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Riskante Freizügigkeit Sexting

Wer hat es nicht auch schon getan? Man posiert vor dem Spiegel, in Unterwäsche oder gar nackt, mal sexy, mal frech, aus Jux oder für den heimlichen Schwarm. Klick – ein Foto mit dem Handy. Klick – und schon freut sich der Schatz. Was, wenn plötzlich aber das halbe Internet das Bild sieht?

Sexting: Der Austausch von intimen Selbstaufnahmen via Smartphone und Internet. Für den Schwarm oder die Freundin die Hüllen fallen zu lassen, ist reizvoll; die eigene Sexualität zu erforschen, aufregend. Was vielleicht als Liebesbeweis gedacht war, kann allerdings böse enden.

Unkontrollierte Verbreitung

Denn was per WhatsApp verschickt oder auf Facebook gepostet wird, kann nur mit grossem Aufwand gelöscht werden. Und das, was ursprünglich nur für den Kollegen oder den Liebsten gedacht war, sieht morgen womöglich die ganze Schule.

Missbräuche von Sexting ereignen sich noch und noch. Auch wenn die Verbreitung von Nacktaufnahmen als übler Scherz gedacht war, macht man sich in vielen Fällen strafbar. Denn die Verbreitung von Fotos von anderen Personen ohne deren Einwilligung verstösst gegen das Datenschutzgesetz. Sind auf der Aufnahme Personen unter 16 Jahren zu sehen, macht man sich zudem der Kinderpornographie schuldig.

Ratlose Betroffene

Weitaus härter trifft es aber die Betroffenen, die ihrem Leid oft hilflos gegenüberstehen. Moana Crescionini von der Beratungsstelle bei Pro Juventute erhält täglich Anfragen von Jugendlichen.

Betroffene Jugendliche sind oft hilflos und beschämt. Moana Crescionini vom Beratungsdienst 147 der Pro Juventute erhält täglich verzweifelte Anfragen: «Ich habe meiner Freundin ein Foto von meinem Penis geschickt. Gestern habe ich Schluss gemacht. Nun hat sie das Foto aus Wut all meinen Freunden weitergeleitet!» Und: «Ich habe einem Jungen aus meiner Klasse ein Foto von mir im BH gesendet. Jetzt habe ich Angst, dass er es auf dem Pausenplatz allen zeigt.»

Wie soll man sich verhalten, wenn der neue Schatz unbedingt ein Nacktfoto will, und man über beide Ohren verliebt ist? Moana Crescionini und Martin Boess von der Schweizerischen Kriminalprävention geben im Beitrag «Sexting» Tipps und Ratschläge, wie man am besten mit solchen Situationen umgeht, und was zu tun ist, wenn man selbst oder andere betroffen sind.

Didaktik

Mit dem Unterrichtsmaterial lernen die Schülerinnen und Schüler die sieben Rechte auf selbstbestimmte Sexualität kennen. In Gruppen studieren sie anhand von Stichworten und Rollenvorgaben ein eigenes Theaterstück ein und beschäftigen sich dabei mit den Risiken von Sexting.

Unterrichtsmaterial

Stufe: Sek I, Sek II

Fächer: Medienbildung/ICT und Medien, Lebenskunde, Recht

Stichwörter: Pornografie, Datenschutzgesetz, Schutzalter, Internet, Mobbing, Facebook, Nacktheit, Social Media, Smartphone, Sextortion, Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht

Produktion: Katrin Sutter. SRF mySchool 2014

Video on Demand: Unbegrenzt.

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