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Porträtaufnahmen der Experten
Legende: Philippe Daucourt, Udo Michel und Christine Rex. SRF

Betreuuung von Angehörigen «Können mich meine Eltern für Betreuung anstellen?»

Philippe Daucourt, Udo Michel und Christine Rex haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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Philippe Daucourt
Bereichsleiter Entlastung
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Bern, Region Mittelland

Udo Michel
Geschäftsleiter
Entlastungsdienst Schweiz

Christine Rex
Studiengangsleiterin MAS in Care Management, Careum Zürich | Leiterin Pflege Spitex Knonaueramt

Chat-Protokoll

Wo kann ich meinen sehbehinderten Mann in Jahr 1 bis 2mal für 2 bis3 Wochen betreuen lassen;

Udo Michel: Es gibt diverse Möglichkeiten. Einerseits AnbieterInnen die Entlastung anbieten und andererseits Institutionen. Je nach Kanton. Lassen sie sich am Besten bei einer Pro Infirmis Beratungsstelle in ihrer Nähe beraten. Solche Stellen gibt es in der ganzen Schweiz.

+++ Ich leite eine Tagesbetreuung für Menschen mit einer Demenz und nehme eine grosse Belastung der pflegenden Angehörigen wahr. Leider bezahlt die KK die Betreuung in einer Tagesstätte nicht, bzw. sie bezahlt nur einen kleinen Teil an die entstehenden Pflegekosten. Im Rahmen einer "Folge-Demenz-Strategie des Bundes" sollte in diesem Bereich (zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen und der Betroffenen) eine grössere Kostenbeteiligung der KK ermöglicht werden. Pflegenden Ang. sparen Kosten!!!

Und noch eine weitere Anmerkung: es bräuchte im Bereich Demenz mehr entlastende (und finanzierbare!) Angebote, z.B. Ferien, Nächte und auch Angebote im Bereich der aufsuchenden Entlastung. Danke! +++

Guten Tag. Ich möchte für meine Mutter eventuell eine 24h Betreuung. Haben sie Erfahrungen mit solchen Institutionen? Die Menschen kommen ja meistens aus dem Osten. Können Sie mir eine empfehlen, sie wohnt im Kt. Schaffhausen. Vielen Dank. Freundliche Grüsse

Christine Rex: Es gibt verschiedene Anbieter, bzw. Organisationen. Eine Empfehlung ist nicht immer so einfach, da die Bedürfnisse individuell sind. Ich möchte Ihnen gerne einen Ratgeber empfehlen. Er kommt zwar aus der Stadt Zürich, ist aber ein allgemeiner Ratgeber https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/gleichstellung/publikationen/erwerbsarbeit/haushaltshilfen-im-alter/Haushaltshilfe_broschuere.html Es lohnt sich, das Angebot der Caritas zu prüfen https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflege/haushaltshilfen-legal-beschaeftigen

Sehr geehrte Expertinnen. Mein Schwiegervater betreut seine schwer demente Ehefrau rund um die Uhr. Die Spitexfachfrauen kommen z.Z. nur 1× pro Woche. Die tägliche Körperpflege morgens u. abends, sowie spezielle Pflege mache ich ( Schwiegertochter) selber. Der Schwiegervater bezahlt mir einen Lohn aus der eigenen Tasche. Wie könnten wir diese Kosten über die Versicherung abgelten lassen? Diese würde die Pflege ja bezahlen, wenn die Spitex 2× tägl. käme, was sehr viel mehr kosten würde.

Philippe Daucourt: Wenn Sie Pflegeleistungen erbringen, würde ich diese über eine Spitex erledigen lassen. Pflegerische Leistungen können über die Krankenkasse abgegolten werden. Wenn Sie aber betreuerische Leistungen erbringen, können diese nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden. Insgesamt darf gesagt werden, dass pflegende Angehörige finanziell benachteiligt sind. Eine Sozialberatung bei der Pro Senectute könnte Ihnen eventuell eine weiterführende Möglichkeit aufzeigen. Je nach Kanton kann eine Vergütung gesprochen werden.

