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Umgang mit Beanstandungen Ombudsstelle SRG.D

Die Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz behandelt die Beanstandungen zum gesamten publizistischen Angebot von SRF. Jede und jeder kann eine Sendung innert 20 Tagen nach der Ausstrahlung bei der Ombudsstelle beanstanden.

Seit April 2020 das Duo der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz: Esther Girsberger und Kurz Schöbi
Legende: Seit April 2020 das Duo der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz: Esther Girsberger und Kurz Schöbi SRF

Eine Beanstandung zu einem publizistischen Angebot von SRF muss schriftlich bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingehen. Dabei ist kurz zu begründen, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung mangelhaft sein soll.

Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung orientiert die Ombudsstelle die Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung. Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen.

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