Chatprotokoll
Grundsätzlich haben wir ja ein gut ausgebautes Gesundheitssystem. Die Grundversicherung deckt eine gute medizinische Versorgung ab. Braucht es überhaupt Zusatzversicherungen? Oder anders gefragt: Besteht nicht Gefahr, dass durch Zusatzversicherungen mehr teure, fragwürdige Eingriffe gemacht werden, welche die Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien treiben? Denke, "oft wäre weniger mehr"!-
Fritz Bühlmann: Die Bedürftnisse der einzelnen Personen können sehr unterschiedlich sein. Zusatzversicherungen können diesen Bedürftnissen nachkommen (Zweibettzimmer / Einzelzimmer). Ich denke nicht, dass die Art der Unterkunft mehr Eingriffe auslöst und damit die Kosten für die Grundversicherung ausweitet.
Habe eine Halbprivatversicherung und war im Januar 2017 wegen einer OP im Spital Buelach vom 06. bis 10.1. 2017. Man gab mir dann ein Zimmer ohne Zweitbelegung (kein Einzelzimmer). Nun bekomme ich ploetzlich im Juli 2017 eine Rechnung von CHF 7'104.00 fuer ein Upgrade obwohl ich nie ein solches Einverstaendnis gegeben haette und mir beim Austritt ganz klar versichert wurde (Chefin Patientenbuero), dass ich dem Spital nichts mehr schulde. Ein Verstoss gegen Treu und Glauben? Zahlung der Rechn?
Andrea Roth: Grundsätzlich ist die Kundenzufriedenheit auch dem Spital - wie jedem anderen Unternehmen - sehr wichtig. In Ihrem Falle könnte man davon ausgehen, dass es intern ein Fehler bei der Kommunikation gab. D.h. dass dem Rechnungssteller des Spitals nicht die spezielle Kondition mitgeteilt wurde, dass Sie ausnahmsweise alleine in einem Zweibettzimmer liegen konnten. Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall nochmals mit dem Spital Kontakt aufzunehmen und denen den Namen der Chefin des Patientenbüros zu nennen, damit sie es intern besprechen können. Ausserdem empfehlen wir, wenn immer möglich, schriftliche Bestätigungen einzuholen, wenn es mit hohen Kosten oder Kostenübernahmen im Bereich des Spitals zu tun hat.
Kommentar in einem Merkblatt der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg "Ambiente - das Komfortangebot der .....". Grundversicherte Patientinnen und Patienten, die den zusätzlichen Komfort wünschen, können - vom Einzelzimmer bis zur Wahl des Arztes - zusätzliche Leistungen wählen. Liege ich richtig, dass diese DL auch für mich - gegen Zusatzkosten - als Grundversicherter tatsächlich in Anspruch genommen werden könnte (also nicht nur P oder HP-Versicherte)?
Morena Hostettler: Ein solches Angebot müsste mit den Verantwortlichen des Spitals besprochen werden, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
guten abend, ich bin 39jahre alt und viel mit dem Mountainbike unterwegs. können sie mir mitteilen welche uvg-z Versicherungen Sinn machen?
Fritz Bühlmann: Ich gehe davon aus, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber UVG Nichtbetriebsunfall-Versichert sind. Darin sind sowohl Transport wie Heilungskosten für die allg. Versicherung versichert. Wenn Sie Downhill-Rennen mit Zeitmessung (Rennlizenz) fahren, empfehle ich Ihnen eine "Differenzdeckung" in einer UVG-Zusatzversicherung für ev. Kürzungen infolge Risikosport.
Guten Abend, reicht es, nur eine Grundversicherung zu haben? Meine Tochter wird für einige Jahre in Costa Rica leben und möchte nur die Grundversicherung behalten? Was raten Sie? Freundliche Grüsse
Fritz Bühlmann: In der Schweiz lebende Personen sind mit der Grundversicherung grundsätzlich genügend versichert. Wenn Ihre Tochter sich aus der Schweiz abmeldet um in Costa Rica zu leben, verliert sie den Versicherungsschutz aus der oblig. Grundversicherung. Sie muss eine internationale Versicherungsdeckung abschliessen.
Guten Abend, gerne würde ich meine Zusatzversicherung bei der Sanitas künden, habe aber einen Vertrag bis 2020. Wenn ich jetzt eine Brille kaufe, weil ich endlich eine neue brauche und dies Bestandteil der Zusatzversicherung ist, kann ich dann trotz vertragsdauer auf ende Jahr künden?
Charles Lorétan: Im Leistungsfall können Sie im Rahmen der Zusatzversicherung gleich nachdem Sie eine Leistung erhalten haben kündigen. Brillenleistungen sind so genannte "Teilschäden". Gemäss Artikel 42 Absatz 1 VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) ist nur ein Teilschaden eingetreten und wird dafür Ersatz beansprucht, so ist der Verischerer wie der Versicherungsnehmer berechtigt, spätestens bei der Auszahlung der Entschädigung (in Ihrem Falle die Brillenleistungen) vom Vertrage zurückzutreten. Achtung: Die Bestimmungen der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind auch zu beachten. Wenn der Leistungsanspruch über eine allfällige Franchise abgerechnet wird und es somit zu keinem Geldfluss kommt, kann nicht gekündigt werden.
Ich bin bereits zusatzversichert (Komplementärmedizin) und möchte nun die Krankenkasse wechseln. Wie kann ich sicherstellen, dass meine aktuelle Versicherung nur gekündigt wird, wenn ich vorbehaltslos bei der neuen aufgenommen werde? Der neue Anbieter würde für mich die Kündigung vornehmen.
Andrea Roth: Wichtig ist, dass Sie zuerst eine schriftliche Deckungsbestätigung der neuen Krankenkasse erhalten, bei welcher Sie deckungsgleich und ohne Vorbehalte versichert sein werden. Um ganz sicher zu gehen, könnten Sie die Kündigung somit persönlich vornehmen, damit Sie noch die Gelegenheit haben, die neue Deckung genau zu prüfen. Bitte beachten Sie dabei die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Krankenkasse und senden Sie das Kündigungsschreiben bitte per Einschreiben, damit Sie auf Nummer sicher gehen können.
Mein Antrag für eine halbprivate Versicherung wurde vor 1 Jahr abgelehnt. Die Krankenkasse machte folgende Vorstösse geltend: Trigeminus Neuropathie (heute 2 Jahre her), Physiotherapie wegen Verspannungen (heute 3 Jahre her), Darmspiegelung mit Befund höchstwahrscheinlich kein Reizdarm (heute 3 Jahre her). Wie lange kann die Versicherung dies als Ablehnungsgrund benutzen? Welche Chancen habe ich, nächstes Jahr in die halbprivate Versicherung aufgenommen zu werden? Was könnte ich sonst tun? Merci
Morena Hostettler: Art. 9 VVG sieht vor, dass bestehende Leiden nicht mehr versicherbar sind. Es handelt sich um eine zwingende Bestimmung, die vertraglich nicht abgeändert werden darf. Wenn es sich um ein Leiden mit Rückfallgefahr handelt, wird Ihr Versicherer auf seinen ablehnenden Entscheid nicht mehr zurück kommen. Da spielt es keine Rolle wie viele Jahre inzwischen vergangen sind.
Nein, wir haben die Halbprivat Versicherung schon lange gekündigt. Aber wir haben die Zusatzversicherung Spital ganze Schweiz. Braucht es die eigentlich heute noch? Vorteil ist doch eben, ich kann eigentlich in jede alg. Abt. Eines Schweizer Spitals. Ausserdem wurde meine Frau und ich bei allen OP in der Hirslanden SH Klinik wie Privatpatienten behandelt.
Fritz Bühlmann: für Notfall-Behandlungen ausserhalb des Wohnkantons sind Sie auch ohne Zusatzversicherung "ganze CH" genügend versichert. Diese Zusatzdeckung ist lediglich für geplante OP an Kliniken ausserhalb des Wohnkantons ev. nötig. Sie erwähnen explizit eine Privatklinik, Sie sollten vor Eintritt abklären, ab die gewählte Klinik überhaupt eine allg. Abteilung mit Deckung aus der Grundversicherung, anbietet.
