Das internationale Sportgericht in Lausanne hat dem beinamputierten Athleten Oscar Pistorius die Teilnahme an den olympischen Spielen im Peking grundsätzlich erlaubt.
Damit stellte sich das Gericht gegen den internationalen Leichtathletikverband. Dort war man der Meinung, der südafrikanische Läufer habe mit seinen Prothesen zu viele Vorteile.
Damit stellte sich das Gericht gegen den internationalen Leichtathletikverband. Dort war man der Meinung, der südafrikanische Läufer habe mit seinen Prothesen zu viele Vorteile.