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Urteil des Sportgerichtshofs Gnade bei Olympia für die 15-jährige Walijewa

  • Für die erst 15-jährige Eiskunstläuferin Kamila Walijewa gehen die 24. Winterspiele in Peking weiter.
  • Der Internationale Sportgerichtshof (TAS) sieht unabhängig eines Dopingverdachts von einer Suspendierung ab.
  • Der Entscheid fällt einen Tag vor Beginn des Einzel-Wettkampfs, in dem der Russin Medaillenchancen eingeräumt werden.

Nach einer über fünfeinhalbstündigen Anhörung mit der jungen Athletin bis tief in die Nacht hinein lässt der Internationale Sportgerichtshof (TAS) Kamila Walijewa bei den Winterspielen weiter zu. Eine ad hoc formierte dreiköpfige Kommission des TAS begründete den Beschluss in erster Linie mit dem jugendlichen Alter der erst 15-Jährigen. So führte der TAS aus, sein Urteil hänge mit dem Status von Walijewa als «geschützte Person» zusammen.

Zudem sei sie nicht während Peking positiv getestet worden, der Befund unterliege noch einem Disziplinarverfahren. Die Russin unter diesen Umständen von einem Olympia-Start fernzuhalten, könnte ihr einen irreparablen Schaden zufügen.

IOC, Wada und ISU blitzen ab

Die 15-jährige Eiskunstläuferin war am 25. Dezember bei den russischen Meisterschaften positiv auf die verbotene Substanz Trimetazidin getestet worden. Das Ergebnis lag jedoch erst nach dem Sieg im olympischen Teamwettbewerb am 8. Februar vor. Die russische Anti-Doping-Agentur Rusada hob die verpflichtende Suspendierung nach einem Einspruch auf – dagegen waren das Internationale Olympische Komitee (IOC), die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada und der Eislauf-Weltverband ISU vorgegangen. Der TAS lehnte den Antrag der drei Gremien ab.

Am Dienstag, schon einen Tag nach dem mit Spannung erwarteten Urteil, soll Walijewa mit dem Kurzprogramm den Einzel-Wettkampf der Frauen lancieren. Die junge Europameisterin hat auf dem Papier das Niveau, um auch in der chinesischen Metropole um Gold kämpfen zu können. Doch inzwischen stellt sich die Frage, ob das Talent dem riesigen Druck um seine Person standhalten kann.

Keine Medaillenvergabe und 25 Läuferinnen im Final

Box aufklappen Box zuklappen

Sollte Kamila Walijewa im Einzelbewerb einen der ersten drei Plätze belegen, wird die Medaillenvergabe ausfallen. Dies erklärte das IOC am Montag. Zudem werden wegen einer möglichen nachträglichen Disqualifikation Walijewas 25 statt der sonst üblichen 24 Läuferinnen im Kürfinale am Donnerstag an den Start gehen.

Team-Gold und dann die Beschuldigung

Unmittelbar nach dem Gewinn von Team-Gold für die unter neutraler Flagge antretenden Russen war in Peking ein ausserordentlicher Rummel ausgebrochen. Walijewa, die mit einer brillanten Leistung massgeblich zum Triumph beigetragen hatte, geriet ins Visier der Dopingfahnder. Die Medaillenvergabe des erst zum 3. Mal bei Olympia zur Austragung gekommenen Mixed-Wettkampf-Formats steht eine Woche später noch immer aus.

Kamila Walijewa bei einer Figur auf dem Eis.
Legende: Der Teilnahme im Einzel ging Ungewissheit voraus Kamila Walijewa erhielt doch noch Grünes Licht. Keystone

Erst im Nachgang war bekannt geworden, dass Walijewa Ende des vergangenen Jahres bei den russischen Meisterschaften in St. Petersburg zur verbotenen Substanz Trimetazidin gegriffen haben soll. Laut Wada kann das Mittel die Ausdauer und den Blutfluss steigern. Die Suspendierung der Athletin war in Peking trotz positiver Probe von der russischen Anti-Doping-Agentur Rusada aufgehoben worden.

Die Altersfrage wird neu aufgeworfen

In der Folge waren das IOC und die Wada gegen den Beschluss in Berufung gegangen und wandten sich an den TAS. Das Schiedsgericht entschied nun – vorerst für den Rest der Winterspiele – im Sinne der Athletin.

Der Fall löst unter anderem auch Diskussionen aus über das Mindestalter für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Olympia.

SRF zwei, «Beijing live», 14.02.2022 02:25 Uhr ; 

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