Ich habe meine Mutter bis zu ihrem Tod gepflegt, weil sie keine Spitex wollte. Danach hatte ich ein Burnout und bin jetzt 10 Jahre weg vom Job. Mit 57, alleinstehend, gut qualifiziert einen guten Job zu kriegen ist schwierig; ich bekomme nur Absagen. Kein Arbeitgeber akzeptiert/versteht meine Lage. Ich bin altersarmutgefährdet. Ich habe nur für meinen Job als Office Managerin gelebt. Benevol-Jobs nützen mir nichts. Was kann ich tun? Wie komme ich wieder zurück ins Berufsleben?

Christine Rex: Ihre Situation macht betroffen. Bezüglich einer sinnvollen Arbeitstätigkeit kann ich Ihnen leider keinen Rat geben. Sie haben sicher auch schon viel unternommen. Ich möchte aber einen Aspekt erwähnen, von dem Sie wahrscheinlich - wie viele - nichts wissen oder gewusst haben. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften ist vielen nicht bekannt https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318270-Anmeldung-für-die-Anrechnung-von-Betreuungsgutschriften und auch ein möglicher monetärer Beitrag vom Kanton an die wertvolle Arbeit, die Sie geleistet haben und dafür Ihre Arbeit aufgegeben haben. http://www.workandcare.ch/erwerbsausfall

Bitte informieren Sie die Zuschauer über Angebote, wie Tagestreff. Arbeite dort und es wird sehr geschätzt.

Philippe Daucourt: Genau - dies ist eine sehr gute Idee. Beim Googlen nach Tagestreff findet man viele gute Institutionen die einen Tagestreff anbieten: fachkundige und einfühlsame Betreuung in familiärer Atmosphäre - die liebe Person in guten Händen wissen: All dies bietet der "Tagestreff" seinen Tagesgästen und deren Angehörigen. Daneben sorgen verschiedene Rückzugsmöglichkeiten bei Bedarf für Ruhe und Entspannung. Bei vielen Institutionen können unverbindliche Besichtigungen und einen Schnuppertag vereinbart werden.

Habe meiner Tante dass Finanzielle erledigt Sie war in der Kur in Tschugg Insel Spital diversen Heimen habe Ihre Wohnung aufgelöst und sonst viel erledigt also etliche Kilometer gemacht. Sie ist im letzen Sommer gestorben. Hat ein Testament geschrieben das der Rest Geld einer Institution gespendet wird. Habe ich auch noch Anspruch auf einen Anteil des Erbes für Zeit Kilometer Entschädigung usw. ( zirka 1-2 Jahre rückwirkend) Danke für Ihre Stellungsnahme

Christine Rex: Sie haben viel geleistet für Ihre Tante und würden sich eine Anerkennung wünschen. Das ist verständlich! Um einen möglichen Rechtsanspruch zu prüfen, empfehle ich Ihnen sich an einen Juristen für Erbrecht zu wenden.

Guten Abend, ich habe Angst, dass meine Eltern zum Pflegefall werden und sich nicht von qualifizierten Fremden (Spitex o.ä) pflegen lassen möchten. Wie sieht es aus, kann man Gelder geltend machen beim Kanton/Staat, da ich dann ja nicht mehr 100% arbeiten kann? Liebe Grüsse

Philippe Daucourt: Die Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige werden nur vergütet, wenn die betreffenden Angehörigen nicht in der EL-Berechnung eingeschlossen sind und durch die Pflege und Betreuung eine länger dauernde, wesentliche Erwerbseinbusse erleiden. Die Kosten werden höchstens im Umfang des Erwerbsausfalls vergütet. Wenn Sie diesen Schritt erwägen, rate ich, dass Sie sich vorab beraten lassen, da die Höhe der Vergütung je nach Kanton sehr unterschiedlich sein kann, was ein finanzielles Risiko darstellt. Lassen Sie sich von der Pro Senectute beraten.