Guten Abend. Ich habe den Gendefekt Charcor-Marie-Tooth, welcher mir aber keine Arztkosten verursacht. Ist es tatsächlich nicht möglich eine Zusatzversicherung abzuschliessen? Mit freundlichen Grüßen
Morena Hostettler: Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Privatrecht. Die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bestehenden Leiden sind nicht mehr versicherbar. Demzufolge können Sie höchstens noch eine Zusatzversicherung mit Ausschluss abschliessen.
Mein Mann und ich sind bei der Visana halbprivat versichert. Wenn wir in die sogenannte "Spital Flex" wechseln möchten, wäre es theoretisch möglich, dass die Visana auf Grund der Gesundheitsfragen nicht nur die neu gewünschte Versicherung, sondern auch die bestehende Halbprivat kündigen würde?
Andrea Roth: Grundsätzlich wird die Beantwortung von Gesundheitsfragen nur verlangt, wenn man sich besser versichern möchte als das aktuelle Produkt, welches man bereits hat. Bitte klären Sie ab, ob dies bei der Viana mit dem Flex-Modell der Fall ist. Die Gesundheitsprüfung gilt grundsätzlich jedoch nur für den Abschluss eines neues Produktes und dürfte Ihr aktuelles Produkt nicht gefährden. Dennoch könnten Sie zur Sicherheit vorher noch eine schriftlich Bestätigung einholen, dass Ihr aktuelles Produkt unverändert bleibt.
In meiner Freizeit bin ich öfters mit Freunden auf Enduro-Töffs auf Geländepisten im In- und Ausland unterwegs. Teils geführt, teils einfach so. Regelmässig trainieren wir dafür auf einem Privatareal. Eine Rennlizenz habe ich nicht, nehme aber ab und zu an Amateurrennen teil. Als Angesteller bin ich arbeitgeberseits unfallversichert (halbprivat). Kann ich dort etwas upgraden oder wie decke ich das Risikosport-Risiko am besten ab?
Fritz Bühlmann: Eine UVG-Zusatzversicherung mit "Differenzdeckung" würde allfällige Taggeldkürzungen des oblig. UVG decken, welche bei Risikosportarten immer häufiger vorgenommen werden.
Kann ich meine Zusatzversicherung künden, wenn ich einen "Schadenfall" habe? Auch wenn die dauer auf 5 Jahre bestimmt ist? Und was gilt als Schadenfall?
Morena Hostettler: Ja, das können Sie. Es handelt sich um eine ausserordentliche Kündigung gemäss Art. 42 VVG. Sobald Sie von Ihrer Krankenkasse eine Leistungsabrechnung erhalten haben, aus der hervorgeht, dass Sie Leistungen aus einer bestimmten Zusatzversicherung erhalten haben, müssen Sie, wenn diese Zusatzversicherung nicht mehr wollen, umgehend und aus Beweisgründen per Einschreiben kündigen, in dem Sie sich auf Art. 42 VVG berufen. Bitte beachten Sie, dass im ersten Jahr nach Abschluss des Vertrages die ganze Jahresprämie geschuldet ist, selbst wenn Sie bereits im Februar gekündigt haben.
Endlich wird Zusatzversicherung unter die Lupe genommen werden.Der Selbstbehauptung ist ein Reinfall, da der auf Kalenderjahr berechnet wird! Nicht nach einem Fall für 1 Jahr gilt. Muss, wenn ich am 31. Dezember eingeliefert werde, muss ich 3000.- bezahlen und am 1. Januar wieder 3000.-..... also nicht für 1 Jahr Selbsbehalt geschützt! Also alle OPS im Januar und nicht im Dezember
Fritz Bühlmann: Die gewählte Jahresfranchise wird tatsächlich pro Kalenderjahr (ev. Dez. und Jan. somit 2 x) angewendet. Wenn Sie aber Zusatzversicherungen mit einem Selbstbehalt abgeschlossen haben, würde dieser pro Krankheitsfall einzel angewendet.
Kann ich im Alter von 66 Jahren noch eine Zusatzversicherung abschliessen?
Charles Lorétan: Die Versicherer können mit Ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen einen maximalabschlussalter definieren oder auch nicht. Die Versicherer machen aber auf jeden Fall eine Risikoprüfung. In der Krankenpflege-Zusatzversicherung sind die Versicherer sehr streng. Ältere Personen und/oder kranke Personen haben praktisch keine Chance mehr eine solche Zusatzversicherung abzuschliessen. Der Versicherer darf den Versicherungsantrag auch Begründung ablehnen, weil im Rahmen der Zusatzversicherung Vertragsfreiheit herrscht. Das heisst, dass weder der Versicherer noch der Antragssteller die andere Partei zwingen kann, einen Zusatzversicherungsvertrag abzuschliessen.
Mein Mann hat eine chronische Gastritis. Warum kann er keine Zusatzversicherung abschliessen, obwohl in den meisten Klausen ein Ausschluss für bestehende Krankheiten besteht?
Andrea Roth: Krankenkassen können sich generell dafür entscheiden, Versicherte mit einem Ausschluss aufzunehmen. Dennoch kann bei einem Ausschluss einer Krankheit oder einem Leiden nicht immer davon ausgegangen werden, dass dieses keine Auswirkungen auf den restlichen Körper (u.a. Organe) hat. Aus diesem Grund wählen Krankenkassen teils den Weg, bestmöglich Risiken zu vermeiden und den Kunden deshalb abzulehnen.
Guten Abend. Werde ich mit einer Privatversicherung im Notfall priveligierter behandelt?
Fritz Bühlmann: Dies ist eine sehr heikle Frage. Grundsätzlich nicht, aber wenn zwei Patienten mit gleichen Symptomen eingeliefert (1 x allg. und 1 x privat) und im Spital nur eine geeignete Apparatur vorhanden ist, behaupte ich, dass der privat versicherte Patient profitiert.
Mich würde interessieren ob Frau Sara Stalder wirklich nur grundversichert ist.? Aufgrund ihrer Aussage müsste das so sein, da sie ja Zusatzversicherungen überflüssig findet.
Chat-Admin: Diese Frage können wir im Rahmen dieses Chats leider nicht beantworten...
Ich habe eine Zusatzversicherung wo gem. Leistungskatalog die Zwischenjahre für gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen bezahlt werden. Nun wird mir immer zuerst die Franchise abgerechnet, ist das korrekt? wann werden gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen über die KVG abgerechnet, wann kommt das VVG zum Zug. Beste Grüsse und herzlichen Dank
Morena Hostettler: Die Zusatzversicherung nach VVG kommt immer nur in den Zwischenjahren zum Zuge, in denen die obligatorische nicht bezahlt. Die obligatorische Krankenversicherung zahlt gemäss Art. 12e lit. b KLV alle drei Jahre die Vorsorgeuntersuchung und nur dann ist eine Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt fällig).
Guten Tag Ich habe für 10 Franken im Monat bei der Swica eine Private Unfallversicherung abgeschlossen. Ansonsten bin ich normal versichert. Würden Sie dies empfehlen?
Fritz Bühlmann: Was Sie mit diesen CHF 10.-- für eine Deckung bei Unfall einkaufen, ist leider nicht angegeben. Das Risiko infolge Krankheit eine Behandlung antreten zu müssen nimmt mit zunehmendem Alter stark zu. Daher ist es klug, für Krankheit und Unfall ähnliche Deckungen abrufen zu können.
Guten Tag, ende 2015 hatte ich einen Versicherungsexperten bei mir. Dieser hat mir eine Krankenkasse du eine Zusatzversicherung empfohlen. Abgemacht war, dass wir die Zusatzversicherung kündigen (auch die der Kinder) ausser der Zahnversicherung. 2016 dann war ich mit einem Burnout in Behandlung und nicht richtig aufnahmefähig. Erst im Nachhinein habe ich nun gemerkt, dass der Experte auch die Zahnversicherung der Kinder gekündigt hat. Kann ich nun wieder ohne Probleme eine abschliessen.
