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Wettbewerb Darf ich bitten? Televoting mit Zuschauer-Wettbewerb «Darf ich bitten?»

In den Live-Sendungen wählt das Fernsehpublikum via Televoting per Anruf und SMS die beste Tänzerin oder den besten Tänzer. Mit dem Televoting ist ein Zuschauer-Wettbewerb verbunden. Machen Sie mit, es gibt tolle Preise zu gewinnen!

Teilnahmemöglichkeiten – nur während der Live-Sendung

am 17. Oktober 2020:

Per Anruf: 0901 54 49 plus die Endziffern Ihres Favoriten (CHF1.20/Anruf)

Per SMS: Endziffern Ihres Favoriten an die Zielnummer: 377 (CHF1.20/SMS)

Gratisteilnahme, nur an der Verlosung, ohne Voting:

Gratis-Teilnahmeformular für Mobiltelefone

Wettbewerbspreise

  • Hauptpreis - Verlosung in der Finalsendung am 17.10.2020:

    Einen Hyundai KONA wahlweise als Vollelektro- oder als Hybrid-Version im Wert von mindestens 31'900.- Franken.

    Gewinner Hauptpreis: Horst Wüger, Brugg AG

Gewinner Sofortpreise CHF 10'000.- in bar:

  • 10. Oktober: Theres Gerber, Wyssachen
  • 14. März: Helen Schönberger, Neunkirch
  • 7. März: Georg Müller, Steinach

Teilnahmebedingungen

Beginn und Ende Televoting werden in der Sendung deutlich kommuniziert und gelten auch für die Verlosung der Barpreise. Für das Voting zählen alle Anrufe, die während des Televoting-Zeitfensters registriert werden. An der Verlosung kann – ohne Voting – über ein Gratis-Internetformular für Mobiltelefone teilgenommen werden. Unberechtigte oder durch systematische Manipulation oder unfaire Mittel erzeugte Teilnahmen, können zur Korrektur der Televoting-Ergebnisse führen und bleiben von der Verlosung ausgeschlossen. Bei Wiederholungen der Sendung ist keine Teilnahme möglich. Die Verlosung findet nach Zufallsprinzip in einem ordentlichen Ziehungsverfahren unter allen Anrufen und den Gratisteilnahmen statt. Können Gewinner nicht innert nützlicher Frist kontaktiert werden, behält sich SRF die Ziehung von Ersatzgewinnern vor. Mitarbeitende von SRF sowie deren Angehörige sind von einem Gewinn ausgeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Teilnahme von Minderjährigen setzt das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter voraus. Die Gewinner werden im Internet bekannt gegeben und persönlich benachrichtigt. Bargewinne über CHF 1000 unterliegen der Verrechnungssteuer. Bei der Auszahlung an die Gewinner werden 35 Prozent Verrechnungssteuer in Abzug gebracht. Zur Rückforderung der Verrechnungssteuer erhalten die Gewinner eine Bescheinigung für Steuerzwecke, die der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden kann. Bargewinne über 1000 Franken sind in der persönlichen Steuererklärung zu deklarieren. Teilnehmerdaten werden nur für die Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von SRF. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. SRF behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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