Guten Abend. Meine Grosseltern leben alleine über 1h von Enkeln und Sohn entfernt. Immer öfter kommt es zu gesundheitlichen Problemen, welche nicht selten in einem Spitalaufenthalt enden. Meine Grossmutter ist zusätzlich auch mental verwirrt, wodurch sie nicht mehr alleine sein kann. Mein Grossvater (91!) kümmert sich um sie (24/7) und wir (2 Enkelinnen) wo wir können in der Freizeit. Aber sie wollen keine weitere Hilfe annehmen, wir versuchen sie schon lange zu überzeugen. Was können wir tun? D

Christine Rex: Manchmal kann es helfen, den Weg über den Hausarzt/die Hausärztin zu versuchen. Wenn z.B. für die Unterstützung bei den Medikamenten die Spitex einen Auftrag bekommt, kann dies eine Möglichkeit sein, um langsam Vertrauen aufzubauen. Ich empfehle Ihnen den Kontakt mit der lokalen Spitex aufzunehmen, um die Möglichkeiten der Spitex auszuloten. Schildern Sie die "schwierige Situation". Die Spitex ist häufig kreativ und hat gute Ideen, wie sie einen Zugang bekommt. Vielleicht lassen es Ihre Grosseltern zu, vielleicht müssen Sie auch darauf bestehen, dass eine Mitarbeiterin der Spitex für ein Gespräch mal vorbei kommt. Die Spitex kann auch helfen, dass Sie vor Ihren Grosseltern aussprechen, dass Sie sich Sorgen machen und selber nicht mehr übernehmen können.

Guten Abend Expertenteam, was glauben Sie, weshalb warten viele Angehörige bis sie externe Hilfe in Anspruch nehmen. Als Pflegefachfrau in der Spitex erlebe ich jeden Tag einige Situationen wo Angehörigen offensichtlich überlastet sind jedoch nicht bereit noch weitere externe Angebote in Anspruch zu nehmen. Resultiert aus der Überlastung nicht die Gefahr von Gewalt physisch sowie psychisch?

Udo Michel: Die Gründe für das "Abwarten" sind sehr mannigfaltig. Fehlende finanzielle Möglichkeiten, wenig Infos über die diversen bestehenden Angebote. Oftmals auch Scham, die nötige Hilfe zu beanspruchen. Dabei ist es enorm wichtig früh genug für Entlastung zu sorgen und sich "Verschnaufpausen" zu verschaffen. Ansonsten droht das ganze (Familien)-System zu kollabieren.

Guten Abend, Da ich alleinstehend bin und keine Spitex bezahlen kann für Haushaltshilfe später dann auch Pflege da ich so lange wie möglich zuhause sein möchte würde ich gerne wissen was es für Möglichkeiten gibt Ich habe Zusatzversicherung aber sie zahlt auch nicht alle Haushaltshilfe stunden.Ich habe auch Haustiere weis nicht ob das dann auch Spitex überniemt.! ?? Biete geben sie mir auch Adressen wo ich mich wenden kann,Danke

Udo Michel: Auf die Schnelle kann ich ihnen im Kanton Bern zwei Adressen vermitteln. Entlastungsdienst Schweiz - Kanton Bern (031 382 01 66) oder SRK Bern Mittelland (031 384 02 00). Erreichbar während Büroöffnungszeiten.

Meine betagten Eltern haben sich über die letzten 3 Jahre gegenseitig unterstützt. Mami hat Papi begleitet in der zunehmenden Demenz, Papi hat Mami in der körperlichen Einschränkung durch ihre Parkinsonerkrankung Handreichungen gemacht. Trotz Begleitung der Spitex und der Pro Senectute und meiner Hilfe sind sie an sie Grenze gekommen und mussten ins Pflegeheim gehen. Haben sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung rückwirkend auf die schwierige Zeit zu Hause? Vielen Dank und freundliche Grüsse

Christine Rex: Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen, vorausgesetztsie sind in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos,die Hilflosigkeit hat ununterbrochen mindestens ein Jahr gedauert ( https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Hilflosenentschädigungen#qa-1154 ). Der Antrag für eine Hilflosigkeit wird sozusagen immer erst nach frühestens einem Jahr eingereicht und begutachtet. Es lohnt sich daher, sich bei Ihrer zuständigen AHV- Zweigstelle zu informieren.

