehr oft ungewöhnliche Verhaltensweisen festgestellt.

Elisabeth Järmann: Bei der Schweizerischen Alzheimervereinigung können Sie die Broschüre: Vergesslich, eine Abklärung hilft weiter, bestellen: 024 426 06 06. Suchen Sie das Gespräch mit dem Hausarzt Ihrer Mutter und informieren Sie ihn über die ungewöhnlichen Verhaltensweisen.

Guten Abend ich möchte gerne wissen wie weit kann man Beurteilen ob mein Mann Oscar 89 Jahre alt fortgeschrittene Demenz hat ? Waren bereits beim Arzt in Lugano Dr. Meroni und der habt festgestellt das er an Kurzzeitgedächtnis leidet. Im Moment kann er noch alleine spazieren nur den Weg den er gut kennt. Ein Problem ist, dass er nur noch ca 10 % sieht da er die trockene Makula hat. Was kann ich tun um ihm beizustehn? Ich bin erst "75 Jahre " alt und kann im Moment noch helfen manchmal am Limit

Lisbeth Stocker: Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, zB eine Spazierbegleitung oder eine Angehörigen-Gesprächsgruppe. Ich empfehle ihnen mit der Alzheimervereinigung in ihrem Kanton Kontakt aufzunehmen. Diese kennt die Angebote an ihrem Wohnort und hilft ihnen gerne weiter. Informationen erhalten sie auch beim Alzheimer-Telefon: 024 426 06 06

Meine Mutter 87J. ist dement und nicht mehr urteilsfähig. Da sie für den Verkauf der Wohnung ihrer verstorbenen Schwester als Miterbin unterzeichnen muss, habe ich (Tochter) bei der KESB auf Anraten des Notars eine umfassende Beistandschaft beantragt. Inzwischen habe ich die Ernennungsurkunde umf. Beistandschaft erhalten und kann den Kaufvertrag unterzeichnen. Ich verstehe nun nicht, warum die KESB nach Unterzeichnung nochmals die Einwilligung zum Verkauf geben muss.

Elisabeth Järmann: Die KESB prüft unseres Wissens nochmals, ob alles rechtens ist.

guten Abend wie kann ein an Demenz erkrankter sagen genau jetzt mach ich die Infusion auf, wurde ihm oder ihr nahegelegt das zu tun. Wenn ich dement bin weis ich doch selber nicht mehr was zu tun ist.

Elisabeth Järmann: Die Sterbeorganisationen prüfen die Urteilsfähigkeit des Demenzkranken. Die Sterbeorganisationen erteilen ihnen weitere Auskünfte.

Mein Schwiegervater leidet unter Demenz gemäß der letzten untetsuchug wäre es gemäß Hausarzt notwendig eine gefahren Meldung zu machen. ( er wohnt alleine allerdings in unserem Haus). Über die Urteilsfähigkeit wurde noch gar nicht geredet und auch noch nicht beurteilt worden. Macht es im Moment ueberhaupt Sinn noch einen vorsorgeauftrag zu machen ( er kann im jetzigen stadium kaum mehr seinen Namen schreiben.)?

Lisbeth Stocker: Ein Vorsorgeauftrag muss von Anfang bis Ende handschriftlich abgefasst, datiert und unterschrieben sein. Alternativ kann ein Vorsorgeauftrag beim Notar erstellt werden. Der Notar hat durch bestimmte Fragen zu prüfen, ob Urteilsfähigkeit vorliegt.

Meine 90jährige Mutter ist seit einem halben Jahr im Alters-und Pflegeheim, weil sie oft gestürzt ist, langsam vergesslich wurde und daher nicht mehr alleine im Einfamilienhaus leben konnte. Ihre Vergesslichkeit hat stark zugenommen und man will sie im Heim ins "begleitete Wohnen" verlegen. Man sagt mir, dass man ihr in der offenen Abteilung nicht gerecht werde. Sie selber möchte das nicht. Ich bin ihre Bezugsperson und weiss nicht, wie ich mich der Mutter und dem Heim gegenüber verhalten soll.

Elisabeth Järmann: Das Heimpersonal ist whs. der Meinung, dass ihre Mutter im begleiteten Wohnen besser aufgehoben ist, suchen Sie das Gespräch mit der Heimleitung, Stationsleitung.

Mein Mann, 85 und dement (alle Tests und MRI gemacht, eher nicht urteilsfähig) müsste eine 2. Hüftgelenksoperation machen lassen. Sein Femurschaft ist nach 18 Jahren instabil und reibt gegen die Pfanne. Unser Orthopäde könnte ihm helfen, aber trotz Schmerzen und Gehen auf zwei Krücken kann er sich nicht entscheiden. Ich, seine 73 j. Ehefrau und Pflegerin, fragte den Arzt, ob ich für ihn entscheiden könnte. "Nein" war die Antwort, ich müsste bei der KESB eine Art "Vormunddokument" einholen.