Andrea Roth: Das Risiko bei der Kündigung von Zusatzversicherungsprodukten ist tatsächlich, dass man bei einem später auftretenden Leiden nicht mehr die Möglichkeit eines Neuabschlusses hat. Jedoch kommt dies ganz auf die Art des Leidens an und einige der Gesundheitsfragen beziehen sich auch nur auf die letzten 5 Jahre. Bei der Zahnversicherung wird es oft etwas umständlicher, da dort ab einem gewissen Alter noch Röntgenaufnahmen verlangt werden. Ein Versuch lohnt sich aber auf jeden Fall - und eine Ablehnung in diesem Jahr heisst nicht, dass man nicht in ein paar Jahren oder bei einer anderen Krankenkasse wieder aufgenommen werden kann.
Als Privatpatient bei Concordia habe ich im Claraspital keine Deckung mehr! Zulässig?
Andrea Roth: Immer mehr Krankenkassen haben sogenannte "Spitallisten", bei welchen ersichtlich ist, bei welchem Spital die Kosten übernommen werden. Dies ist zulässig und wird immer mehr so gehandhabt. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor jedem Krankenhausaufenthalt zuerst eine schriftliche Kostenübernahme bei der Krankenkasse einzuholen, damit nicht später unerwartete Kosten anfallen.
Ich bin im Kt. Bern wohnhaft, der eine gute Spitalversorgung kennt. Nebst der oblig. Grundversicherung besitze ich eine Zusatzversicherung Spitalaufenthalt in der allg. Abteilung eines Spitales ausserhalb des Wohnkantons. Zudem sind gewisse weitere Leistungen wir Anteil Brillenkosten, Naturheilmethode, etc. versichert. Mich interessiert, ob es diese Versicherung für allg. Abteilung ausserhalb des Wohnkantons (hier Bern) noch braucht. Besten Dank für Ihre Antwort.
Fritz Bühlmann: Die Deckung "allg. Abteilung ausserhalb des Wohnkantons" bringt Ihnen nur etwas, wenn Sie sich für geplante OP ausserhalb des Wohnkantons begeben möchten. Wie Sie aber mitteilen sind Sie mit dem Angebot im Kt. BE sonst zufrieden. Wenn Sie also die kleinen Kosten-Anteile an Brillen usw. durch die Prämieneinsparung bezahlen möchten, können Sie auf diese Zusatzversicherung verzichten.
Wie lange kann man dieses Jahr noch die Halbprifate-Versichrung kündigen.
Andrea Roth: Dies kommt auf die jeweilige Krankenkasse an. Grundsätzlich sind es 3 Monate vor Jahresende, somit bis Ende September. Einige Krankenkassen haben aber auch eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und wenn man in einem Mehrjahresvertrag ist (dies wäre auf Ihrer Police ersichtlich), ist man bis zum Vertragende an den Vertrag gebunden und hat dann oft eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Warum wurde das Upgraden nicht besprochen?
Chat-Admin: Im Rahmen einer PULS-Sendung ist es leider nicht möglich, sämtliche Aspekte eines Themas zu behandeln. Wenn Sie Fragen zum Upgraden haben, können Sie diese gerne hier stellen!
Bin 67 Jahre alt und bei SEICA Halbprivat versichert. Da die Prämie (1822.- CHF vierteljährlich so hoch ist möchte ich mich Allgemein versichern lassen. Ist das möglich . wenn ja bis wann und wie hoch wäre die ungefähre Prämie im Vierteljahr?Vielen Dank
Fritz Bühlmann: Durch die oblig. Grundversicherung, die Sie ebenfalls bereits haben, sind Sie für die allg. Abteilung im Wohnkanton bereits genügend versichert. Wenn Sie also auf die Zusatzversicherung bei der ?SWICA? verzichten möchten, können Sie diese ohne Ersatz bis spätestens am 30.09.2017, auf 31.12.2017 kündigen.
Guten Abend. Ich finde es wirklich sehr traurig, dass ich als Diabetiker typ 1 keinerlei Chancen auf eine zusatzversicherung habe. Ich gehe regelmässig ins fitness, mache sehr viel für meine gesundheit aber bekomme für das keine Unterstützung. Warum ist das so? Es ist ja von vorteil wen ich als diabetikerin mich fit halte und somit keine zusätiche erkrankungen bekomme und trotzdem werde ich bei jeder anfrage für eine zusatzversicherung abgelehnt.
Charles Lorétan: Ich verstehe, dass Ihre Situation sehr frustrierend ist. Zusatzversicherungen sind aber keine Sozialversicherungen. Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Privatrecht. Ein Antrag auf Zusatzversicherungen wird immer mit einer Risikoprüfung bearbeitet. Diese Prüfung wird nicht nur auf das medizinische "IST-Zustand" des Antragsstellers fokussiert, sondern auch auf das potentielle finanzielle Risiko, das eine Krankheit in die Zukunft mit sich bringt. Leider muss man das Fazit ziehen, dass Ältere und kranke Personen keine Chance mehr haben, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
Wenn ich früher geraucht habe und mich jetzt privat versichern lasse, sind dann alle medizinischen Vorfälle, die irgendwie auf das Rauchen zurückzuführen sind automatisch ausgeschlossen ?
Andrea Roth: Es kommt darauf an, seit wie vielen Jahren Sie bereits aufgehört haben zu rauchen und ob die Krankenkasse in ihrem Gesundheitsfragebogen näher darauf eingeht. Erkundigt sie sich nur nach den Rauchgewohnheiten der letzten 5 Jahre und bestätigt Ihnen nach Erhalt des ehrlich ausgefüllten Fragebogens die komplette Deckung ohne Ausschluss, dann sollte die Deckung grundsätzlich gegeben sein. Wichtig ist einfach, dass der Fragebogen korrekt und komplett ausgefüllt wird. Wird ein wichtiges Detail (wie Rauchgewohnheiten) verschwiegen, könnte die Krankenkasse Ihnen nachträglich die Deckung aufgrund der Falschaussage künden und müsste keine Kosten übernehmen.
Ich habe eine Halbprivat-Versicherung nur aus dem Grund, damit ich problemlos in einem anderen Kanton ins Spital kann. Ich wohne im Oberwallis und will je nach Diagnose lieber im Inselspital Bern operiert werden. Kann ich das auch mit der Grundversicherung oder muss ich meine Halbprivatversicherung beibehalten?
Morena Hostettler: Ich gehe davon aus, dass das Inselspital auf der kantonalen Liste des Kantons Bern ist. Sie haben also auch als Versicherter der Grundversicherung die Möglichkeit sich im Inselspital behandeln zu lassen, obwohl Sie im Kanton Wallis wohnen (sog. Spitalwahlfreiheit). Sie müssen indessen möglicherweise in Kauf nehmen, dass Sie für die Differenz zwischen der Referenztaxe Ihres Wohnkantons und der Spitaltaxe des ausserkantonalen Spitals aufkommen müssen, wenn Sie keine Zusatzversicherung mehr haben.
Ich bin Halbprivat bei der Concordia versichert. Vor einem halben Jahr erhielt ich von dieser Versicherung den Bescheid, dass zwischen den Privatspitäler Bethesda, Clara- und Merian-Iseli, ein vertragsloser Zustand besteht und ich dort keine Leistungen in der Halbprivaten-Abteilung mehr erhalte. Ich war darüber sehr empört und frage mich, ob dies "rechtens ist".