Wenn Eltern mich für 3-4Std. anstellen möchten. Wie macht man das?

Christine Rex: Die Pro Senectute Graubünden hat hier einen sehr guten Ratgeber. Dort wird auch die Entschädigung innerhalb der Familie mit einem Pflegevertrag beschrieben. https://www.landfrauen.ch/fileadmin/Landfrauen/Soziales/Flyer_Frau_und_Mann_aufm_Land/2_Erwerbstätigkeit/2_Betreuung_und_Pflege_in_der_Familie/Pro_Senectute_Handbuch_2019.pdf Wenden Sie sich am besten an die Pro Senectute in Ihrer Region. Wahrscheinlich haben Sie eine Vertragsvorlage für so eine Anstellung.

Hallo guten Abend liebes Expertenteam. èber viele Jahre (9) habe ich meinen inzwischen sehr schwer dementen Gatten zu Hausw bwgreut und gepflegt. Leider musste er nun vor 3 Monaten in eine Pflegeinstitution die spezialisiert ist für schwer demente Menschen, eingewiesen werden. Es ist in Pflegestufie 10 eingestezft. d.h. pro 24h max 180-200 Minuten Pflege und Betreuung. Das reicht für ih leider nicht, Er braucht6-9 Studen täglich, d.h. die Differzenz an leistung müssen wir selber erbringen???

Christine Rex: Ich kenne mich leider nicht aus mit BESA, habe aber gerade gelesen, dass die Pflegestufen bis 12 gehen, sprich "Pflegebedarf von mehr als 220 min". In der Regel wird am Anfang eine Art Eintrittsassessment gemacht in den Institutionen, welches dann periodisch wiederholt wird. Wenn signifikante Veränderungen auftreten oder auch auf Wunsch des Bewohners, respektive der Angehörigen müsste eine Neubeurteilung stattfinden. Sie sollten also mit der zuständigen Person im Heim das Gespräch suchen.

Ich betreue mit drei Geschwistern zu sammen meinen Vater, der noch allein in einem Haus wohnt. Wir können aber aus beruflichen Gründen und weil wir weiter weg wohnen, die notwendige, immer intensivere Betreuung nicht mehr leisten. Mein Vater lehnt aber eine täglich notwendig gewordene Unterstützung z.B. durch die Spitex vehement ab und ein Eintritt eine Pflegeinstitution kommt für ihn auch nicht in Frage.

Philippe Daucourt: Ich kann Ihre Situation gut nachvollziehen, habe ich Ähnliches mit meinem Vater erlebt und nun mit einer guten Freundin, welche an Demenz erkrankt ist. Die Pflege eines Angehörigen ist emotional und körperlich sehr belastend. Nebst der Spitex könnten eventuell Entlastungsdienste https://www.entlastungsdienst.ch/zuerich/ und/oder https://www.srk-zuerich.ch/ unterstützend sein. Erwägen Sie eine Person, eine Care Migrantin, anstellen zu wollen, empfehle ich Ihnen https://careinfo.ch/de/. Informieren Sie sich auch unter: https://zueri60plus.ch/angebote/pflege-und-hilfe/entlastung-fur-angehorige/

Was raten Sie neu betroffenen Angehörigen als Erstes?

