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Schweiz aktuell Gegendarstellung des SZKB-Präsidenten zum Fall Phoenix

Im Schweiz aktuell-Beitrag vom 25.09.2019 wurden mehrere Vorwürfe rund um Vorgänge bei der Pensionskasse Phoenix geäussert, in welche laut Beitrag auch der Präsident der Schwyzer Kantonalbank (SZKB) involviert war. Der SZKB-Präsident hat darauf nun eine Gegendarstellung von Schweiz aktuell verlangt.

Dies, weil verschiedene Tatsachen im Zusammenhang mit seiner Person falsch dargestellt worden seien. Dazu hat der SZKB-Präsident die folgenden Positionen verfasst:

1. Aussage: «Schweiz aktuell hat aufgedeckt, dass der Bankpräsident der Schwyzer Kantonalbank Pensionskassengelder in eine Firma geleitet hat, an der er selber beteiligt war.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident der Schwyzer Kantonalbank war an der Firma (Aerius Holding AG mit Sitz in Zug), in welche die Pensionskasse Phoenix investierte, zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Diese Tatsache geht aus dem Aktienbuch der Aerius Holding AG hervor und kann von deren Verwaltungsrat bestätigt werden. Der Bankpräsident war von Dezember 2012 bis Dezember 2015 lediglich Mitglied des Verwaltungsrats der Aerius Holding AG, ohne je eine Aktienbeteiligung zu haben.

2. Aussage: «Der Vorwurf, der Bankpräsident hätte sich mit Pensionskassengelder bereichert.»

Dieser Vorwurf ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident hat sich nicht mit Pensionskassengelder bereichert. Er hat in keiner Art und Weise einen Profit oder Vorteil aus der Investition der Pensionskasse Phoenix in die Aerius Holding AG gezogen.

3. Aussage: «Durch den doppelten Einfluss hatte der Bankpräsident Zugriff auf die Pensionskassengelder.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Pensionskassengelder. Er hatte die Phoenix Vorsorge AG lediglich bei der Personalsuche und in einzelnen administrativen Belangen beraten, was die entsprechenden Rechnungsdetails belegen. Dagegen war er nie als Anlageberater oder dergleichen für die Phoenix Vorsorge AG oder die von dieser betreuten Pensionskasse Phoenix tätig. Er war zu keinem Zeitpunkt in die Investitionsentscheidungen der Pensionskasse Phoenix involviert.

4. Aussage: «Durch den Einfluss des Bankpräsidenten auf die Pensionskasse Phoenix hat letztlich ein einziges Mail zur Investition der Pensionskasse Phoenix in die Aerius Holding AG geführt».

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Als damaliger Verwaltungsrat der Aerius Holding AG hat der Bankpräsident im Rahmen einer Kapitalerhöhung mögliche Investoren angesprochen. Er war dagegen in die entsprechenden Vertragsverhandlungen zwischen der Aerius Holding AG und der Pensionskasse Phoenix nicht involviert. Auch in die Investitionsentscheidung der Pensionskasse Phoenix war er nicht involviert.

5. Aussage: « Was zu diesem Zeitpunkt niemand wusste. Der Bankpräsident war mit seiner eigenen Firma (Novadyn Immobilien- und Investmentgesellschaft AG) an dieser Firma (Aerius Holding AG) beteiligt. Und er hat diese Beteiligung nie offengelegt.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident war an der Firma Aerius Holding AG zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Er war von August 2013 bis Dezember 2015 über seine Firma mit 10% an der Aerius Advisors GmbH mit Sitz in Zug beteiligt, was aus dem Handelsregister jederzeit öffentlich ersichtlich war. Im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Aerius Advisors GmbH kamen dem Bankpräsidenten keine Vorteile zu. Im Gegenteil realisierte er bei deren Veräusserung im Dezember 2015 einen Verlust, was die entsprechenden Verträge zum Kauf und Verkauf jener GmbH-Stammanteile sowie die dazugehörenden Bankauszüge belegen.

6. Aussage: «Und dann erhielt der Bankpräsident für seine Anlagetipps auch noch ein Honorar, wiederum bezahlt mit Pensionskassengeldern.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Der Bankpräsident gab der Pensionskasse Phoenix keine Anlagetipps. Er war er nie als Anlageberater oder dergleichen für die Phoenix Vorsorge AG oder die von dieser betreuten Pensionskasse Phoenix tätig. Er hatte die Phoenix Vorsorge AG lediglich bei der Personalsuche und in einzelnen administrativen Belangen beraten, wofür er von der Phoenix Vorsorge AG entschädigt wurde, nicht mit Pensionskassengeldern.

7. Aussage: «Mit den Buchverlusten alleine, die wegen dem Bankpräsidenten entstanden sind, ist die Unterdeckung der Pensionskasse Phoenix nicht zu erklären.»

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist: Wegen dem Bankpräsidenten sind keine Verluste der Pensionskasse Phoenix entstanden. Er war zu keinem Zeitpunkt in die Investitionsentscheidungen der Pensionskasse Phoenix involviert.

Die Redaktion Schweiz aktuell hält an Ihrer Recherche und der damit verbundenen Berichterstattung vom 25. September fest.

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