Fritz Bühlmann: Klären Sie bei der Concordia ab, ob Deckung neu verhandelt wird oder ob die Kasse grundsätzlich mit diesen Kliniken keine Verträge mehr abschliessen will. Bei den Zusatzversicherungen werden die Leistungen durch die Vertragspartner ausgehandelt (kein gesetzlichen Vorgaben) daher kann der Angebots- resp. Leistungskatalog angepasst werden. Wenn Ihnen das Deckungsangebot nicht mehr passt, bleibt Ihnen nichts anderes mehr als diese Zusatzversicherung zu kündigen.
Ich habe eine Privatversicherung bei Mutuell. Nach meiner Hüftoperation war ich 4 Wochen zur REHA in Nyon. Bei der Ankunft sagte man mir, dass das Zimmer über 700 CHF pro Tag koste und die Versicherung nur 288 CHF dafür zahlt. Bei einem Anruf bei der Versicherung sagte man mir die Vergütungen nicht von der Versicherung, sondern vom Kanton bestimmt. Ist das richtig?
Charles Lorétan: Ihre Frage kann ich leider nicht so beantworten. Ich müsste Dokumente von Ihnen erhalten. Ich schlage Ihnen vor, dass der Ombudsstelle Krankenversicherung, Postfach 3565, 6002 Luzern folgende Dokumente in Kopieform einsenden: Ihre Versicherungspolice, die strittige Rechnung, eine schriftlich begründete Stellungnahme des Versicherers.
Ich bin bei der Aquilana Privat versichert. Bis wann kann ich für nächstes Jahr meine Versicherung künden? Überlege auf HP zu gehen
Andrea Roth: Falls Sie von Privat auf Halbprivat wechseln möchten, empfehlen wir Ihnen, keine Kündigung vorzunehmen, sondern bei der Aquilana eine Deckungsänderungs-Offerte einzuholen. In Ihrem Falle senken Sie nämlich das Deckungsniveau und einzelne Krankenkassen bestätigen ihren Kunden diese Änderung, ohne dass sie eine Gesundheitsprüfung verlangen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie auch hier an die 3-Monate-Kündigungsfrist gebunden sind. Und seien Sie sich bewusst, dass eine Senkung des Deckungsniveaus einfacher ist, als später wieder eine Erhöhung vorzunehmen, die dann nämlich mit Gesundheitsfragen verbunden sein wird. Eine Alternative wäre z.B. eine Erhöhung des aktuellen Selbstbehaltes, was die Prämie senken würde.
Ich bin 43 und habe im letzten Jahr probiert Halbprivat versichert zu werden. Ich habe 2 mal bei Groupe Mutuell eine Absage bekommen. Ich bin gesund, gehe regelmässig ins Fitness, habe 2 gesunde Kinder. War aber in Behandlung mit Schwindel und hatte eine Lapraskopie vor einem Jahr. Soll ich es zu einem späteren Zeitpunkt wieder probieren oder die Kasse wechseln? Herzlichen Dank für die Antwort.
Morena Hostettler: Es besteht keine Abschlusspflicht im Rahmen der Zusatzversicherungen nach VVG, die dem Privatrecht unterstehen. Kommt hinzu, dass die bei Abschluss bestehenden Leiden nicht mehr versicherbar sind. Sie können nur hoffen, dass Sie eine andere Krankenkasse finden, die Sie in der "Halbprivaten Zusatzversicherung" aufnimmt, natürlich nur mit Ausschluss für die bestehenden Leiden. Haben Sie die Groupe Mutuel schon gefragt, ob man Sie gegebenenfalls mit Ausschluss aufnehmen würde? Wenn nicht, probieren Sie es einmal.
Guten Abend Eine Bekannte von mir lag halbprivat 3 Wochen im Spital Olten.2 Wochen davon teilte sie das Zimmer mit einer leicht dementen Allgemein-Patientin.Ist es heute so, dass ich das Zimmer mit "Allgemeinen" teilen muss? Zudem noch mit einer sehr schwierigen Person.
Andrea Roth: Es ist schwierig, die Hintergründe dieses Falles genau zu erkennen. Normal ist es, dass man als halbprivat-Versicherter das Zimmer mit einer zweiten Person teilen muss. Dies kann mit einer Person mit der gleichen Deckung sein oder auch einer Person, welche allgemein versichert ist. Heutzutage hat man nämlich in einigen Spitälern die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis halbprivat oder privat zu liegen (Hotel-Prinzip) oder ein Upgrade auf halbprivat (inkl. Chefarztbetreuung) zu machen.
Die Titel der Sendung "Zusatzversicherungen Halprivat- und Privatversicherung" ist insofern verwirrend, da nicht eine deutliche Unterschiede gemacht wird zu der andere Form der Zusatzversicherung als Ergänzung zu der Allgemeine Versicherung. Da ich persönlich Algemein plus Zusatzversichert bin, wurde mich interessieren wie bei dieser Art der Zusatzversicherungen die Nutzen im Verhältnis zu den Kosten sich verhalten resp. worauf kann verzichtet werden.
Charles Lorétan: Ich denke, dass diese Zusatzversicherung "Allgemein Plus" ein Versicherungspaket ist, das Spitalleistungen "allgemeine Abteilung ganze Schweiz" sowie noch andere ambulante Leistungen (für Brillen, Hilfsmittel, Kosten der Nicht-Pflichtmedikamente, etc.) beinhaltet. In den Zusatzversicherungsbedingungen Ihrer "Allgemein Plus" können Sie den Leistungskatalog entnehmen. Grundsätzlich kann eine versicherte Person in solchen Paketen nicht wählen, welche Leistungen er will oder nicht. Er muss einfach das ganze Paket nehmen. Das Preis/Leistungsverhältnis pro Leistungen wird nie von den Versicherungen veröffentlicht.
Ich bin bei der CSS versichert und habe die Alternative Versicherung. Ist es sinnvoll diese beizubehalten oder kann diese gekündigt werden. Was ist genau in diesem Angebot beinhaltet? Ist es richtig, wenn ich einen Unfall habe, auch beim Pensionsalter, dass eine Physiotherapie bezahlt wird? Danke
Fritz Bühlmann: Was genau mit der "alternativen Versicherung" gemeint ist ist leider nicht erkennbar. Die Grundversicherung deckt diverse "alternative Behandlungsmethoden". In Zusatzversicherungen können weitergehende komplementärmedizinische Behandlungen eingeschlossen werden. Die Unfalldeckung, die Sie erwähnen wird bei Arbeitnehmer in einer Anstellung mit mindestens 8 Wochen-Stunden über das obligatorische UVG versichert. Bei Personen ohne Anstellung oder bei pensionierten Versicherten, muss die oblig. Krankenkassen-Grundversicherung den Unfall beinhalten. Bitte prüfen Sie dies. Eine Physiotherapie wird auch durch die Grundversicherung bezahlt, wenn diese med. nötig ist.
Guten Tag. 1. Frage: Ich bin nur Grundversichert, aber ohne ein Spaarmodell wie Hausarztmodell oder Telefonmodell oder andere. Ich war bisher der Meinung, dass ich so auch die freie Arztwahl habe und bin jetzt verwirrt zu hören, dass es dazu eine Spitalzusatzversicherung brauchen soll. (?) 2. Frage: Ich habe mich z.B. in der Hirslandenklinik bei einem bestimmten Urologen angemeldet. Muss ich das jetzt selber bezahlen?
Andrea Roth: Es ist wichtig, dass man ambulante und stationäre Leistungen unterscheidet. Bei der Grundversicherung haben Sie dank dem Standardmodell tatsächlich freie Arztwahl - dies jedoch bei den ambulanten Leistungen. Müssen Sie sich jedoch in einem Spital behandeln lassen und dort einen stationären Aufenthalt haben, ist eine Arztwahl nur mit einer Zusatzversicherung (z.B. halbprivat/privat) möglich. / Wir empfehlen Patienten vor einem Spitalaufenthalt stets eine Kostendeckungszusage einzuholen. Die aktuelle Krankenkasse kann Ihnen dadurch genau mitteilen, welche Kosten Sie im gewünschten Spital allenfalls selber tragen müssen und ob ein Wechsel in ein anderes Spital für Sie aus diesem Grund günstiger wäre.