Udo Michel: Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, wie schwer es den Betroffenen häufig fällt, Hilfe anzunehmen. Wer sich über eine längere Zeit intensiv um die Betreuung nahestehender Angehöriger kümmert, sollte sich deshalb auch von Anfang Unterstützung holen und Pausen einplanen. Betreuende Angehörige sollen Sorge zu ihrer eigenen Gesundheit tragen. Denn nur wer selbst fit ist und Energie durch Pausen schöpft, kann über längere Zeit emotional und körperlich anspruchsvolle Betreuungssituationen meistern.Vergessen sie sich selbst nicht, damit ihre Zuwendung nicht nur eigenen Überlastung führt. Tauschen sie sich aus. Sie sind mit ihrer Situation nicht alleine. Selbsthilfegruppen, Angehörigentreffen, Seminare und ein reger Erfahrungsaustausch sind sehr wertvoll. Verschiedene Organisationen (Intime, Cerebra, Alzeheimervereinigung etc.) bieten Treffen an, dich eine wertvolle Unterstützung sein können.

Wir lassen unsere Mutter mit Demenz zu Hause betreuen. Was ist ein angemessener Stundenlohn brutto für die Betreuung von Senioren durch eine Betreuerin mit SRK-Kurs? Unsere Mutter schläft von 20:30 Uhr bis 08:00 Uhr (Spitex kommt für Morgentoilette).Noch geht sie alleine zur Toilette. Wieviel muss ich für Bereitschaftsdienst in der Nacht rechnen, z.B. 21:00 - 08:00? Gibt es eine Regelung? Und noch eine letzte Frage: Was genau sind Betreuungsgutschriften? Vielen Dank!

Christine Rex: Ich empfehle Ihnen den Ratgeber der Stadt Zürich, er gibt wertvolle Hinweise über Löhne, Freizeit.... http://www.workandcare.ch/documents/23081/107197/Ratgeber_Haushaltshilfen_2018.pdf/d3a8e1e6-cbc7-4783-ab7d-8b8343e91e01 Betreuungsgutschriften: ( https://www.ahv-iv.ch/p/1.03.d ) Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass bei der Rentenberechnung auch Betreuungsgutschriften angerechnet werden können. Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Sie sollen Ihnen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen, die leicht erreichbar sind, haben Sie Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern sowie Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder. Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein. Dies ist dann der Fall, wenn sie von der AHV, der IV, der Unfall- oder der Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen. Der Hilflosenentschädigung gleichgestellt ist die Hilflosenentschädigung an pflegebedürftige Minderjährige. Sie haben Anspruch auf Betreuungsgutschriften, wenn Sie und die pflegebedürftige Person sich überwiegend, d. h. während mindestens 180 Tagen im Jahr, in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation befinden. Sie erfüllen diese Voraussetzung, wenn Sie nicht mehr als 30 Kilometer entfernt vom Wohnort der pflegebedürftigen Person wohnen oder nicht länger als eine Stunde benötigen, um bei der pflegebedürftigen Person zu sein.

Meiner Freundin wurde nach der Geburt ihres 2. Kindes, vor 18 Monaten, ALS diagnostiziert. Heute kann sich noch gehen, die Handfunktionen sind eingeschränkt. Zur Betreuung ihres eineinhalbjährigen Sohnes ist sie für An- und Ausziehen, wickeln und ausser Hause auf Hilfspersonen angewiesen. Ab Dezember ist sie IV-Bezüglerin. Gibt es für sie und ihren Ehemann eine Anlaufstelle betreffend der Kinderbetreuung? Bisher kommen sie selbst und freiwillige Bekannte dafür auf. Wer deckt die Kosten?

Christine Rex: Einerseits könnte allenfalls die ALS-Vereinigung hier vermitteln und beraten, da ja häufig jüngere Personen von der Erkrankung betroffen sind und damit das ganze Familiensystem betroffen ist. Sonst ist die Pro Infirmis hier sicher eine gute Anlaufstelle für eine Beratung und zur Klärung der finanziellen Aspekte. Auch die direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kinderspitex (die lokale Spitex kann da weiterhelfen) ist eine Möglichkeit. Sie können wegen der Finanzierung auch weiterhelfen.

