Punkt 1: Mindestalter und Ausbildung.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Nicht alle Spitex-Organisationen verlangen eine Ausbildung. Und das Anstellungsverhältnis betrifft nur Leistungen der Grundpflege.
Punkt 2: Was ist die Grundpflege?
Grundpflege bedeutet beispielsweise: Hygienemassnahmen, Essen und Trinken, Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, An- und Auskleiden und beim Toilettengang.
Punkt 3: Wer darf pflegen?
Anstellen lassen dürfen sich direkte Verwandte, nahestehende Personen wie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder auch gute Bekannte.
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