Bei CSS bin ich halbprivat versichert. Dazu wurde mir noch die Zusatzversicherung "Standard" empfohlen. Seit Jahren zweifle ich an der Notwendigkeit der Standardversicherung. Von der Versicherung wird mir immer wieder abgeraten, diese Versicherung zu kündigen. Was soll ich machen? Danke für Ihre Antwort.
Fritz Bühlmann: Mir liegen die genauen Leistungsbedingungen der Zusatzversicherung "Standard" der CSS nicht vor. Der Leistungskatalog der Grundversicherung ist aber sehr ausführlich. Lassen Sie sich die zusätzlichen Leistungen aus diesem Zusatzblock von der CSS im einzelnen aufzählen und erklären.
Bin 82 Jahre alt und habe eine Zusatzversicherung (Halbprivat) mit Kostenbeteiligung von CHF 500/Tag und max. CHF 5000/Jahr. Habe bis heute sowohl von der Grund- wie in der Zusatzversicherung keine Leistungen bezogen. Ist in diesem Fall die Zusatzversicherung sinnvoll?
Charles Lorétan: Die Ombudsstelle Krankenversicherung vertritt die Meinung, dass eine Zusatzversicherung nur dann gekündigt werden sollte, wenn man sie nicht mehr braucht und/oder wenn man sie nicht mehr bezahlen kann. Ihre Versicherung würde eine halbprivate Spitalbehandlung so oder so nicht ganz decken können. Die heutigen Kosten für die Spitalhotellerie und vor allem die halbprivaten Arzthonorare sind viel höhen als Ihre Deckung. So weit meine Enschätzung. Entscheiden müssen Sie sich aber selber. Wenn Sie die Versicherung kündigen wollen, müssen Sie auf die Kündigungsfristen der Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungsgesellschaft achten.
Seit vielen Jahren habe ich eine halbprivate Spitalzusatz-Versicherung, welche ich aus finanziellen Gründen kaum mehr weiterführen kann. Gleichzeitig weiss ich nicht, welche Kosten bei einem Akutfall zusätzlich selbst zu übernehmen wären. Grund für den Abschluss waren kleines =2erZimmer, Arztwahl nach Bedarf möglich, kürzerfristige Eintrittsmöglichkeit.
Andrea Roth: Sie gehen zurzeit richtig vor, dass Sie sich diesen Schritt genau überlegen. Ist eine Zusatzversicherung nämlich einmal gekündet, wird bei einem Neuantrag eine Gesundheitsdeklaration verlangt, was eine Neuaufnahme teils erschweren kann. Mittlerweile gibt es bei einigen Krankenkassen gute Alternativen. Zum Beispiel gibt es Flex-Modelle, bei welchen man sich kurzfristig für ein Upgrade entscheiden kann und einfach einen höheren Selbstbehalt zu tragen hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob sie ebenfalls dieses Modell anbietet oder eine Erhöhung des Selbstbehaltes möglich wäre. Dies zieht ebenfalls eine Prämieneinsparung mit sich, ohne dass Sie gleich das ganze Produkt künden müssen.
ich war bis zu meinem 56. Lebensjahr bei Swica halbprivat versichert, und wegen Arbeitslosigkeit auf Allgemein geändert. Nach einem Jahr hatte ich wieder Arbeit, liess aber meine Vers. mit Zusatzvers. so bleiben. Kürzlich musste ich für einen kleinen Eingriff nach Bern, und erfuhr, dass ich nur im Kt So spitalversichert bin. Die angstellte der Swica sagte mir, dass ich auf diese Zustzvers. hätte aufgeklärt werden müssen. Kann ich dies noch nachholen? (Jahrgang 1949)
Fritz Bühlmann: Wenn Sie ohne med. Grund für eine Behandlung nicht im Wohnkantones (SO), sondern sich in eine Klinik im Kanton Bern begeben haben, bleibt bei Ihnen ein esprechender Kostenteil zu Zahlung stehen.
Ich bin allgemein versichert, mit mehreren Zusatzversicherungen, u.A. freie Arztwahl. Diese wird aber in Spitälern regelmässig missachtet. Wie kann ich diese durchsetzen?
Morena Hostettler: Als versicherte Person müsste man sich mit dem Arzt, von dem man behandelt werden möchte, in Kontakt setzen und darauf hinweisen, dass man nur von diesem z.B. operiert werden möchte. Man kann (aus Beweisgründen) schriftlich nachfragen, ob diesem Wunsch etwaige Hinderungsgründe entgegen stehen. Wenn nicht, kann man trotzdem nicht ausschliessen, dass die Operation doch von einem anderen als von dem gewünschten Chirurg durchgeführt wird, weil der gewünschte Operateur z.B. einen Unfall hatte oder sonst unpässlich ist. Ich bin jedoch überzeugt, dass das Spital alles tun wird, um ihre Patienten zufrieden zu stellen.
ich habe bei der Wincare meine Zusatzversicherung, nun hat man mir auf meine Anfrage wie teuer die Zusatz Spitalversicherung bei der Sanitas ist mitgeteilt das ich nur die Spitalversicherung der Wincare abschliessen kann (welche ca. CHF 20.00 teurer ist, keine Unterschiede neu. Deckung hat,gem. Tel Auskunft) , ansonsten müsste ich meine komplette Zusatzversicherung auf das Sanitasprodukt wechseln. Ist das zulässig?Ich kann ja auch bei einer beliebigen Krankenkasse eine Spitalzusatz abschliessen?
Morena Hostettler: Ja, dies ist meines Erachtens zulässig, da die Zusatzversicherungen nach VVG dem Privatrecht unterstehen. Dort herrscht Vertragsfreiheit. Die Sanitas-Gruppe hat die Wincare übernommen. Diese bildet eine eigene Gruppe von Versicherten innerhalb des Konzerns. Die Sanitas kann somit durchaus bestimmen, dass die Wincare Versicherten entweder ganz zur Sanitas übertreten oder gar nicht. Unter diesen Umständen können Sie sich natürlich für eine andere Versicherung entscheiden, wenn Sie nur eine neue Spitalzusatzversicherung abschliessen möchten.
Meine Spital Zusatz Versicherung lauft fest bis 12/2019 kann ich bei einer Prämien Erhöhung vorher künden..Ich erhalte ja die Prämienrechnung vielleicht im Dezember also kann ich keine 3 Monatige Kündigungsfrist einhalten.Danke für Ihre Antwort.
Andrea Roth: Ist es keine ausserordentliche Prämienerhöhung, sondern eine normale Prämienerhöhung - z.B. aufgrund einer neuen Altersstufe (oft gibt es 5-Jahresstufen) - dann wird eine Kündigung grundsätzlich nicht ermöglicht. Bitte nehmen Sie aber dennoch mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und erkundigen Sie sich nach Kündigungsmöglichkeiten bei Ihrem Produkt. Gibt es ausserordentliche Prämienerhöhungen, gilt oft eine spezielle Kündigungsfrist, damit die Kunden überhaupt die Möglichkeit haben, entsprechend reagieren zu können.
Mein Sohn hatte Herzprobleme, heute geht es im gut. Mein Sohn ist Grundversichert. Frage: Es wurde im gesagt das er mit seiner Vorgeschichte die Krankenkasse nicht wechseln kann. Stimmt das ??
Fritz Bühlmann: Nein, diese Auskunft ist nicht richtig. Er kann die oblig. Grundversicherung auf Ende Jahr künden und bei irgend einer Krankenkasse den neuen Antrag stellen. Die neue Kasse muss Ihren Sohn aufnehmen.
Was ich nicht verstehe: ich möchte mir den Luxus einer Halbprivat-Versicherung leisten, darf aber nicht, weil ich beim Ausfüllen des Gesundheitsbogen so ehrlich war zu erwähnen, dass ich von Zeit zu Zeit Kopfweh (so wie viele andere wohl auch) und Rückenbeschwerden habe. Die Grundversicherung jedoch muss mir seit Jahren nichts bezahlen, da alles auf meine Franchise geht, bzw. ich kaum zum Arzt gehe und mich grundsätzlich gesund fühle. Ist dies wirklich richtig?