Elisabeth Järmann: Es existiert auch ein Vertretungsrecht: Ehegatten oder eingetragene Partner, aber je nach Konstellation auch weitere Angehörige, können die urteilsunfähigke Person in medizinischen Angelegenheiten vertreten (wenn keinen Patientenverfügung oder Beistandschaft besteht). Allerdings können bei Unklarheiten oder gegensätzlichen Auffassungen die KESB angefragt werden. Also, fragen Sie die KESB an.

Eine betagte 89-jährige Dame hat 2 Töchter, lebt seit vergangenem Monat September in einem Pflegeheim und möchte nun ihre Liegenschaft, welche zur Zeit nicht bewohnt ist, verkaufen und dafür ihren Töchtern eine Vollmacht für das Grundbuchamt abgeben wie auch gleichzeitig ein Vorsorgeauftrag auf dem Notariat unterzeichnen. Wer prüft nun vor den notwendigen Beurkundungen, ob diese Dame für vorliegende konkrete Situation noch urteilsfähig ist und wie würde allenfalls ein solcher Test durchgeführt?

Lisbeth Stocker: Bei Rechtsgeschäften, die öffentliche beurkundet werden müssen, wie z. B. ein Grundstückverkauf oder Erbvertrag, hat der Notar durch bestimmte Fragen zu prüfen, ob Urteilsfähigkeit vorliegt. Allenfalls kann er ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt führen oder ein Arztzeugnis bzw. ein spezialärztliches Gutachten verlangen. Informationen finden sie im Infoblatt: Urteilsfähigkeit bei Demenz, welches sie bei der Schweizerischen Alzheimervereinigung bestellen können. www.alz.ch oder 024 426 06 06

Im Tagesanzeiger vom 16.11.15 in der Rubrik Recht und Konsum wird zum Vorsorgeauftrag berichtet. Da steht: Ausser Ehepartner oder in eingetragener Partnerschaft lebende kann niemand, also weder Eltern noch Kinder oder andere Angehörige ohne Vorsorgeauftrag Entscheidungen für urteilsunfähige Personen treffen. Das steht im Gegensatz zu den in der Sendung gemachten Aussagen. Was ist richtig?

Elisabeth Järmann: Da wir die Sendung nicht gesehen haben, können wir Ihnen keine verbindliche Antwort erteilen. Bei der Schweizerischen Alzheimervereinigung können Sie div. Infoblätter zum Thema Recht herunterladen: www.alz.ch. Auch bei der KESB können Sie sich informieren: www.kesb-zh.ch

Guten Abend, Frau Wolfensberger sagte, dass bei Nicht-Urteilsfähigkeit einer Person deren Angehörige (in meinem Fall Ehefrau und/oder Tochter) gemäss Gesetz handlungsfähig sind. Fragen: 1) Bitte Angabe von Gesetz und Artikel dazu. 2) Warum soll ich bzw. meine Ehefrau "noch" einen VORSORGEAUFTRAG erstellen unter Einräumung der Handlungsfähigkeit jeweils gegenseitig und z.B. als Stv. die Tochter? (Wenn doch gemäss Gesetz dies sowieso gegeben ist). KESB verlange dies wenn Handlgsunfähigkt vorliegt.

Elisabeth Järmann: Frau Wolfensberger erteilt Ihnen in den nächsten Tagen gerne eine tel. Antwort: 024 426 06 06 (Schweizerische Alzheimervereinigung).

Guten Abend, wenn ich die Puls - Sendung richtig gehört habe (Abschnitt Juristin, Arzt u. Leiterin), dann sagte die Juristin, dass auch eine Patientenverfügung, welche eindeutig noch bei 100 %iger Urteilsfähigkeit geschrieben wurde, bei einer späteren, nicht mehr vorhandener Urteilsfähigkeit = Demenz, nichts mehr nützt = nicht gültig sei. Frage: Habe ich dies richtig verstanden? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Lisbeth Stocker: Es wird empfohlen die Patientenverfügung alle 2 Jahre zu prüfen und neu datiert zu unterschreiben. Umfassende Informationen finden sie im Infoblatt: Eine Patientenverfügung erstellen. Zu Beziehen bei der Schweizerischen Alzheimervereinigung. www.alz.ch oder 024 426 06 06

Guten Abend, meine Mutter zeigt seit einigen Jahren (in letzter Zeit extrem fortschreitend) eine grosse Vergesslichkeit. Wir haben sie schon ein paar mal versucht darauf anzusprechen und zu motivieren eine Abklärung zu mache. Sie verneint jedoch jede Anschuldigung. Nun meine Frage: wie schlimm ist es, wenn man die Demenz solange ignoriert?

Elisabeth Järmann: Auf jeden Fall wird die Alltagssituation nie besser. Versuchen Sie den Kontakt mit dem Hausarzt Ihrer Mutter aufzunehmen, informieren Sie ihn über die Begebenheiten zu Hause und teilen Sie ihm mit, dass Sie sich grosse Sorgen um die Gesundheit Ihrer Mutter machen. Alles Gute.

Chat-Admin: Der Experten-Chat ist beendet. Mehr Informationen zum Thema und die Beiträge der Sendung zum nachschauen finden Sie auf http://www.srf.ch/sendungen/puls/urteilsfaehig-trotz-demenz-vitamin-d-autismus-3

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