Für mich kam der Albtraum erst nach dem Tod meines Vaters, den ich jahrelang umsorgt habe. Wie kann ich meine Brüder davon überzeugen, wieviel eigene Energie, Nerven und kostbare Zeit die Pflege und Organisation rings ums Altwerden draufgehen..., nur jene welche dies erlebt haben, zeigen Verständnis. Nun geht es ums erben und ich möchte da eine finanzielle Anerkennung erhalten (sie haben ihr Leben in dieser Zeit frei gestalten können). Leider wollte mein Vater keinen Vertrag mit mir abschliessen

Philippe Daucourt: Wenn Sei sagen: "... nur jene welche dies erlebt haben, zeigen Verständnis", kann ich nachvollziehen was Sie meinen. Ihre heutige Situation zeigt auf, wie wichtig es wäre, dass alle Personen einen Vorsorgeauftrag erstellen lassen. Damit kann die Personensorge klären: die Personensorge umfasst vor allem gesundheitliche Belange und Hilfe im Alltag - im Vorsorgeauftrag kann auch eine Entschädigungsmöglichkeit vereinbart werden. Grundsätzlich haben laut Gesetz Kinder und Grosskinder, die ihre Eltern beziehungsweise die Grosseltern im gemeinsamen Haushalt gepflegt haben, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Werden sie sich nicht einig, entscheidet im Streitfall das Gericht über die Höhe der Entschädigung. Ein solcher Anspruch muss spätestens bei der Teilung einer Erbschaft geltend gemacht werden (lassen Sie sich von einer juristischen Person informieren/beraten). ABER, anders sieht es aus, wenn Ihr Vater nicht in Ihrem Haushalt gelebt hätte und Sie für die Pflege zu ihm gegangen wären. In diesem Fall wäre nur eine Ent­schädigung geschuldet, wenn Sie dies mit Ihrem Vater zu Lebzeiten ausdrücklich vereinbart hätten – oder wenn Ihr Vater dies in ­seinem Testament festgehalten hätte. Der Weg wird nicht einfach sein. Ich wünsche Ihnen viel Kraft.

Was machen wir 4 "Kinder", wenn ein Elternteil Hilfe von aussen nicht annehmen will? Wir kümmern uns so oft wie möglich um die Eltern (85 + 89 jährig) Die demente Mutter hat Spitex am Morgen. Ihr geht es zu Hause gut. Der Vater war lange selbständig. Nun ist er körperlich und geistig überfordert. Von uns nimmt er Hilfe an, wenn auch widerwillig. Wir kommen an die Grenzen der Belastbarkeit. Auch weil es bereits gefährlich war (Herdplatte). Gegen ein Heim wehrt er sich. Was sollen wir tun? Danke.

Christine Rex: Sie schildern ein echtes Dilemma: Ihre Eltern wollen selbstbestimmt leben, v.a. Ihr Vater - Sie haben sicher Respekt vor dem Autonomieanspruch und gleichzeitig sehen Sie die Verschlechterung und Sie wollen Schaden vermeiden. Es geht ein wenig ums aushalten, sich allenfalls auch abgrenzen oder auch kreative Wege immer wieder neu zu versuchen. Auch Ihnen kann ich nur empfehlen, sich an eine Spitexorganisation oder die Pro Senectute oder auch an eine Angehörigengruppe zu wenden. Die Spitex (als Beispiel) berät auch Angehörige und begleitet Sie, allenfalls Ihre Grenzen vor Ihrem Vater auszusprechen und einen Weg zu finden, dass Ihr Vater etwas Kleines an Unterstützung zulässt. Nicht viel, denn es muss sich erst Vertrauen aufbauen und dann kann man nach und nach die Betreuung/Pflege ausbauen. Es ist auf jeden Fall kein einfacher Weg und Sie brauchen jemanden, der SIE dabei begleitet. Auch die Alzheimergesellschaft bietet hier Beratung und Unterstützung an.