Morena Hostettler: Wenn Sie bereit wären, diese Zusatzversicherung mit einem Ausschluss für Kopfweh und für Rückenbeschwerden abzuschliessen, könnten Sie Ihrer Krankenkasse vorschlagen, Ihnen eine Halbprivate Zusatzversicherung mit Ausschluss anzubieten.
Viele Privatkliniken haben neu eine Allgemeinversichertenabteilung. z.B. die Hirslandenklinik Zürich. Kann ich ohne Halbprivatversicherung dort zum allgemeinen Tarif behandelt werden von einem Spezialarzt?
Charles Lorétan: Grundsätzlich empfiehlt die Ombudsstelle Krankenversicherung, sich in jedem Fall vor der Spitalbehandlung von seinem Krankenversicherer beraten zu lassen und sich eine schriftliche Kostengutsprache für die Spitalkosten und für die Arztkosten vom Versicherer geben zu lassen. Zu beachten gilt:1) ist das Privatspital auf der kantonalen Liste seines Standortskanton aufgeführt und mit welchem Leistungsauftrag (Artikel 39 Absatz 1 KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung 2) ist das Privatspital nicht auf der Spitalliste aufgeführt: hat es mit Ihrem Versicherer einen separaten Vertrag abgeschlossen. Diese Möglichkeit besteht gemäss Artikel 49a Absatz 4 KVG.
Ich bin Krebspatientin und zusatzversichert. Wer zahlt meine Chemo. Ist das die Zusatzversicherung oder die Grundversicherung??
Fritz Bühlmann: Ihre Angaben "zusatzversichert" sind für eine abschliessende Antwort zu wenig. Die nötigen Behandlungskosten und Medikamente werden aus der oblig. Grundversicherung bezahlt. Ob Zusatzleistungen aus dieser "Zusatzversicherung" erbracht werden, kann Ihnen die entsprechende Gesellschaft beantworten.
Hab ich recht verstanden: bis Ende Woche kann man die Zusatzversicherung kündigen
Andrea Roth: Es gibt im Bereich der Zusatzversicherungen generell zwei Möglichkeiten von Kündigungsfristen: 3 Monate oder 6 Monate auf Ende Jahr. Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab und ob Sie sich zurzeit in einem Mehrjahresvertrag befinden oder nicht. Sie können diese Angabe von Ihrer aktuellen Police entnehmen. Sollten Sie nicht fündig werden, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse, welche Ihnen gerne diese Frage beantwortet. Wichtig: Künden Sie bitte erst, wenn Sie bereits die Deckungszusage einer anderen Krankenkasse erhalten haben oder das Produkt definitiv künden möchten. Sollten Sie diese Deckung zu einem späteren Zeitpunkt wieder wünschen, ist ein Neuantrag mit einer Gesundheitsprüfung verbunden.
Beim Abschluss einer Zusatzversicherung werden Leiden, die bereits bestehen, ausgeschlossen. Ist dies der Versicherung gesetzlich auch beim Abschluss einer Grundversicherung erlaubt?
Andrea Roth: Bei der Grundversicherungsdeckung hat jeder das Recht, vorbehaltlos aufgenommen zu werden und im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen versichert zu sein. Ausschlüsse sind nur im Bereich der Zusatzversicherungsleistungen möglich.
Ich bin seit über 20 Jahren bei der Sanitas mit einer Zusatzversicherung abgedeckt. Nun hat die Sanitas mit der Windcare zusammen geschlossen. Kann ich zur Wincare wechseln ohne Einschrenkungen.
Fritz Bühlmann: Bei Uebernahme bestehender Verträge durch eine andere Versicherungsgesellschaft werden die Leistungen in der Regel deckend übernommen. Damit sind auch keine Einschränkungen verbunden. Wenn Sie zu einem anderen Angebot explizit ihr schriftliches Einverständnis geben müssen, müssen Sie die damit verbundenen Aenderungen genau ansehen.
Ist es sinnvoll nur bei Unfall halbprivat versichert zu sein.
Fritz Bühlmann: in der oblig. Grundversicherung sind Sie für die allg. Abteilung im Wohnkanton, sowohl für Krankheit wie für Unfall versichert. Einseitig für Unfallereignisse in einer "höheren" Spitalabteilung versichert zu sein, ist überflüssig.
Guten Tag jedes Jahr die gleiche Frsge! Zusatzversicherung oder nicht! Lohnt es sich eine Zusatzversicheung zu haben wenn man vidl im Ausland ist? Sprich ist es nötig?
Andrea Roth: Gerade bei Auslandsaufenthalten kann eine Zusatzversicherung absolut lohnenswert sein. Je nach Krankenkasse werden Leistungen (Arzt- und Spitalkosten) bei Notfällen im Ausland sogar unbegrenzt übernommen und oft ist auch der Baustein Repatriierung eingeschlossen. Für Reisen ausserhalb der EU ist diese Deckung besonders sinnvoll - für Reisen nach Kanada, USA u.a. sogar unerlässlich, da plötzlich unerwartet enorme Kosten anfallen können, die der Patient selber übernehmen muss.
Guten Abend! ich habe eine seltene Krankheit und frage mich, was passiert, wenn ich die relativ teure Infusion, die bisher von der Grundversicherung mit Kostengutsprache bezahlt wurde gestrichen wird. Ist die Zusatzversicherung verpflichtet, die Kosten wenn ärztlich verordnet zu übernehmen?
Charles Lorétan: Die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sein (Artikel 32 Absatz 1 KVG/Bundesgesetz über die Krankenversicherung). Viele allgemeine Versicherungsbedingungen der zusatzversicherungen haben diese Bestimmungen übernommen. Wenn nicht wird das Risiko "Krankheit" und somit der Krankheitswert für den Leistungsanspruch der Zusatzversicherungen geprüft. Es liegt also nahe, dass wenn der Krankheitswert bzw. WZW für Leistungen der OKP nicht mehr gegeben ist, werden sie auch nicht mehr für Leistungen der Zusatzversicherungen gegeben sein.
Ich habe eine spitalzusatzverdicherung. In dieser Liste sind nur 3 zusätzliche Spitäler angegeben, welche ich im Krankheitsfall nicht besuchen werde. Soll ich die Versicherung zurückstufen wo ich einen Wechsel zu einer anderen Abteilung vor Spitalbesuch machen kann? Wo finde ich die spitalliste für Zürich wo alle Spitäler der grundversicherung aufgelistet sind?
Morena Hostettler: Die Spitalliste Ihres Wohnsitzkantons für die obligatorische Krankenversicherung ist im Internet aufgelistet. Auch bei einer Zurückstufung der Zusatzversicherung müssen Sie ein Gesundheitsformular ausfüllen. Je nach dem wie alt und/oder wie krank Sie schon sind, werden Sie keine neue Zusatzversicherung mehr erhalten, und wenn doch, dann nur noch mit Ausschlüssen. Persönlich bin ich der Ansicht, dass man bestehende Zusatzversicherungen nur kündigen sollte, wenn man sie sich nicht mehr leisten kann oder sie nicht mehr braucht.
Wenn ich jetzt eine Privatversicherung bei einer neuen Krankenkasse abschliessen möchte / und mich aber zu einer OP einmal beraten liess am USZ (wessen Kostenvorschlag von der jetzigen Krankenkasse übernommen wurde) Ich diese OP (Gynäkomastie) jedoch nie gemacht hatte aus Mangel an Vertrauen des Personal. Und dies nun auch nicht angebe als Krankheitsvorgeschichte beim Abschluss der Privatversicherung. Werden diese es nun doch herausfinden durch fragen beim Hausarzt/USZ, dürfen die das?
