Eine Beanstandung zu einem publizistischen Angebot von SRF muss schriftlich bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz eingehen. Dabei ist kurz zu begründen, in welcher Hinsicht die gerügte Sendung mangelhaft sein soll.
Die Ombudsstelle hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis. Spätestens 40 Tage nach Einreichung der Beanstandung orientiert die Ombudsstelle die Beteiligten schriftlich über die Ergebnisse ihrer Abklärungen und die Art der Erledigung der Beanstandung. Im beiderseitigen Einverständnis kann mündliche Erledigung erfolgen.