Mein Mann hatte verschiedene Kopfoperationen wegen Tumoren und Hirnblutung. Er kam einigermassen gut durch. Verlor das Kurzzeitgedächnis. Sein Arbeitgrber hat sich Vorbindlich verhalten. Jedoch nach dem letzten Hirnschlag vor 6 Jahren geht es mit ihm immer weiter bergab. Er kann sich nicht mehr ausdrücken, vergisst während dem sprechen was er sagen wollte und verhält sich oft schwierig. Wenn ich eine Woche Ferien mache, würde jemand die Betreung bezahlen? Bin an Grenze. LG

Christine Rex: Sie drücken Ihre Belastung aus. Das ist ein wichtiger erster Schritt etwas zu unternehmen. Da Sie von Tumoren sprechen ist hier sicher die Krebsliga eine Anlaufstelle, die Sie auch in Finanzierungsfragen und Betreuungshilfen unterstützen kann.

Bei der Situation von meinen Eltern (mein Vater muss rund um die Uhr betreut sein, zu Hause) sind die finanziellen Mittel ein grosses Problem. Die Krankenkasse bezahlt bloss 2 Stunden Spitex pro Tag. Unterdessen wäre aber dringend mehr Unterstützung nötig. Gibt es andere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, damit mehr Entlastung und Verschnaufpausen gewährt werden kann? Wenn ja, wie muss vorgegangen werden? Danke für Ihre Antwort!

Philippe Daucourt: Ich vermute, wenn aus gesundheitlichen Grund notwendig ist, wäre eine Nachfrage für eine ärztliche Verordnung beim Arzt angesagt. Zur Entlastung pflegender Angehöriger besteht für einen älteren Menschen die Möglichkeit, dass er für einige Wochen in einem Alters- und Pflegeheim betreut wird (Kurzzeitbett/Ferienbett). Doch wünschen Sie sich eine Verschnaufpause, dann gibt es Entlastungsdienste: z.B. https://www.entlastungsdienst.ch/zuerich/ oder www.betagtenhilfe-zuerich.ch (informiert, vermittelt und berät).

Mein heute 54jähriger Lebenspartner ist vor 3 Jahren an einer schweren Form von Parkinson erkrankt. Ich habe mich entschieden, meinen Lebenspartner zu einem Teil selbst zu betreuen, obschon ich mit 50 Jahren noch mitten im Berufsleben (Pensum 50%) stehe. Was geschieht nun mit der finanziellen Lücke, den Betreuungsgutschriften und Assistenzbeiträgen, die nicht angewendet werden können. Wer ausser Spitex, KK oder Pro Infirmis kann uns noch umfassend beraten?

Christine Rex: Im Zusammenhang mit der Krankheit Parkinson würde ich Ihnen direkt die Parkinsonvereinigung empfehlen https://www.parkinson.ch Sie bieten umfassende Sozialberatung, Unterstützung bei Alltagsfragen… an.

Immer wieder höre ich: Du musst auch für dich schauen und dir Sorge tragen! Doch ich kann das erst, wenn ich weiss, dass für meine Eltern gut gesorgt ist. Angebote gibt es viele, aber ich brauche eine einzige Anlaufstelle, die mich dabei unterstützt, die für uns passende, entlastende und finanziell tragbare Unterstützung konkret zu organisieren und mir auch bei der Anstellung einer Betreuungskraft zur Seite steht. Es besteht Handlungsbedarf, denn das Heim ist nicht immer die ideale Lösung!

Udo Michel: Ganz einverstanden. Es besteht Handlungsbedarf gerade hinsichtlich der Koordination von Beratungen und Angeboten. Die (politischen) Mühlen mahlen hier sehr langsam, wenn auch die Notwendigkeit mittlerweilen erkannt wurde. In der Zwischenzeit kann ich ihnen nur empfehlen die bestehenden Angebote zu nutzen. In "ihrer" Region hilft ihnen der Entlastungsdienst und das SRK weiter www.entlastungsdienst.ch/bern oder www.srk-bern.ch

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