Morena Hostettler: Grundsätzlich sollte man eine bestehende Zusatzversicherung nicht kündigen. Das Risiko ungewollt eine Anzeigepflichtverletzung zu begehen ist viel zu gross. Zudem sind bei Vertragsabschluss bereits bestehende Leiden gemäss Art. 9 VVG nicht mehr versicherbar. Deshalb sollte man eine Zusatzversicherung nach VVG nur kündigen, wenn man sie sich nicht mehr leisten kann oder wenn man sie nicht mehr braucht. Laut dem Kleingedruckten im Antragsformular erteilt der Antragsteller mit seiner Unterschrift dem Versicherer die Vollmacht, die nötigen Abklärungen beim Hausarzt, dem bisherigen Versicherer, usw. für die Risikoabklärung durchzuführen.
Habe in absehbarer Zeit eine Hüftgelenk O.P. und später eine Wirbelsäulen O.P. bevorstehend. Ich bin schon über 20 Jahre Halbprivat versichert. Habe ich speziele und nützliche Vorteile? Und welche ?
Morena Hostettler: In der Regel gewährt eine Halbprivate Zusatzversicherung ein Zwei-Bett-Zimmer und die Wahl des behandelnden Arztes. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können aber auch weitere Leistungen vorsehen.
Wir sind ein Rentnerehepaar; meine Frau 72, ich 68. Wir sind seit über 30 Jahren bei der SWICA halbprivat versichert und haben die höchstmögliche Franchise von 2'500.- . Trotzdem sind die Krankenkassenprämien in den letzten Jahren dermassen gestiegen, dass wir uns nun die Frage stellen, WIE und WO wir am besten etwas einsparen können. In ihrer Sendung kam deutlich zum Ausdruck, dass die "Halbprivat Versicherung" überflüssig sei! Sollen wir nun diese Halbprivat-Vers. künden ?
Andrea Roth: Gerade bei langjähriger Treue zum Produkt und fortgeschrittenem Alter macht es Sinn, sich eine Kündigung zweimal zu überlegen. Zudem ist bei fortgeschrittenem Alter oft nach einer Kündigung kein Neuabschluss mehr nötig, da es bei den Zusatzprodukten Alterslimiten gibt und die Neuaufnahme mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist. Eine Kündigung ist stets individuell zu hinterfragen. Sollten Sie sich gegen eine entscheiden, erkundigen Sie sich bitte bei der Swica, ob Sie Ihren aktuellen Selbstbehalt im Bereich der Spitalzusatzversicherung erhöhen und dadurch an Prämien sparen können, ohne das Produkt ganz aufgeben zu müssen. Zudem gibt es auch im Bereich der Grundversicherung stets noch Einsparpotenzial: Wechsel des Anbieters/der Krankenkasse oder die Wahl eines sogenannten Sparmodells (Telefonmodell, Hausarztmodell etc.).
Braucht meine 88jährige Mutter überhaupt oviele Zusatzversicherungen ,wenn sie im Altersheim lebt. Sie hat bei Swica Completa , Suplementa und Hospita. Ich denke Hospita würde reichen
Fritz Bühlmann: Ihre Mutter würde die medizinischen Leistungen im Altersheim, oder die medizinischen Leistungen des Vertragsspitales beanspruchen. Dafür sind die Leistungen aus der oblig. Grundversicherung genügend. Ihre Vermutung auf Comleta oder Suplementa zu verzichten ist richtig. Welche Spitalkategorie genau in der Hospita gedeckt ist und ob sich die Deckung mit den Erwartungen Ihrer Mutter deckt, müsste noch abgeklärt werden. Nötig ist auch diese Deckung nicht.
Guten Abend habe ich mit 56 Jahren noch die Möglichkeit mit meiner Krankengeschichte überhaupt eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Habe Arthrose, Osteoperose, hatte schon 5 Schulteroperationen.
Morena Hostettler: Gemäss Art. 9 VVG sind die bei Abschluss eines Vertrages bestehenden Leiden, selbst wenn sie im Moment keine Schmerzen verursachen, nicht mehr versicherbar. Bei Ihnen stellt sich die Frage, ob eine Zusatzversicherung überhaupt noch Sinn macht, wenn so viele Ausschlüsse gemacht werden müssen.
Kann ich als Allgemeinversicherter meinen ausgewählten Arzt (bspw. Orthopäden) als Belegsarzt bei einer stationären Behandlung brauchen? Oder muss ich bei der Zuteilung durch das Spital fügen?
Charles Lorétan: In öffentlichen Spitälern können Sie nicht so einen Belegarzt nehmen. Es gibt aber Privatkliniken mit allgemeiner Abeitlungen die auf der kantonalen Liste mit speziellen Leistungsaufträgen aufgeführt sind. Es kann also sein, dass in diesem Fall Sie den Belegarzt zum Tarif der allgemeinen Abteilung ins Spital "mitnehmen" dürfen. Achtung: Eine Faustregel gibt es aber nicht. Damit Sie keine finanzielle negative Überraschung erleben, empfehle ich Ihnen vor dem Spitalaufenthalt, beim Versicherer eine schriftliche Kostengutssprache für die Spital- und die Arztkosten einzuholen.
Ich bin 66 und zahle bei der kpt für spitalzusatzversicherung halbprivat mit freier arztwahl fr. 90.-- mit franchise fr. 5000.--. Fahre ich bei einer andern versicherung günstiger?
Andrea Roth: Einerseits ist bei Zusatzversicherungsprodukten die Prämie zu vergleichen, andererseits ist aber auch ein Blick auf die Leistungen des Produktes zu werfen, die dahinter stecken. Für einen Vergleich müsste man deshalb diverse Offerten einholen und nebst dem Preis prüfen, ob es Limiten oder höhere Selbstbehalte als bei Ihrer aktuellen Lösung bei der KPT gibt. Zudem ist ein Neuabschluss im Bereich der Zusatzversicherung oft nur bis 60 oder 65 möglich (Altersgrenze). Bitte weisen Sie deshalb bei einer Offertanfrage gleich von Beginn an auf Ihre persönlichen Angaben hin.
Bei Visana wird Spital Hotel Plus auf Ende Jahr eingestellt. (Zweierzimmer). Angeboten wird nun eine Spitaltaggeldvers. zu Fr. 37.-. Bis anhin bezahlte ich lediglich Fr. 14.80. Leistung Fr. 200.- täglich. Ich finde das nicht genug für ein 2-Bettzimmer. Beschränkt wie vorher auf 30 Tage im Jahr. Ich weiss nicht, was ich davon halten soll. Versichert ist noch allgemein ganze Schweiz.
Fritz Bühlmann: Die angebotene Spitaltaggeldversicherung ist überhaupt nicht mehr mit einer "Hotel Plus"-Deckung zu vergleichen. Spitaltaggelder können für zusätzliche Leistungen in irgend einer Art aufgewendet werden. Für ein Upgrade von der allg. Abteilung in ein Zweibettzimmer wird es nicht reichen.
Ich glaube Sie haben das Upgraden wegen den Krankenkassen nicht erläutert. Ich grde immer up von Allgemein auf Halbprivat, zum Beispiel in der Hirslanden Klinik für 300 Fr. pro Tag. Ich bin bis Jetzt immer gut gefahren. Diese Möglchkeit kennen viele nicht. Dies wäre unbedingt zu erläutern. Ich bedaure sehr, dass dies nicht gemacht wurde.
Andrea Roth: Besten Dank für Ihre Nachricht. Gerne weisen wir auf einen spannenden Bericht des SRF (u.a. zum Thema Upgraden) hin: http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/spital-einzelzimmer-abrechnung-pro-nacht-oder-pro-tag-2 (2. März 2017 / Espresso)
Bei meiner Frau wurde vor 23 Jahren eine Zusatzversicherung mit dem Ausschluss von Rückenbeschwerden abgeschlossen. Damals litt sie unter einer Discushernie, welche aber spontan verheilte. Seit mindestens 20 Jahren bestehen keine Beschwerden mehr. Wie lange bleibt ein solcher Versicherungsvorbehalt bestehen?
Morena Hostettler: Unter Umständen besteht der Ausschluss ein Leben lang, insbesondere wenn eine gewisse Rückfallgefahr nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann.
Brauche ich die Zusatzvers. noch, denn es will niemand den Ausweis der Zusatzvers. sehen? GVS: Helsana Progrès/ Zusatzv.:sanitas/Div.Komfort/Natura Komf./Spital Allg./Nicht-Listenspitäler Tot. 52.- monatlich.
Andrea Roth: Dies kann bedeuten, dass Ihre aktuellen Arztkosten alle über die Grundversicherung gedeckt sind. Oft ist es aber schwierig abzuschätzen, wie der gesundheitliche Zustand in ein paar Jahren aussieht und ob man dann dankbar für die erweiterte Deckungsübernahme der Zusatzversicherung wäre. Es ist stets individuell zu hinterfragen, ob man diese Freiheit und Flexibilität wünscht oder sich im Rahmen der Grundversicherungsdeckung behandeln lassen möchte.
Meine Frau (74 J.) und ich (75 J.) sind Privat versichert bei Helsana. An wen kann ich mich wenden für eine neutrale Beratungsstelle um die Police zu überprüfen? Wir bezahlen monatlich über Fr. 2'000.- Prämie, möchten aber trotzdem die Privatversicherung nicht künden, sondern uns beraten lassen, ob es Optimierungspotential gibt. Vielen Dank.
Charles Lorétan: Die Ombudsstelle macht keine Versicherungsberatung. Wegen Ihres Alters wird es kaum Optimierungspotentiale mehr geben, weil Optimierungen im Rahmen der Zusatzversicherungen einem neuen Antrag gleich kommt, der mit einer Risikoprüfung behaftet ist. Nur die Helsana könnte Ihnen sagen, ob sie bereit ist, für bestimmte Produkte auf die Risikoprüfung zu verzichten. Deshalb würde Ihnen eine neutrale Stelle nicht wirklich helfen können.
Guten Abend, Nach neu gemachter Privatversicherung ist es komisch, realistisch nach 1-2 Monaten dann eine Operation zu machen und diese dann bezahlt zu bekommen? Oder können die dann was geltend machen wie, beabsichtigter Abschluss für eine geplante OP?
Morena Hostettler: Die Gefahr ist gross, dass der Versicherer eine Anzeigepflichtverletzung vermutet und Abklärungen in diese Richtung durchführen wird.
Ich bin 71 Jahre alt und bin halbprivat versichert. Welche Krankenkassen bieten eine Grundversicherung an, wo vor einer Operation durch Aufzahlung des Patienten ein Ein- oder Zweibettzimmer gewünscht werden kann? Zu erwähnen wäre noch, dass in (hoffentlich) ferner Zukunft eine Herzklappenoperation ansteht.
Fritz Bühlmann: Die Grundversicherung bietet Ihnen Deckung in einem Spital im Wohnkanton in einem Mehrbettzimmer (allg. Abteilung). Durch Ihre Zusatzversicherung ist Ihnen ein Zweibettzimmer sicher. Eine Zimmer-Optionsversicherung beinhaltet für die Gesellschaft ein geringeres Risiko, daher könnten Sie auch in Ihrem Alter von über 70 Jahren, wechseln. Voraussetzung Ihre Kasse bietet diese Deckung an. Ein Kassenwechsel sehe ich für Sie nicht.
Mein Mann (81 J.)leidet an einer Alzheimerdemenz. Ist jetzt in einem Pflegeheim. Er ist seit seiner Jugend Spital Halbprivat versichert + Natura Komfort und Diversa Komfort. Immer gleiche Versicherung. Für Heim braucht er die Halbprivatversicherung nicht. Soll man die se Versicherung für den Spital beibehalten, trotzdem mein Mann den Unterschied der Behandlung kaum mehr bemerken kann.Habe auch erfahren, dass unsere Halbprivatversicherung eine grosse Prämienerhöhung haben wird.
Morena Hostettler: Eine Zusatzversicherung sollte man nur kündigen, wenn man sie nicht mehr braucht oder wenn man sie sie sich nicht mehr leisten kann.
Da ich im Kanton Waadt wohne, aber Bernerin bin möchte ich mich auch in einem Bernerspital wenn nötig operieren lassen, deshalb habe ich immer bedenken meine Halbprivatversicherung zu kündigen, weil ich befürchte, dass deshalb die Leistungen nicht mehr gedeckt sind. Wäre ich mit allgemeiner Abteilung ganze Schweiz auch genügend versichert ausserhalb meines Wohnkantons. Besten Dank!
Andrea Roth: Die Deckung "allgemeine Abteilung ganze Schweiz" deckt grundsätzlich die Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Spitals in der Schweiz. Nun gibt es aber einzelne Spitäler, welche keine allgemeine Abteilung anbieten, sondern nur halbprivat oder privat. Dies könnte auch in einem Spital im Kanton Bern der Fall sein. Sollten Sie somit ein gewisses Spital bevorzugen, prüfen Sie bitte zuerst, welche Varianten dort angeboten werden. Und vergessen Sie bitte nicht, dass Sie beim Produkt "allgemeine Abteilung" u.a. keine Arztwahlfreiheit mehr haben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, kann eine Zusatzversicherung von der Kasse gekündigt werden, falls sich Krankheitsfälle, Spitalaufenthalte oder Unfälle u.a.m. in einem gewissen Zeitraum anhäufen und hohe Kosten verursachen? Wenn ja, auch mit mehreren vorangehenden Vers.-Jahren ohne die Kasse beansprucht zu haben oder ev. nur mit Bagatellfällen? Gerade für Pensionierte ist doch diese Frage wichtig.
Charles Lorétan: Das VVG (Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag) gibt dem Versicherer die Möglichkeit im Leistungsfall zu kündigen. Die Branche (Krankenversicherungen) hat aber darauf verzichtet, damit Versicherte, die Jahre lang Prämien bezahlt hatten, nicht plötzlich bei einem Leistungsfall gekündigt werden. Dies geht auch im Interesse der Krankenversicherer: Wer würde noch eine teuere Zusatzversicherung abschliessen, wenn er wissen würde, dass beim ersten Leistungsfall, der Versicherer den Vertrag kündigen würde.
Mein alter 63 Jahre. Habe in absehbarer Zeit eine Hüftgelenk O.P. und später noch eine Wirbelsäulen O.P. bevorstehend. Bin bei CSS schon über 20 Jahre halbprivat versichert. Habe ich spezielle und mir nützliche vorteile ? Und welche ?
Fritz Bühlmann: Rein durch die lange Beitragszeit bei einer Kasse (CSS) entstehen Ihnen keine Vorteile. Die Leistungen sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt.
Sehr geehrte Experten/inIch betreue meine Tante die 91 Jahre alt ist. Sie lebt in einem Pflegeheim und leidet unter starker Demenz. Sie hat folgende Zusatzversicherungen bei der Helsana - TOP Krankenpflegezusatzversicherung für spezielle Leistungen- Zusatzversicherung für Prävention und Komplementärmedizin- Hospital Plus Classica Spitalzusatzversicherung Halbprivate Abteilung ganze Schweiz- DENTAplus ZahnpflegeversicherungDas Pflegeheim hat einen Heimarzt, eigene Aertze sind nicht gestattet.
Fritz Bühlmann: Die nötigen Deckungen werden Ihrer Tante aus der oblig. Grundversicherung erbracht. Medizinische Leistungen werden, wie Sie schreiben, ausschliesslich von den Aerzten des Pflegeheims erbracht. Sie können die Zusatzversicherungen alle kündigen.
Chat-Admin: Der Experten-Chat ist beendet. Leider konnten in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Fragen beantwortet werden. Mehr Infos zum Thema finden Sie aber auf https://www.srf.ch/sendungen/puls/lohnt-sich-eine-spitalzusatzversicherung